Modelo 720 und 721: Auslandsvermögen aus Spanien melden
Sandor Farkas
Gründer und Redaktion von Mallorca Plus
Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.
Wer als Steuerresident auf Mallorca lebt und im Ausland Konten, Depots oder eine Immobilie hält, kommt am Modelo 720 nicht vorbei. Die Meldung kostet keinen Cent Steuer, sie ist eine reine Informationspflicht gegenüber der Agencia Tributaria. Seit dem Steuerjahr 2023 laufen Kryptowährungen dabei über ein eigenes Formular, das Modelo 721. Dieser Beitrag erklärt, ab welchen Beträgen du melden musst, wann eine Nachmeldung fällig wird und warum die früher gefürchteten Strafen in dieser Form nicht mehr existieren. Ob du überhaupt Resident bist, klärt vorab der Ratgeber zur Steuerpflicht auf Mallorca.
Auf einen Blick
Das Modelo 720 meldet Auslandsvermögen ab 50.000 Euro je Kategorie an die spanische Steuerverwaltung, das Modelo 721 seit dem Steuerjahr 2023 zusätzlich Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen. Beide Meldungen laufen vom 1. Januar bis zum 31. März des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2026 ist damit der 31. März 2027 der Stichtag.
Was ist das Modelo 720?
Das Modelo 720 ist eine jährliche Informationserklärung, mit der in Spanien ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen im Ausland an die Agencia Tributaria melden. Es fällt dafür keine Steuer an. Meldepflichtig wirst du, wenn Konten, Wertpapiere oder Immobilien im Ausland zum 31. Dezember in einer der drei Kategorien zusammen mehr als 50.000 Euro wert sind.
Wichtig ist die Abgrenzung: Das Modelo 720 ist eine Meldung, keine Abgabe. Die Steuer auf dein Vermögen läuft getrennt davon über die Vermögenssteuer auf den Balearen, die Erträge daraus über die Einkommensteuer. Alle Formulare, Fristen und die technische Einreichung stehen auf der offiziellen Seite der Agencia Tributaria zum Modelo 720.
Die drei Kategorien und die 50.000-Euro-Schwelle
Hinter dem einen Formular stecken drei rechtlich getrennte Meldepflichten. Jede wird einzeln geprüft:
- Konten bei Finanzinstituten im Ausland: Girokonten, Tagesgeld, Festgeld. Neben dem Stand zum 31. Dezember zählt auch der Durchschnittssaldo des letzten Quartals.
- Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten im Ausland: Depots, Fonds, Aktien, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, private Rentenprodukte.
- Immobilien und Rechte an Immobilien im Ausland: das Haus in Deutschland, aber auch Nießbrauch oder Teileigentum.
Die 50.000 Euro gelten pro Kategorie, nicht insgesamt. Ein Depot über 60.000 Euro in Deutschland löst die Meldepflicht aus, auch wenn du sonst nichts im Ausland hast. Umgekehrt bleibst du außen vor, wenn du in jeder Kategorie einzeln unter der Schwelle liegst, selbst wenn die Summe darüber liegt. Wie die Erträge aus so einem Depot dann in Spanien besteuert werden, steht im Beitrag zu Kapitalerträgen und ETF-Depots in Spanien.
Achtung: Gemeinschaftskonten zählen voll
Bei einem gemeinsamen Konto misst die Agencia Tributaria die Schwelle am gesamten Saldo, nicht an deinem Anteil. Ein Ehepaar mit 80.000 Euro auf einem deutschen Gemeinschaftskonto ist also meldepflichtig, obwohl rechnerisch je 40.000 Euro auf jeden entfallen. Beide melden den vollen Betrag und geben ihren Anteil in Prozent an.
Modelo 721: Krypto läuft über ein eigenes Formular
Kryptowährungen gehören nicht ins Modelo 720. Für sie gilt seit der Orden HFP/886/2023 das Modelo 721, erstmals angewendet auf das Steuerjahr 2023. Die Schwelle liegt ebenfalls bei 50.000 Euro, gerechnet auf den gemeinsamen Wert aller Coins zum 31. Dezember.
Entscheidend ist, wer die privaten Schlüssel verwahrt. Meldepflichtig sind nur Bestände, die ein Dienstleister im Ausland für dich hält, also typischerweise eine Börse oder ein Custody-Anbieter außerhalb Spaniens. Plattformen mit Sitz in Spanien melden ohnehin selbst an die Steuerverwaltung.
Muss ich meine Hardware-Wallet im Modelo 721 angeben?
Nein. Behältst du die privaten Schlüssel selbst, entfällt die Meldung. Die Agencia Tributaria stellt in ihren Antworten zum Modelo 721 klar, dass es dabei nicht auf Hot Wallet oder Cold Wallet ankommt, sondern allein auf die Verwahrung durch einen Dritten.
Tipp: Meldepflicht und Steuerpflicht sind zwei Paar Schuhe
Auch wenn deine Coins nicht ins Modelo 721 gehören, bleiben Gewinne aus Verkäufen und Tauschgeschäften in der spanischen Einkommensteuer steuerpflichtig. Die eine Pflicht ersetzt die andere nicht.
Fristen und wann du erneut melden musst
Beide Meldungen haben dasselbe Zeitfenster: vom 1. Januar bis zum 31. März des Jahres, das auf den Stichtag folgt. Für das Steuerjahr 2026 ist der letzte Abgabetag damit der 31. März 2027. Eingereicht wird ausschließlich elektronisch über die Sede Electrónica, in der Praxis mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve.
Nach der Erstmeldung wird es entspannter. Eine erneute Erklärung ist nur nötig, wenn einer dieser Fälle eintritt:
- Der Wert einer Kategorie ist gegenüber der zuletzt abgegebenen Meldung um mehr als 20.000 Euro gestiegen.
- Du hast eine gemeldete Position im Lauf des Jahres aufgegeben, also das Konto geschlossen, die Papiere verkauft oder die Immobilie übertragen. Dann meldest du die Werte zum Zeitpunkt der Auflösung.
- Eine Kategorie überschreitet erstmals die 50.000 Euro und war deshalb bisher nicht enthalten.
Muss ich das Modelo 720 jedes Jahr abgeben?
Nein. Ohne eine dieser drei Veränderungen musst du nichts einreichen. Der Vergleichsmaßstab ist aber die letzte tatsächlich abgegebene Meldung, nicht das Vorjahr. Bei schwankenden Depotwerten lohnt sich deshalb eine kurze jährliche Prüfung.
Was passiert, wenn du nicht meldest
Das Modelo 720 hatte lange einen schlechten Ruf, und der war verdient: Nicht gemeldetes Auslandsvermögen galt als unbegründeter Vermögenszuwachs ohne Verjährung, dazu kam eine Strafe von 150 Prozent und feste Bußgelder von 5.000 Euro je Datensatz. Der Europäische Gerichtshof hat dieses Regime am 27. Januar 2022 in der Rechtssache C-788/19 als unverhältnismäßig verworfen. Spanien hat es mit dem Ley 5/2022 vom 9. März 2022 gestrichen.
Heute gilt das allgemeine Sanktionsregime der Artikel 198 und 199 der Ley General Tributaria, wie es die Agencia Tributaria in ihren Antworten zu Sanktionen beschreibt:
| Fall | Bußgeld |
|---|---|
| Meldung fehlt, Behörde fordert auf | 20 EUR je Datensatz, mindestens 300, höchstens 20.000 |
| Meldung freiwillig verspätet, ohne Aufforderung | 10 EUR je Datensatz, mindestens 150, höchstens 10.000 |
| Meldung unvollständig oder falsch | 20 EUR je Datensatz, mindestens 300 |
Zwei Punkte werden dabei oft übersehen. Erstens greifen die Beträge je Meldepflicht, also bis zu dreimal, wenn du Konten, Wertpapiere und Immobilien gleichzeitig verschwiegen hast. Zweitens macht die freiwillige Nachmeldung einen echten Unterschied, weil sich Bußgeld und Grenzen halbieren. Wer mehrere Jahre versäumt hat, sollte das nicht ohne Steuerberater aufrollen, weil neben der Meldung meist auch die Einkommensteuererklärungen der betroffenen Jahre zu korrigieren sind.
Fazit
Das Modelo 720 klingt bedrohlicher, als es heute ist. Es kostet keine Steuer, betrifft nur Vermögen über 50.000 Euro je Kategorie und muss nach der Erstmeldung meist jahrelang gar nicht wiederholt werden. Krypto auf ausländischen Plattformen läuft seit dem Steuerjahr 2023 separat über das Modelo 721, selbst verwahrte Coins bleiben außen vor. Was du dir merken solltest: Stichtag ist der 31. Dezember, das Fenster für die Abgabe endet am 31. März des Folgejahres.
Der Aufwand liegt weniger im Formular als in der sauberen Dokumentation. Sammle Jahresauszüge, Depotwerte und Kontostände für den Jahreswechsel, dann ist die Meldung eine Sache von einer Stunde. Bei mehreren Auslandskonten, einer geerbten Immobilie oder Jahren ohne Meldung ist ein spanischer Steuerberater das Geld wert.
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