Mallorca

Kostenrechner: Auto auf Mallorca ummelden

Gib die Daten deines Fahrzeugs ein und erhalte eine Kostenschätzung für die Umschreibung von deutschem auf spanisches Kennzeichen. Du brauchst dafür etwa zwei Minuten und deinen deutschen Fahrzeugschein.

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Fahrzeugwert

Aus diesen Angaben berechnen wir den Hacienda-Restwert, der die Bemessungsgrundlage für die Zulassungssteuer ist.

Fahrzeugtyp
Amtlicher Neuwert deines Modells

Nicht der Kaufpreis und nicht der Listenpreis aus deinem Heimatland. Maßgeblich ist der Wert, den das spanische Finanzministerium für deine Modellvariante festgesetzt hat. Such dein Modell hier heraus, dann stimmt die Rechnung.

Quelle: Anexo I der Orden HAC/1501/2025, Werte für 2026, 61.628 Modellvarianten.

Erstzulassung (Monat / Jahr)

Steht im deutschen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld B.

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Den kompletten Ablauf der Umschreibung Schritt für Schritt erklärt unser ausführlicher Guide.

Zum Guide: Auto auf Mallorca ummelden

Wie funktioniert der Kostenrechner?

Der Rechner schätzt die Gesamtkosten, die anfallen, wenn du dein deutsches Auto auf Mallorca dauerhaft auf ein spanisches Kennzeichen umschreibst. Du wählst Marke und Modellvariante, trägst Erstzulassung und CO₂-Wert ein, bei Motorrädern zusätzlich Hubraum und Leistung. Daraus berechnen wir die spanische Zulassungssteuer (IEDMT) inklusive Wertminderung nach der offiziellen Tabelle des Finanzministeriums, dazu die Gebühr der DGT, die Vorabinspektion, die neuen Kennzeichen und die kommunale Kfz-Steuer. Optional kannst du eine Gestoría und Überführungskennzeichen einrechnen.

Die Daten, die der Rechner braucht, stehen alle im deutschen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Erstzulassung in Feld B, Hubraum in Feld P.1, CO₂-Emissionen in Feld V.7. Dazu kommt die genaue Modellvariante, damit die Wertsuche die richtige Zeile findet. Den Marktwert deines Autos musst du dagegen nirgends nachschlagen, er spielt für die Steuer keine Rolle.

Aus welchen Posten setzen sich die Kosten zusammen?

Zulassungssteuer IEDMT (Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte)

Der größte Posten. Die spanische Zulassungssteuer wird einmalig beim Import erhoben. Der Steuersatz richtet sich nach den CO₂-Emissionen deines Fahrzeugs: bis einschließlich 120 g/km 0 %, von 121 bis 159 g/km 4,75 %, von 160 bis 199 g/km 9,75 % und ab 200 g/km 14,75 %. Nur die oberste Stufe heben die Balearen per Landesrecht auf 16 % an (Art. 74 Decreto Legislativo 1/2014), alle anderen bleiben beim nationalen Satz, siehe die Tarifübersicht der Agencia Tributaria. Achte auf die Grenzen: Nur die 120 zählt noch zur Nullstufe, ein Fahrzeug mit 121 g/km liegt bereits in der ersten Steuerstufe. Für Motorräder gelten eigene Stufen mit Grenzen bei 100, 120 und 140 g/km, ohne Balearen-Erhöhung.

Ist für dein Fahrzeug eine CO₂-Messung vorgeschrieben, kannst du sie aber nicht nachweisen, greift nicht die Befreiung, sondern der Höchstsatz (Epígrafe 4 b). Ein fehlender Wert ist also kein Vorteil, sondern der teuerste Fall.

Bemessungsgrundlage ist weder der Kaufpreis noch der Listenpreis aus dem Heimatland, sondern der vom Ministerio de Hacienda festgesetzte Durchschnittsverkaufspreis (precio medio de venta) genau deiner Modellvariante. Er steht in Anexo I der jährlichen Orden, für 2026 in der Orden HAC/1501/2025, und wird mit dem Restwertprozentsatz aus Anexo IV multipliziert. Der Rechner hat diese Tabelle hinterlegt: Du wählst Marke und Modell, der amtliche Wert wird eingesetzt. Erfasst sind 112 Marken mit 61.628 Modellvarianten.

Der Restwertprozentsatz hängt allein an den vollen Jahren seit Erstzulassung:

  • bis 1 Jahr: 100 %
  • über 1 bis 2 Jahre: 84 %
  • über 2 bis 3 Jahre: 67 %
  • über 3 bis 4 Jahre: 56 %
  • über 4 bis 5 Jahre: 47 %
  • über 5 bis 6 Jahre: 39 %
  • über 6 bis 7 Jahre: 34 %
  • über 7 bis 8 Jahre: 28 %
  • über 8 bis 9 Jahre: 24 %
  • über 9 bis 10 Jahre: 19 %
  • über 10 bis 11 Jahre: 17 %
  • über 11 bis 12 Jahre: 13 %
  • über 12 Jahre: 10 %

Ein Auto, das gerade zehn Jahre alt geworden ist, liegt damit bei 17 % seines amtlichen Neuwerts. Ältere Fahrzeuge fallen steuerlich deshalb oft günstig aus, selbst wenn sie hohe CO₂-Werte haben.

Ein Beispiel aus einer geprüften Gestoría-Rechnung von 2026: Mercedes GLS 580 4MATIC, erstzugelassen im Mai 2024, 311 g/km. Anexo I setzt für diese Variante 117.200 EUR an. Das Fahrzeug ist gut zwei Jahre alt, es gelten also 67 % Restwert: 117.200 mal 0,67 sind 78.524 EUR. Genau dieser Betrag steht auf der Rechnung als Valor del vehículo. Mal 16 % ergibt das 12.563,84 EUR Steuer. Der deutsche Listenpreis desselben Wagens lag bei rund 137.790 EUR und ist für die Steuer bedeutungslos. Wer ihn eingesetzt hätte, wäre rund 18 % zu hoch gelandet.

Vorabinspektion und Homologationsdossier

Bevor die DGT ein importiertes Fahrzeug einträgt, braucht es eine Vorabinspektion samt Dossier bei einer ITV-Station. Das ist nicht die periodische Hauptuntersuchung, die auf Mallorca nur rund 25 EUR kostet, sondern die einmalige Prüfung von Fahrzeugidentität und Papieren. Rechne mit 70 bis 150 EUR; auf einer geprüften Rechnung steht die Position als Industria mit 99,91 EUR. Dein deutscher TÜV wird nicht übernommen, danach läuft die spanische ITV im normalen Turnus weiter. Falls die Lichtanlage angepasst werden muss oder eine Nachprüfung nötig ist, kommen 50 bis 200 EUR Werkstattkosten dazu.

DGT-Gebühr und neue Kennzeichen

Die DGT (Dirección General de Tráfico) berechnet für die Ausstellung der spanischen Zulassung (Permiso de Circulación) die amtliche Tasa von 99,77 EUR. Die physischen Kennzeichen lässt du bei einem Schilderpräger anfertigen: Für einen Pkw sind es zwei Schilder und rund 41 EUR, ein Motorrad führt nur ein Schild hinten und kommt auf rund 20 EUR. Musst du das Fahrzeug schon vor der Umschreibung bewegen, kannst du Überführungskennzeichen (placas verdes) einrechnen: 41 EUR für die Schilder plus 20,60 EUR Tráfico-Gebühr, zusammen 61,60 EUR.

Impuesto municipal (IVTM)

Die kommunale Kfz-Steuer zahlst du jährlich an deine Gemeinde, gestaffelt nach caballos fiscales, der spanischen Steuer-PS-Größe. Der Rechner nutzt den Tarif von Palma für 2026: unter 8 CVF 23,61 EUR, 8 bis 11,99 CVF 68,16 EUR, 12 bis 15,99 CVF 143,88 EUR, 16 bis 19,99 CVF 179,22 EUR und ab 20 CVF 224,00 EUR. Palma ist die teuerste Gemeinde der Insel und schöpft den gesetzlichen Höchstkoeffizienten von 2,0 aus, Marratxí liegt mit 19,50 bis 173,35 EUR darunter. Der ausgewiesene Betrag ist also eine Obergrenze. Im Jahr der Zulassung wird zudem quartalsweise anteilig gerechnet (Art. 96.3 TRLRHL): Wer im vierten Quartal anmeldet, zahlt im ersten Jahr nur ein Viertel.

Optional: Gestoría

Eine Gestoría erledigt für dich die Formulare, Termine und den Behördengang. Für das reine Honorar sind 125 bis 140 EUR üblich: Zwei unabhängige Anbieter auf Mallorca nennen dafür jeweils 125 EUR, einer schlägt 15 EUR für die Aktenanlage drauf. Fremdkosten wie Steuer, DGT-Tasa, Inspektion und Kennzeichen kommen getrennt dazu, der Rechner weist sie einzeln aus. Der Preis gilt für den Normalfall: Fahrzeug mit gültigem COC, keine Einzelabnahme. Fehlt der COC, kommt eine Homologation von 200 bis 2.000 EUR dazu, die der Rechner nicht abbildet. Wer wenig Spanisch spricht oder wenig Zeit hat, spart sich mit einer Gestoría oft mehrere Wochen Bearbeitung. Der Behördenweg selbst ist machbar, aber zeitintensiv.

Wer muss sein Auto auf Mallorca überhaupt ummelden?

Wenn du dich auf Mallorca als Resident anmeldest (Empadronamiento plus NIE/Residencia), gilt eine Frist von 30 Tagen ab Anmeldung, um dein deutsches Fahrzeug auf spanische Kennzeichen umzuschreiben. Diese Frist steht in Artikel 7 des spanischen Verkehrsgesetzes (Reglamento General de Vehículos) und wird seit ein paar Jahren strenger kontrolliert. Bei Kontrollen ohne Umschreibung drohen Bußgelder ab 200 EUR sowie die Sicherstellung des Fahrzeugs.

Wer nur als Tourist oder Zweitwohnsitzler auf der Insel ist und seinen Hauptwohnsitz in Deutschland behält, darf das deutsche Auto weiter fahren. Bei längeren Aufenthalten über sechs Monate wird die Lage allerdings rechtlich heikel und Versicherer ziehen gegebenenfalls den Schutz zurück. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung bei einer Gestoría oder einem Anwalt.

Lohnt sich die Umschreibung oder besser ein Neukauf vor Ort?

Bei älteren Fahrzeugen fällt die Steuer selbst niedrig aus, weil vom amtlichen Neuwert nach zehn Jahren nur noch 17 % übrig sind. Was bleibt, sind die Nebenkosten, und die hängen kaum vom Fahrzeugwert ab: DGT-Tasa, Vorabinspektion, Kennzeichen und Gemeindesteuer fallen für einen günstigen Gebrauchten genauso an wie für einen Neuwagen. Bei einem billigen Auto macht das schnell einen spürbaren Anteil des Wagenwerts aus, dann ist der Kauf eines spanischen Gebrauchtwagens häufig wirtschaftlicher, vor allem weil du dir Importbürokratie und Homologation sparst. Bei jüngeren Fahrzeugen mit niedrigen CO₂-Werten rechnet sich die Mitnahme dagegen meistens, denn unter 120 g/km ist der größte Posten schlicht null. Der Kostenrechner gibt dir die Zahlen für deine konkrete Entscheidung.

Was der Rechner nicht abdeckt

  • Transportkosten von Deutschland nach Mallorca (Fähre oder Spedition, je nach Route 600 bis 1.200 EUR)
  • Eine neue spanische KFZ-Versicherung, die du parallel zur Ummeldung abschließen musst
  • Die deutsche Abmeldung, sofern noch nicht erfolgt
  • Die Homologation, falls kein COC-Dokument vorliegt (200 bis 2.000 EUR)
  • Die ITP nach Modelo 620 beim Kauf von einer Privatperson: auf den Balearen 4 % der Bemessungsgrundlage. Beim Kauf vom Händler fällt stattdessen IVA an, keine ITP
  • Fahrzeuge, die als neu gelten (unter sechs Monate alt oder unter 6.000 km): Dort gilt eine andere Bemessungsgrundlage und es kommt spanische Einfuhrumsatzsteuer dazu
  • Sonderfälle wie Wohnmobile, Oldtimer oder Importe aus Nicht-EU-Ländern

Häufige Fragen

Gilt der Rechner auch für Motorräder?

Ja. Wähle im ersten Schritt „Motorrad“: Der Rechner nutzt dann die eigenen Steuerstufen für Motorräder (0 % bis 100 g/km, 4,75 % bis 120, 9,75 % bis unter 140, 14,75 % ab 140 g/km), prüft die Leistungsregel ab 74 kW und 0,66 kW/kg und berücksichtigt, dass Motorräder bis 250 ccm gar keine Zulassungssteuer zahlen. Nach einem Fahrzeugwert fragt er gar nicht erst: Anexo I führt für Motorräder überhaupt keine Modelle, ihr Wert ergibt sich allein aus einer Staffel nach Hubraum, bei Elektromotorrädern nach Leistung. Bei Verbrennern sind das 950 EUR bis 50 ccm, 1.600 EUR bis 125 ccm, 2.250 EUR bis 250 ccm, 6.700 EUR bis 750 ccm, 10.000 EUR bis 1.000 ccm, 12.550 EUR bis 1.200 ccm und 15.500 EUR darüber. Auch die Nebenkosten passen sich an: ein Kennzeichenschild statt zwei, eine günstigere Inspektion und die Gemeindesteuer nach Hubraum.

Wie lange dauert die Umschreibung insgesamt?

Mit guter Vorbereitung rechne mit vier bis acht Wochen. Die ITV-Terminvergabe nimmt ein bis drei Wochen in Anspruch, das Finanzamt für die IEDMT braucht zwei bis vier Wochen, die DGT-Eintragung weitere zwei bis drei Wochen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Kostenrechner?

Nur den deutschen Fahrzeugschein. Daraus brauchst du Erstzulassung, CO₂-Wert und bei Motorrädern Hubraum und Leistung. Dazu kommt die genaue Modellvariante für die Wertsuche: Stehen mehrere ähnliche Varianten in der Trefferliste, hilft der Blick auf Hubraum und kW, die dort mit angezeigt werden. Für die tatsächliche Behördenabwicklung brauchst du zusätzlich Fahrzeugbrief, COC-Dokument, NIE und Empadronamiento.

Ist der Rechner verbindlich?

Nein, es handelt sich um eine Schätzung. Die Steuer selbst ist bei richtig nachgeschlagenem Modell allerdings auf den Euro genau, denn sie ergibt sich rechnerisch aus zwei amtlichen Tabellen (Anexo I und Anexo IV der Orden HAC/1501/2025) und dem Steuersatz. Die Unsicherheit steckt woanders: in den Nebenkosten, die je nach Anbieter und Gemeinde schwanken, und in der Frage, welche Anexo-I-Zeile wirklich zu deiner Variante gehört. Den offiziellen IEDMT-Bescheid stellt die Agencia Tributaria aus.

Was passiert, wenn ich gar nicht umschreibe?

Bei Verkehrskontrollen mit deutschem Kennzeichen und spanischem Wohnsitz drohen Bußgelder, im Wiederholungsfall die Sicherstellung des Fahrzeugs. Außerdem kann deine deutsche KFZ-Versicherung im Schadensfall den Schutz verweigern, weil das Fahrzeug dauerhaft im Ausland steht.