Krypto versteuern in Spanien: was DAC8 ab 2026 ändert
Sandor Farkas
Gründer und Redaktion von Mallorca Plus
Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.
Wer Krypto versteuern muss und dabei in Spanien lebt, hat seit Januar 2026 eine neue Lage. Bis dahin war die Meldung von Kursgewinnen weitgehend eine Frage der eigenen Ehrlichkeit, weil die Agencia Tributaria kaum automatische Daten von ausländischen Börsen bekam. Mit der EU-Richtlinie DAC8 ist das vorbei: Handelsplattformen und Wallet-Anbieter sammeln seit dem 1. Januar 2026 Kundendaten und geben sie an die Finanzverwaltungen weiter. Ob dich das überhaupt betrifft, hängt zuerst an deinem Status, den der Ratgeber zur Steuerpflicht auf Mallorca klärt.
Auf einen Blick
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen gehören in Spanien in die Sparbasis der Einkommensteuer und werden 2026 mit 19 bis 30 Prozent besteuert. Seit dem 1. Januar 2026 sammeln Krypto-Dienstleister in der EU Kundendaten nach der DAC8-Richtlinie, der erste automatische Austausch zwischen den Finanzämtern läuft bis Ende September 2027. Wer mehr als 50.000 Euro auf ausländischen Plattformen hält, meldet das zusätzlich über das Modelo 721.
Was DAC8 ist und seit Januar 2026 ändert
DAC8 ist die Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023. Sie erweitert die EU-Amtshilferichtlinie um Kryptowerte und verpflichtet Börsen, Broker und Wallet-Anbieter, Nutzerdaten und Transaktionen zu erfassen und an die nationale Steuerverwaltung zu melden, die sie automatisch an die anderen Mitgliedstaaten weitergibt.
Der Zeitplan ist eindeutig. Die Sorgfalts- und Meldepflichten gelten seit dem 1. Januar 2026. Die Anbieter reichen die Daten für 2026 Anfang 2027 bei ihrer Behörde ein, und die Behörden tauschen sie innerhalb von neun Monaten nach Jahresende untereinander aus. Der erste große Datenaustausch findet damit bis Ende September 2027 statt und betrifft rückwirkend das gesamte Jahr 2026.
Spanien setzt die Richtlinie über ein Gesetz um, das unter anderem die Ley General Tributaria ändert. Das Finanzministerium hat den Entwurf am 3. Juni 2025 an die Cortes überwiesen. Zwei Punkte daraus sind für dich als Privatperson relevant: Der bisherige Rechtsbegriff "moneda virtual" wird durch den weiteren Begriff "criptoactivo" ersetzt, und Kryptowerte werden ausdrücklich als pfändbares Vermögen anerkannt.
Achtung: DAC8 ist keine neue Steuer
Die Richtlinie schafft keinen neuen Steuertatbestand. Sie ändert nur, was die Behörde weiß. Wer seine Gewinne bisher korrekt erklärt hat, merkt 2026 nichts. Wer sie nicht erklärt hat, hat ab der Steuererklärung für 2026 ein sichtbares Problem.
So werden Krypto-Gewinne in Spanien besteuert
Der Verkauf von Kryptowährung gegen Euro löst eine ganancia patrimonial aus, also einen Veräußerungsgewinn. Der Gewinn ist die Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufswert. Dieser Gewinn landet in der Sparbasis der spanischen Einkommensteuer und wird nach einem eigenen Stufentarif besteuert, unabhängig von deinem Gehalt.
Für 2026 gelten in der Sparbasis diese Sätze:
- 19 Prozent auf die ersten 6.000 Euro
- 21 Prozent von 6.000 bis 50.000 Euro
- 23 Prozent von 50.000 bis 200.000 Euro
- 27 Prozent von 200.000 bis 300.000 Euro
- 30 Prozent auf alles darüber
Drei Punkte überraschen deutsche Zuzügler regelmäßig. Erstens gibt es keine Spekulationsfrist: Die einjährige Haltefrist aus dem deutschen Recht existiert in Spanien nicht, ein Gewinn nach zehn Jahren wird genauso besteuert wie einer nach zehn Tagen. Zweitens ist auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ein steuerbarer Vorgang, selbst wenn nie ein Euro auf dein Konto fließt. Drittens gilt für die Zuordnung von Anschaffungskosten die FIFO-Regel, die zuerst gekauften Einheiten gelten also als zuerst verkauft.
Verluste kannst du gegen Gewinne desselben Jahres rechnen und einen Rest in den folgenden vier Jahren nutzen. Wie Kapitalerträge insgesamt in der spanischen Erklärung behandelt werden, steht im Beitrag zu Kapitalerträgen und ETF-Depots in Spanien.
Staking, Airdrops und Mining gehören in verschiedene Töpfe
Nicht jeder Krypto-Zufluss ist ein Veräußerungsgewinn. Die spanische Steuerverwaltung unterscheidet in ihren Auskünften drei Fälle, und die Einordnung entscheidet über den Steuersatz.
- Staking und Lending: Die Belohnungen gelten als rendimientos del capital mobiliario, also als Kapitalerträge aus überlassenem Kapital. Sie landen in derselben Sparbasis wie Verkaufsgewinne und werden mit 19 bis 30 Prozent besteuert. Bewertet wird zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses.
- Airdrops: Ein unentgeltlich zugeteilter Token ist ein Vermögenszuwachs, der nicht aus einer Übertragung stammt. Solche Zuflüsse gehören in die allgemeine Bemessungsgrundlage und werden mit dem progressiven Tarif besteuert, der deutlich über 30 Prozent liegen kann. Der Marktwert bei Erhalt ist gleichzeitig dein späterer Anschaffungswert.
- Mining: Wer regelmäßig schürft, betreibt nach spanischer Lesart eine wirtschaftliche Tätigkeit. Das bedeutet Anmeldung als Autonomo, Beiträge zur Seguridad Social und Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif.
Tipp: Exportiere deine Historie jetzt, nicht 2027
Börsen schließen, wechseln den Betreiber oder ändern ihre Exportformate. Lade dir einmal im Jahr die vollständige Transaktionshistorie als CSV herunter und lege sie zu deinen Steuerunterlagen. Ohne lückenlose Anschaffungswerte kann dir niemand einen belastbaren FIFO-Gewinn rechnen.
Modelo 721: melden ist nicht besteuern
Neben der Steuer gibt es eine reine Informationspflicht. Über das Modelo 721 meldest du Kryptowährungen, die von einem Anbieter außerhalb Spaniens verwahrt werden. Die Pflicht greift, wenn die Salden aller betroffenen Währungen zum 31. Dezember zusammen mehr als 50.000 Euro wert sind. Es fällt dafür keine Steuer an, die Meldung dient allein der Information.
Die Frist läuft laut Agencia Tributaria zum Modelo 721 vom 1. Januar bis zum 31. März des Folgejahres. Für das Jahr 2026 ist der Stichtag also der 31. März 2027, dieselbe Frist wie beim Modelo 720 für sonstiges Auslandsvermögen. Beide Meldungen und ihre Abgrenzung erklärt der Beitrag zu Modelo 720 und 721.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Selbstverwahrung: Eine Hardware-Wallet, deren Schlüssel nur du hältst, wird nach der bisherigen Praxis nicht über das Modelo 721 gemeldet, weil kein ausländischer Verwahrer dazwischensteht. Auf die Steuerpflicht der Gewinne hat das keinen Einfluss.
Häufige Fragen zur Krypto-Steuer auf Mallorca
Muss ich Krypto auch versteuern, wenn ich nicht verkaufe?
Nein. Reines Halten löst keine Einkommensteuer aus. Steuerpflichtig wird der Vorgang erst beim Verkauf, beim Tausch in eine andere Währung oder beim Bezahlen mit Krypto. Staking-Belohnungen sind allerdings schon bei Zufluss zu erfassen.
Zählt Krypto zur spanischen Vermögensteuer?
Ja. Kryptowerte gehören zum steuerpflichtigen Vermögen und werden zum Marktwert am 31. Dezember angesetzt. Ob du zahlst, hängt von den Freibeträgen auf den Balearen ab. Details stehen im Ratgeber zur Vermögenssteuer.
Was passiert mit Käufen aus meiner Zeit in Deutschland?
Sie bleiben Anschaffungsvorgänge mit dem damaligen Kurs. Verkaufst du als spanischer Steuerresident, wird der gesamte Gewinn in Spanien besteuert, auch der Teil, der vor dem Umzug entstanden ist. Prüfe vor dem Wegzug die deutsche Seite.
Fazit
An der spanischen Rechtslage zu Krypto hat sich 2026 wenig geändert, an der Sichtbarkeit dagegen sehr viel. Verkaufsgewinne und Staking-Erträge laufen weiter über die Sparbasis mit 19 bis 30 Prozent, Airdrops und Mining über den allgemeinen Tarif, und ab 50.000 Euro auf ausländischen Plattformen kommt das Modelo 721 dazu. Neu ist, dass die Agencia Tributaria diese Vorgänge spätestens ab dem Datenaustausch im September 2027 auch ohne dein Zutun sieht.
Wer noch offene Jahre hat, klärt das besser vor diesem Termin als danach. Eine freiwillige Nachmeldung ist deutlich günstiger als eine Aufforderung mit Zuschlag. Wie die Erklärung selbst abläuft und welche Fristen im Frühjahr gelten, steht im Ratgeber zur Steuererklärung in Spanien.
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