Kapitalerträge in Spanien: ETF, Aktien und Depot versteuern
Sandor Farkas
Mallorca-Experte & Autor
Wer auf Mallorca als Steuerresident gemeldet ist und ein Depot in Deutschland führt, hat steuerlich zwei Welten zu koordinieren. Die deutsche Depotbank zieht Kapitalertragsteuer ab - aber das befreit dich nicht von der Pflicht, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne auch in der spanischen Einkommensteuererklärung anzugeben. Wie das genau funktioniert, was das Modelo 720 damit zu tun hat und worauf du beim Depotübertrag nach Spanien achten solltest, erklärt dieser Beitrag.
Auf einen Blick
Als Steuerresident in Spanien bist du verpflichtet, alle weltweiten Kapitalerträge in der spanischen IRPF-Erklärung anzugeben. Spanien besteuert Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit einem eigenen Stufentarif. Für Auslandsvermögen über 50.000 EUR gilt die Meldepflicht via Modelo 720. Die in Deutschland bereits abgezogene Quellensteuer kann über das Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet werden.
Wie Spanien Kapitalerträge besteuert
Spanien fasst Kapitalerträge (sogenannte "rentas del ahorro") in einem eigenen Steuertopf zusammen. Dazu gehören:
- Zinsen aus Tagesgeldkonten, Anleihen oder Festgeld
- Dividenden von Aktien oder Fonds
- Realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen oder Aktien
- Erträge aus strukturierten Produkten
Verluste aus Verkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden - allerdings nur innerhalb derselben Ertragskategorie und maximal bis 25 % des Saldos der anderen Kategorie.
Die spanischen Steuersätze für Kapitalerträge (Stand 2026) sind nach Höhe gestaffelt:
- Bis 6.000 EUR: 19 %
- 6.001 bis 50.000 EUR: 21 %
- 50.001 bis 200.000 EUR: 23 %
- 200.001 bis 300.000 EUR: 27 %
- Über 300.000 EUR: 28 %
Diese Sätze gelten für Steuerresidenten in der Regelbesteuerung. Wer unter das Beckham-Gesetz (Régimen especial) fällt, wird anders behandelt.
Wo das Doppelbesteuerungsabkommen greift
Deutschland und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das bedeutet: Du musst dieselben Erträge nicht zweimal vollständig versteuern.
In der Praxis funktioniert das so: Deine deutsche Depotbank behält automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ein. Diese Quellensteuer wird in der spanischen Steuererklärung als "impuesto soportado en el extranjero" angegeben und auf die spanische Steuerschuld angerechnet - bis zur Höhe der in Spanien fälligen Steuer.
Tipp: Jahressteuerbescheinigung der deutschen Bank
Fordere von deiner deutschen Depotbank jährlich eine Steuerbescheinigung an. Dieses Dokument listet alle einbehaltenen Steuern auf und ist die Grundlage für die Anrechnung in der spanischen Erklärung. Viele Banken stellen sie automatisch bereit, manche nur auf Anfrage.
Im Ergebnis zahlst du in der Regel die Differenz, falls Spaniens Steuersatz höher liegt als die einbehaltene deutsche Abgeltungsteuer. Bei niedrigen Erträgen kann die Anrechnung die spanische Steuer vollständig decken.
Das Modelo 720 - Meldepflicht für Auslandsvermögen
Das Modelo 720 ist eine reine Informationsmeldung an die spanische Steuerbehörde (AEAT) und keine Steuerzahlungspflicht. Du musst es einreichen, wenn du ausländische Vermögenswerte über bestimmte Schwellenwerte hältst:
- Bankkonten im Ausland: Gesamtguthaben über 50.000 EUR
- Wertpapiere, Fonds, Aktien und Derivate im Ausland: Gesamtwert über 50.000 EUR
- Immobilien im Ausland: Gesamtwert über 50.000 EUR
Jede dieser drei Kategorien wird separat geprüft. Hast du in Deutschland ein Depot mit einem Wert von 60.000 EUR, musst du das Modelo 720 abgeben - unabhängig davon, ob du auch Konten oder Immobilien im Ausland hast.
Achtung: Erstmeldung und Folgejahre
Die Erstmeldung muss vollständig alle Positionen enthalten. In den Folgejahren ist eine erneute Meldung nur dann nötig, wenn sich ein Wert im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 20.000 EUR erhöht hat oder wenn du Positionen komplett aufgegeben hast. Trotzdem ist es sinnvoll, das jährlich mit einem Steuerberater zu prüfen.
Die Frist für das Modelo 720 ist der 31. März des Folgejahres. Wer die Meldung vergisst oder verspätet einreicht, riskiert empfindliche Bußgelder. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurden die ursprünglich drakonischen Strafen zwar erheblich reduziert, aber ein Versäumen ist nach wie vor keine Kleinigkeit.
ETF-Besteuerung: Was du bei Thesaurierern wissen musst
Bei thesaurierenden ETFs schüttet der Fonds keine Erträge aus, sondern reinvestiert sie direkt. In Deutschland war das lange eine Grauzone, seit 2018 gilt die Vorabpauschale. In Spanien gibt es diese Regelung nicht in gleicher Form.
Für spanische Steuerresidenten gilt: Kursgewinne aus ETF-Verkäufen werden erst beim tatsächlichen Verkauf der Anteile besteuert. Eine jährliche Vorabpauschale wie in Deutschland gibt es im spanischen System nicht. Das kann ein Vorteil sein - du zahlst nichts, solange du nicht verkaufst. Beim Verkauf musst du dann aber den gesamten Kursgewinn (Kaufpreis minus Verkaufspreis) in der IRPF angeben.
Für die Berechnung des Kursgewinns verwendet Spanien in der Regel die FIFO-Methode (First In, First Out): Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft.
Depotübertrag nach Spanien - was ist sinnvoll?
Manche Expats überlegen, ihr deutsches Depot zu einem spanischen Broker zu verlagern. Das hat Vor- und Nachteile:
Vorteile eines spanischen Depots:
- Kapitalertragsteuer wird direkt in Spanien abgeführt, kein Koordinationsaufwand
- Jahressteuerbescheinigung auf Spanisch, direkt für die IRPF verwendbar
- Kein Modelo 720 nötig (da das Depot in Spanien ist)
Nachteile:
- Das Angebot an spanischen Online-Brokern ist deutlich kleiner als in Deutschland
- Kosten und Auswahl können schlechter sein
- Ein Depotübertrag ist kein Steuertatbestand, aber du solltest trotzdem auf die korrekte Wertermittlung für den historischen Kaufpreis achten
Ein Depotübertrag allein löst keine Steuerpflicht aus, er gilt steuerlich neutral. Trotzdem empfiehlt sich eine Abstimmung mit einem spanischen Steuerberater, bevor du handelst.
Fazit
Als Steuerresident auf Mallorca musst du Kapitalerträge aus deutschen Depots in der spanischen Einkommensteuererklärung angeben. Spanien besteuert diese Erträge mit einem gestaffelten Satz zwischen 19 und 28 %. Die in Deutschland einbehaltene Abgeltungsteuer wird auf die spanische Steuerschuld angerechnet - du zahlst also keine Doppelsteuer, aber du musst aktiv werden und die Erträge korrekt deklarieren.
Das Modelo 720 ist eine zusätzliche Meldepflicht für Auslandsvermögen über 50.000 EUR, die bis Ende März jedes Jahres einzureichen ist. Für alle, die regelmäßig in ETFs oder Aktien investieren, lohnt es sich, einen spezialisierten spanischen Steuerberater hinzuzuziehen. Wer das Thema von Anfang an sauber aufstellt, vermeidet böse Überraschungen.
Mehr Hintergründe zum Thema Steuern als Resident findest du im Ratgeber zur Steuerpflicht auf Mallorca und in unserem Artikel zur Steuererklärung in Spanien.