Mallorca

Autonomo Steuern Spanien: IVA und IRPF im Quartal erklärt

6 min read#autonomo steuern spanien
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Mallorca-Experte & Autor

Wer auf Mallorca als Autonomo arbeitet, lernt schnell einen neuen Rhythmus kennen: Alle drei Monate ruft die Agencia Tributaria. Die Autonomo Steuern in Spanien funktionieren anders als die deutsche Einkommensteuer mit einer Jahreserklärung. Als Selbstständiger gibst du viermal im Jahr zwei Formulare ab: das Modelo 303 für die Mehrwertsteuer (IVA) und das Modelo 130 für die Einkommensteuer-Vorauszahlung (IRPF). Dieser Beitrag erklärt, was genau fällig wird, wie die Berechnung funktioniert, welche Ausgaben du absetzen kannst und wann sich eine Gestoria lohnt.

Auf einen Blick

Autonomos in Spanien reichen quartalsweise zwei Steuererklärungen ein: das Modelo 303 für die IVA (Mehrwertsteuer, Regelsatz 21 %) und das Modelo 130 für die IRPF-Vorauszahlung (20 % des Nettogewinns). Die Fristen enden am 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 30. Januar. Wer die Abrechnungen einer Gestoria überlässt, zahlt dafür meist 50 bis 100 € im Monat.

Modelo 303: Die IVA-Quartalsabrechnung

Das Modelo 303 ist die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung für Selbstständige und Unternehmen in Spanien. Darin meldest du die IVA, die du deinen Kunden in Rechnung gestellt hast, ziehst die IVA ab, die du selbst bei Geschäftsausgaben gezahlt hast, und überweist die Differenz an die Agencia Tributaria.

Der IVA-Regelsatz in Spanien liegt bei 21 %. Daneben gibt es einen reduzierten Satz von 10 % (etwa für Gastronomie und Personentransport) und einen stark reduzierten Satz von 4 % für Grundnahrungsmittel und Bücher. Als Dienstleister berechnest du in den meisten Fällen 21 %.

Ein einfaches Beispiel: Du stellst im Quartal Rechnungen über 6.000 € netto und schlägst 1.260 € IVA auf. Gleichzeitig hast du 500 € netto für Software, Büromaterial und Telefon ausgegeben und dabei 105 € IVA gezahlt. Im Modelo 303 meldest du beide Beträge und überweist 1.155 €.

Zwei Sonderfälle solltest du kennen:

  • Kunden im EU-Ausland: Für B2B-Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern greift das Reverse-Charge-Verfahren. Du stellst ohne IVA in Rechnung, musst dich aber vorher im ROI (Registro de Operadores Intracomunitarios) registrieren und die Umsätze zusätzlich im Modelo 349 melden.
  • Befreite Tätigkeiten: Bestimmte Berufe wie Sprachunterricht oder medizinische Leistungen sind von der IVA befreit. Dann entfällt das Modelo 303 ganz oder teilweise.

Details und die elektronische Abgabe findest du im IVA-Bereich der Agencia Tributaria.

Modelo 130: Die IRPF-Vorauszahlung

Das Modelo 130 ist die vierteljährliche Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Die Berechnung ist kumulativ: Du meldest alle Einnahmen und abziehbaren Ausgaben seit dem 1. Januar, rechnest 20 % auf den Gewinn und ziehst davon ab, was du in den Vorquartalen bereits gezahlt hast.

Wichtig zu verstehen: Die 20 % sind keine endgültige Steuer, sondern eine Anzahlung. Die tatsächliche IRPF wird erst in der Jahreserklärung (Renta, Modelo 100) im Frühjahr des Folgejahres berechnet, mit progressiven Steuersätzen und persönlichen Freibeträgen. Hast du übers Jahr zu viel vorausgezahlt, bekommst du die Differenz erstattet. Wie die Jahreserklärung abläuft, erklärt unser Guide zur Steuererklärung in Spanien.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn mindestens 70 % deiner Einnahmen von spanischen Firmenkunden stammen, die bereits eine Retención (Quellensteuer von 15 %, bei neuen Autonomos 7 % in den ersten drei Jahren) einbehalten, bist du vom Modelo 130 befreit. Das betrifft viele Freelancer, die überwiegend für Agenturen oder Unternehmen in Spanien arbeiten. Informationen zur IRPF stellt die Agencia Tributaria im IRPF-Portal bereit.

Fristen und typische Kosten im Überblick

Die Abgabefristen sind für beide Modelos identisch und gelten pro Kalenderquartal:

  1. Erstes Quartal: 1. bis 20. April
  2. Zweites Quartal: 1. bis 20. Juli
  3. Drittes Quartal: 1. bis 20. Oktober
  4. Viertes Quartal: 1. bis 30. Januar des Folgejahres

Achtung: Lastschrift-Frist endet früher

Wenn die Steuer per Lastschrift (Domiciliación) von deinem spanischen Konto eingezogen werden soll, musst du die Erklärung etwa fünf Tage vor Fristende einreichen, beim Modelo 303 also meist bis zum 15. des Monats. Verspätete Abgaben kosten Zuschläge ab 1 % der Steuerschuld pro angefangenem Monat.

PostenKostenDauer
IVA (Regelsatz auf Umsatz)21 %je Quartal via Modelo 303
IRPF-Vorauszahlung20 % vom Gewinnje Quartal via Modelo 130
Gestoria für Autonomos50 bis 100 €monatlich
Verspätungszuschlagab 1 % pro Monatbei Fristversäumnis

Welche Ausgaben du absetzen kannst

Absetzbar ist grundsätzlich alles, was nachweisbar und ausschließlich der Tätigkeit dient. Zu den wichtigsten Posten gehören:

  • Beiträge zur Seguridad Social (dein monatlicher Autonomo-Beitrag ist voll absetzbar)
  • Gestoria, Steuerberatung und Anwaltskosten
  • Büro- oder Coworking-Miete, bei Homeoffice anteilig 30 % der Nebenkosten auf die beruflich genutzte Fläche
  • Software, Hosting, Telefon und beruflich genutzte Hardware
  • Fortbildungen und Fachliteratur
  • Fahrtkosten und Geschäftsessen in engen Grenzen und nur mit korrekter Rechnung (Factura) auf deinen Namen und deine NIE

Ein einfacher Kassenbon (Ticket) reicht der Agencia Tributaria nicht. Verlange bei jeder größeren Ausgabe eine vollständige Factura mit deinen Steuerdaten, sonst ist der Abzug bei einer Prüfung verloren. Wie du selbst korrekte Rechnungen schreibst, zeigt der Ratgeber Rechnung stellen in Spanien.

Muss ich als Autonomo auch eine Jahreserklärung abgeben?

Ja. Die Quartalsmodelle sind nur Vorauszahlungen. Im Frühjahr folgt die Renta (Einkommensteuer-Jahreserklärung), meist zwischen April und Ende Juni. Dazu kommt für IVA-Pflichtige eine jährliche Zusammenfassung (Modelo 390), sofern keine Befreiung greift.

Selbst machen oder Gestoria beauftragen?

Technisch kannst du beide Modelos selbst über die Sede Electrónica der Agencia Tributaria einreichen, ein Certificado Digital oder Cl@ve vorausgesetzt. Wer nur wenige Rechnungen pro Quartal schreibt, keine EU-Auslandskunden hat und solide Spanischkenntnisse mitbringt, schafft das mit etwas Einarbeitung allein.

In der Praxis geben die meisten deutschen Autonomos die Quartalsabrechnungen an eine Gestoria ab. Für 50 bis 100 € im Monat übernimmt sie Buchhaltung, alle Modelos und die Kommunikation mit dem Finanzamt. Das rechnet sich schnell: Ein einziger Fehler bei Reverse Charge oder ein verpasstes Quartal kostet mehr als ein Jahr Gestoria-Honorar. Was eine Gestoria sonst noch leistet, liest du im Gestoria-Ratgeber.

Tipp: Steuern vom ersten Tag an zurücklegen

Lege ab der ersten Rechnung die vereinnahmte IVA plus rund 20 % des Gewinns auf ein separates Konto. Die IVA hat dir nie gehört, und die IRPF-Vorauszahlung kommt sicher. Wer das Geld auf dem Geschäftskonto liegen lässt, gibt es erfahrungsgemäß aus.

Fazit

Die Autonomo Steuern in Spanien folgen einem klaren Takt: viermal im Jahr Modelo 303 für die IVA und Modelo 130 für die IRPF-Vorauszahlung, dazu im Frühjahr die Jahreserklärung. Die Fristen am 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 30. Januar solltest du dir fest in den Kalender schreiben. Mit sauberen Facturas, einer konsequenten Steuerrücklage und bei Bedarf einer Gestoria ist das System gut beherrschbar. Wenn du noch am Anfang stehst, findest du im Ratgeber Als Autonomo in Spanien arbeiten alle Schritte von der Anmeldung bis zum ersten Auftrag.

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