6-Monats-Regel für Nicht-Residenten
Wenn du als Tourist oder Nicht-Resident mit deinem deutschen Auto nach Mallorca kommst, darfst du es maximal 6 Monate (180 Tage) pro Kalenderjahr in Spanien nutzen.
Was genau gilt?
- Die 6 Monate beziehen sich auf das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember)
- Das Fahrzeug muss auf deinen Namen zugelassen und in Deutschland versichert sein
- Du brauchst den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den internationalen Versicherungsnachweis (Grüne Karte)
- Dein deutscher Führerschein ist innerhalb der EU gültig
Nach 6 Monaten
Nach Ablauf der 6 Monate hast du zwei Optionen:
- Fahrzeug ausführen: Das Auto muss Spanien physisch verlassen (z.B. zurück nach Deutschland)
- Fahrzeug ummelden: Spanisches Kennzeichen beantragen (siehe Abschnitt unten)
Wer nach 6 Monaten weiter mit deutschem Kennzeichen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Tipp: 6-Monats-Frist dokumentieren
Bewahre Fährtickets, Flugbuchungen oder Mautbelege auf, die belegen, wann dein Auto nach Spanien eingereist ist. Bei einer Polizeikontrolle kann man dich nach dem Einreisedatum fragen.
30-Tage-Frist für Residenten
Hier wird es kritisch: Sobald du dich als Resident in Spanien anmeldest (Empadronamiento + Residencia), beginnt eine 30-Tage-Frist, innerhalb derer du dein Fahrzeug ummelden musst.
Wichtige Details
- Die Frist beginnt ab dem Datum deiner Residencia-Anmeldung
- Du kannst bei der DGT eine Verlängerung um maximal 2 Monate beantragen (insgesamt also bis zu 3 Monate)
- Während der Frist darfst du weiterhin mit deutschem Kennzeichen fahren
- Nach Ablauf der Frist ist das Fahren mit deutschem Kennzeichen illegal
Was viele nicht wissen
Die Polizei kann dein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen routinemäßig kontrollieren. Wenn du einen spanischen Ausweis (NIE/TIE) vorlegst, prüfen die Beamten, seit wann du Resident bist. Liegt die Anmeldung mehr als 30 Tage zurück und du hast kein spanisches Kennzeichen, droht ein Bußgeld.
Warnung: Resident = Ummeldungspflicht
Die Kombination aus spanischer Residencia und deutschem Kennzeichen ist nach Ablauf der Frist illegal. Es gibt keine Ausnahmen oder "Toleranz". Die Polizei auf Mallorca kontrolliert dies aktiv.
Schritt-für-Schritt Ummeldung bei der DGT
Die Ummeldung (Matriculación) eines deutschen Fahrzeugs auf spanische Kennzeichen läuft in mehreren Schritten ab:
Schritt 1: ITV-Prüfung bestehen
Dein Auto muss die spanische ITV (Inspección Técnica de Vehículos) bestehen. Der deutsche TÜV wird nicht anerkannt.
- Termin bei ITV Baleares buchen (www.itvbaleares.es)
- Fahrzeugdokumente mitbringen
- Besonderer Fokus bei importierten Autos: Lichtanlage (Scheinwerfer müssen ggf. angepasst werden) und Abgaswerte
Schritt 2: Zulassungssteuer zahlen
Beim Finanzamt (Delegación de Hacienda) zahlst du den Impuesto de Matriculación (Zulassungssteuer):
| CO2-Ausstoß | Steuersatz |
|---|---|
| Unter 120 g/km | 0% |
| 120 bis 160 g/km | 4,75% |
| 160 bis 200 g/km | 9,75% |
| Über 200 g/km | 14,75% |
Bemessungsgrundlage ist der Restwert des Fahrzeugs laut offiziellen Tabellen (nicht der Kaufpreis).
Schritt 3: DGT-Antrag stellen
Bei der Jefatura Provincial de Tráfico in Palma reichst du den Antrag auf Zulassung ein:
Benötigte Dokumente:
- NIE/TIE (Ausländerausweisnummer)
- Empadronamiento (Wohnsitzbestätigung)
- Originaler Fahrzeugbrief und -schein aus Deutschland
- Bestandene ITV-Bescheinigung
- Nachweis der gezahlten Zulassungssteuer
- Spanische KFZ-Versicherungspolice
- Antrag (Solicitud de Matriculación)
Schritt 4: Spanisches Kennzeichen erhalten
Nach Genehmigung erhältst du dein spanisches Kennzeichen und den neuen Permiso de Circulación (Fahrzeugschein).
Schritt 5: Deutsches Kennzeichen abmelden
Informiere die deutsche Zulassungsstelle über die Abmeldung. Das kannst du oft per Post oder über einen Bevollmächtigten in Deutschland erledigen.
Tipp: Gestoría beauftragen
Der gesamte Ummeldungsprozess ist bürokratisch und zeitaufwendig. Viele Gestoría-Büros auf Mallorca bieten die komplette Fahrzeugummeldung als Paket an (ca. 300–500€ zzgl. Steuern). Das spart dir viele Behördengänge.
Kosten und Dauer
Kostenübersicht
| Posten | Kosten |
|---|---|
| ITV-Prüfung | ca. 42€ |
| Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación) | 0–14,75% des Fahrzeugwerts |
| DGT-Gebühr (Tasa de Tráfico) | ca. 100€ |
| Kennzeichen (Matrícula) | ca. 30€ |
| Gestoría (optional) | ca. 300–500€ |
| Ggf. Scheinwerfer-Anpassung | ca. 50–150€ |
Zeitlicher Rahmen
Rechne mit 4 bis 8 Wochen für den gesamten Prozess. Engpässe entstehen oft bei:
- ITV-Terminvergabe (1–3 Wochen Wartezeit)
- DGT-Bearbeitungszeit (2–4 Wochen)
- Finanzamt (je nach Saison)
Strafen bei Verstoß
Wer nach Ablauf der Fristen weiterhin mit deutschem Kennzeichen fährt, riskiert empfindliche Konsequenzen:
Bußgelder
- Als Resident nach Ablauf der 30-Tage-Frist: 200€ bis 500€ Bußgeld
- Bei Sofortzahlung (innerhalb von 20 Tagen): 50% Rabatt (also 100€ bis 250€)
- Wiederholungsfall: Höheres Bußgeld, zusätzliche Sanktionen
Fahrzeugbeschlagnahmung
In schweren Fällen kann die Polizei das Fahrzeug vorübergehend beschlagnahmen (precinto del vehículo). Das bedeutet:
- Das Auto wird am Straßenrand stillgelegt
- Du darfst es erst wieder bewegen, wenn ein spanisches Kennzeichen angebracht ist
- Abschleppkosten und Standgebühren kommen hinzu
Versicherungsprobleme
Ein weiteres Risiko: Deine deutsche KFZ-Versicherung kann Leistungen ablehnen, wenn du das Fahrzeug über die erlaubte Frist hinaus im Ausland nutzt. Bei einem Unfall in Spanien mit abgelaufener Frist stehst du möglicherweise ohne Versicherungsschutz da.
Achtung: Versicherungsschutz prüfen
Informiere deine deutsche Versicherung über den geplanten Langzeitaufenthalt in Spanien. Viele Policen decken nur temporäre Auslandsaufenthalte ab. Ohne gültigen Versicherungsschutz haftest du bei einem Unfall persönlich.
Sonderfälle
Leasingfahrzeuge
Leasingautos gehören der Leasinggesellschaft, nicht dir. Für die Ummeldung brauchst du die schriftliche Zustimmung des Leasinggebers. In der Praxis ist eine Ummeldung oft nicht möglich, du musst das Auto zurückgeben und in Spanien ein neues Fahrzeug besorgen.
Firmenwagen
Firmenwagen mit deutscher Zulassung dürfen von Mitarbeitern in Spanien genutzt werden, solange der Mitarbeiter Nicht-Resident ist. Wird der Mitarbeiter Resident, gelten dieselben Ummeldungsfristen.
Zweitwohnsitz auf Mallorca
Hast du deinen Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland und nur einen Zweitwohnsitz auf Mallorca (ohne Residencia), gilt die 6-Monats-Regel für Touristen. Du darfst mit deutschem Kennzeichen fahren, solange du nicht mehr als 6 Monate im Jahr in Spanien bist.
Oldtimer und historische Fahrzeuge
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gelten grundsätzlich dieselben Regeln. In Spanien gibt es eine eigene Kategorie für historische Fahrzeuge (Vehículo Histórico) mit leicht abweichenden ITV-Anforderungen.