Mallorca

Auto als Autónomo absetzen: die 50-Prozent-Regel bei der IVA

6 min read#auto absetzen autonomo
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Willst du dein Auto als Autónomo absetzen, läufst du schnell in zwei verschiedene Regeln hinein, die nichts miteinander zu tun haben. Bei der Mehrwertsteuer (IVA) reicht es meist, dass du das Fahrzeug überhaupt für deine Tätigkeit nutzt. Bei der Einkommensteuer (IRPF) verlangt Hacienda dagegen in den meisten Fällen die ausschließliche berufliche Nutzung, Privatfahrten eingeschlossen. Wer diesen Unterschied nicht kennt, verschenkt entweder Abzüge oder bekommt bei einer Prüfung Ärger mit nicht anerkannten Ausgaben.

Auf einen Blick

Ein Auto zählt steuerlich nur dann als der Tätigkeit zugeordnet, wenn du eine berufliche Nutzung nachweisen kannst. Bei der IVA genügt dafür nach Artikel 95 der Ley 37/1992 eine gesetzliche Vermutung von 50 Prozent, ganz ohne Nachweis. Bei der IRPF verlangt Artikel 22 des IRPF-Reglaments grundsätzlich die ausschließliche Nutzung, mit Ausnahmen für Handelsvertreter, Fahrschulen, Transport- und Sicherheitsunternehmen. Seit einer Entscheidung des TEAC vom 24. Juni 2025 gilt für Transporter mit eindeutig geschäftlichen Merkmalen eine umgekehrte Beweislast.

IVA und IRPF: zwei unterschiedliche Regeln für dasselbe Auto

Die Verwirrung entsteht, weil beide Steuern dasselbe Fahrzeug unterschiedlich behandeln. Die IVA folgt Artikel 95 der Ley 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer, die IRPF folgt Artikel 29.2 der Ley 35/2006 in Verbindung mit Artikel 22 des IRPF-Reglaments (Real Decreto 439/2007). Beide Normen regeln, wann ein Vermögensgegenstand als "afecto a la actividad", also deiner Tätigkeit zugeordnet, gilt. Nur stellen sie unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis.

Für die IVA reicht laut der Agencia Tributaria eine berufliche Mitnutzung aus, um einen Teil der Vorsteuer abzuziehen. Für die IRPF braucht es nach ständiger Verwaltungspraxis mehr: Das Fahrzeug darf grundsätzlich nicht privat gefahren werden, auch nicht gelegentlich, wenn du den vollen Abzug willst.

Die 50-Prozent-Regel bei der IVA

Kaufst, least oder mietest du ein normales Auto (vehículo de turismo) für dein Geschäft, darfst du die darauf gezahlte IVA zu 50 Prozent abziehen, ohne diesen Anteil im Einzelfall belegen zu müssen. Das gilt für den Kauf selbst genauso wie für Sprit, Reparaturen, Reifen und Versicherung, solange das Fahrzeug nachweislich auch geschäftlich unterwegs ist.

Die 50-Prozent-Vermutung ist eine Untergrenze, kein Deckel. Kannst du eine höhere tatsächliche Nutzung belegen, etwa über ein Fahrtenbuch oder eine GPS-Auswertung, erkennt Hacienda auch einen höheren Anteil an. Für bestimmte Berufsgruppen gilt von vornherein eine Vermutung von 100 Prozent:

  • Handelsvertreter und Vertriebsagenten für Fahrten im Außendienst
  • Fahrschulen für die Fahrzeuge, mit denen unterrichtet wird
  • Speditionen und Transportunternehmen für den Warentransport
  • Unternehmen der Personenbeförderung, etwa Taxis
  • Sicherheits- und Bewachungsdienste

Tipp: Höheren Abzug dokumentieren

Willst du mehr als 50 Prozent der IVA geltend machen, lohnt sich ein einfaches Fahrtenbuch ab dem ersten Tag. Ohne laufende Aufzeichnung bleibt dir im Zweifel nur die gesetzliche Vermutung.

IRPF: nur bei ausschließlicher Nutzung erlaubt

Bei der Einkommensteuer gilt eine strengere Regel. Nach Artikel 22 des IRPF-Reglaments musst du das Fahrzeug ausschließlich für deine selbstständige Tätigkeit nutzen, um die Abschreibung und die laufenden Kosten vollständig absetzen zu können. Fährst du damit auch privat einkaufen oder in den Urlaub, streicht Hacienda in der Praxis den kompletten Abzug. Eine anteilige Kürzung, wie bei der IVA, akzeptiert sie bei der Einkommensteuer nicht.

Der Oberste Gerichtshof hat am 13. Juni 2019 klargestellt, dass diese Regel keine absolute, unwiderlegbare Vermutung ist. In der Praxis bleibt die ausschließliche Nutzung aber die Voraussetzung, mit denselben gesetzlichen Ausnahmen wie bei der IVA: Handelsvertreter, Fahrschulen, Transport- und Sicherheitsunternehmen dürfen das Fahrzeug auch bei der IRPF voll absetzen, selbst wenn eine geringfügige private Mitnutzung vorkommt.

Achtung: Unterschied zur IVA nicht verwechseln

Dass du bei der IVA 50 Prozent abziehen darfst, heißt nicht automatisch, dass du bei der IRPF ebenfalls 50 Prozent ansetzen darfst. Ohne eine der gesetzlichen Ausnahmen bleibt es bei der ausschließlichen Nutzung, sonst entfällt der Abzug bei der Einkommensteuer ganz.

Leasing, Renting und laufende Kosten

Ob du das Auto kaufst, least oder per Renting finanzierst, ändert an den Abzugsregeln selbst nichts. Die IVA auf die monatlichen Raten unterliegt derselben 50-Prozent-Vermutung, die IRPF verlangt weiterhin die ausschließliche Nutzung, sofern keine Ausnahme greift. Praktisch macht Renting die Dokumentation oft leichter, weil Wartung und Versicherung meist in einer einzigen monatlichen Rechnung stecken.

Parkgebühren und Mautkosten (peajes) behandelst du wie Nebenkosten des Fahrzeugs: Sie folgen demselben Abzugsprozentsatz wie das Auto selbst, zu dem sie gehören. Für Transporter und Fahrzeuge mit eindeutig geschäftlichen Merkmalen, etwa ohne Rücksitze oder mit fester Ladefläche, hat der TEAC am 24. Juni 2025 in seiner Resolución RG 4214/2024 die Beweislast umgekehrt: Hacienda muss seitdem eine überwiegende private Nutzung nachweisen, wenn sie den Abzug kürzen will.

Bringst du stattdessen deinen deutschen Firmenwagen mit auf die Insel, gelten ab der spanischen Zulassung dieselben Regeln wie für ein hier gekauftes Auto. Den Ablauf der Ummeldung erklärt der Ratgeber Auto ummelden.

Häufige Fragen

Kann ich die IVA für mein Auto absetzen, obwohl ich es auch privat nutze? Ja, bei einem normalen Pkw meist zu 50 Prozent, ohne dass du die genaue Aufteilung nachweisen musst. Handelsvertreter, Fahrschulen und Transportunternehmen dürfen in der Regel die vollen 100 Prozent geltend machen.

Warum darf ich das Auto bei der IVA absetzen, bei der Einkommensteuer aber nicht? IVA und IRPF folgen unterschiedlichen Gesetzen mit unterschiedlichen Nachweispflichten. Die IVA begnügt sich mit einer 50-Prozent-Vermutung, die IRPF verlangt ohne gesetzliche Ausnahme die ausschließliche berufliche Nutzung.

Gilt die 50-Prozent-Regel auch für Transporter? Für Fahrzeuge mit klar geschäftlichen Merkmalen wie Ladefläche oder fehlenden Rücksitzen greift seit der TEAC-Entscheidung vom 24. Juni 2025 eine Vermutung zugunsten des Autónomo, die Hacienda erst widerlegen muss.

Fazit

Beim Auto trennen sich IVA und IRPF deutlich: Die Mehrwertsteuer darfst du als Autónomo in der Regel zur Hälfte absetzen, ohne etwas zu belegen, während die Einkommensteuer fast immer die ausschließliche berufliche Nutzung verlangt. Handelsvertreter, Fahrschulen, Transport- und Sicherheitsunternehmen bilden bei beiden Steuern die Ausnahme und dürfen voll absetzen. Bei Leasing und Renting gelten dieselben Prozentsätze wie beim Kauf, und seit der TEAC-Entscheidung vom Juni 2025 profitieren Transporter mit eindeutig geschäftlichen Merkmalen von einer umgekehrten Beweislast. Wie die quartalsweisen Steuerpflichten als Autónomo insgesamt aussehen, erklärt der Beitrag zu Autónomo-Steuern in Spanien, die Abgabe der Jahreserklärung beschreibt der Ratgeber zur Steuererklärung.

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