Fahrzeugbegrenzung auf Mallorca ab 2027: Der aktuelle Stand
Sandor Farkas
Gründer und Redaktion von Mallorca Plus
Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.
Der Consell de Mallorca will die Zahl der Autos auf der Insel per Gesetz deckeln. Die geplante Fahrzeugbegrenzung auf Mallorca soll ab 2027 greifen und betrifft Fahrzeuge, die nicht auf der Insel zugelassen sind: Urlauberautos von der Fähre, Mietwagenflotten vom Festland und auch das deutsche Kennzeichen, das mancher Resident seit Jahren vor sich herschiebt. Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht. Der Zeitplan ist trotzdem konkret, und einige Punkte stehen bereits fest. Hier liest du den Stand von August 2026.
Auf einen Blick
Der Consell de Mallorca hat im Sommer 2026 ein Gesetz zur Begrenzung auswärtiger Fahrzeuge auf den Weg gebracht. Das Balearen-Parlament berät es im Eilverfahren, die Verabschiedung ist für Ende 2026 geplant, gelten soll die Regelung ab der Saison 2027. Residenten sind von der Gebühr ausgenommen, Zweitwohnsitz-Besitzer dürfen nur noch ein Auto pro Haushalt halten, und das muss auf der Insel zugelassen sein.
Die Fahrzeugbegrenzung auf Mallorca ist ein geplantes Gesetz des Consell de Mallorca, das erstmals eine Obergrenze für Fahrzeuge festlegt, die von außerhalb auf die Insel gebracht werden. Auswärtige Autos brauchen künftig eine Genehmigung und zahlen eine Gebühr. Wer seinen Wohnsitz auf Mallorca hat, ist davon ausgenommen.
Was bisher beschlossen ist
Der Inselrat hat das Gesetz Anfang Juni 2026 nach monatelanger Vorarbeit beschlossen und Ende Juli an das Balearen-Parlament übergeben. Dort stimmten neben der regierenden PP auch PSIB, MÉS per Mallorca und El PI zu, Vox enthielt sich. PP und PSIB haben zusätzlich beantragt, die parlamentarischen Fristen zu halbieren. Das Parlament berät die Vorlage also im Eilverfahren, die Verabschiedung wird für Dezember 2026 erwartet. In Kraft treten soll die Regelung Anfang 2027, angewendet werden soll sie ab der Sommersaison 2027.
Der Anlass ist schlicht Platzmangel. Zu Spitzenzeiten fahren nach Zahlen des Mietwagenverbands bis zu 950.000 Fahrzeuge gleichzeitig auf den Straßen einer Insel mit rund 970.000 Einwohnern. Allein über den Seeweg kamen laut Consell im Jahr 2023 mehr als 400.000 Fahrzeuge nach Mallorca, dazu zirkulieren im Sommer rund 100.000 Mietwagen. Auf Ibiza und Formentera gibt es vergleichbare Beschränkungen schon seit 2024.
Seit Ende Juli 2026 läuft auch die praktische Vorbereitung: Der Consell de Mallorca hat Vereinbarungen mit den Fährgesellschaften Baleària, Trasmed und GNV unterschrieben. Die Reedereien melden dem Inselrat künftig, wie viele Fahrzeuge täglich ein- und ausgeschifft werden und ob die Halter Residenten sind. Zusammen mit einer im Juli beauftragten Studie zur Belastungsgrenze der Straßen soll daraus die konkrete Obergrenze abgeleitet werden.
Wen die Begrenzung trifft
Die Regelung zielt auf Fahrzeuge, die nicht auf Mallorca zugelassen sind. Konkret betrifft das nach dem aktuellen Entwurf vier Gruppen:
- Urlauber, die ihr eigenes Auto mit der Fähre mitbringen: Sie brauchen eine Genehmigung und zahlen eine Gebühr pro Aufenthalt.
- Zweitwohnsitz-Besitzer ohne Steuersitz auf der Insel: Sie dürfen nur noch ein Auto pro Haushalt auf Mallorca halten, und dieses muss auf der Insel zugelassen sein.
- Mietwagenfirmen, deren Flotten auf dem Festland zugelassen sind: Ihre Fahrzeuge fallen unter die Obergrenze, die Flottengröße wird reguliert.
- Residenten mit auswärtig zugelassenem Auto: Wer dauerhaft hier lebt, ist zwar von der Gebühr ausgenommen, das Fahrzeug hätte aber ohnehin längst umgemeldet werden müssen.
Kontrolliert werden soll über Kameras mit Kennzeichenerkennung in den Häfen. Die Fährgesellschaften sollen die Gebühr direkt beim Ticketkauf einziehen.
Achtung: Noch ist nichts endgültig
Das Gesetz befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Einzelne Punkte wie die Höhe der Gebühr oder Ausnahmen für bestimmte Gruppen können sich bis zur Verabschiedung noch ändern. Im Netz kursieren teils konkrete Beträge und Fristen, die in keinem offiziellen Dokument stehen. Verlass dich bei Planungen nur auf die Angaben des Consell.
Was die Einfahrt kosten soll
Die Höhe der Gebühr ist der größte offene Punkt. Seit den ersten Ankündigungen war von rund 20 Euro die Rede, festgelegt ist aber nichts. Eine Expertengruppe des Inselrats rechnet derzeit aus, was Personal, Genehmigungsverwaltung und Kameratechnik kosten. Das ist keine Formsache: Finanzdezernent Rafel Bosch hat klargestellt, dass die Gebühr rechtlich nicht höher ausfallen darf als die Verwaltungskosten des Systems. Eine Abgabe von mehreren hundert Euro pro Fahrzeug wäre damit kaum zu begründen.
Zur Einordnung hilft der Blick auf die Nachbarinseln. Auf Ibiza kostet die Einfahrt mit dem eigenen Auto einen Euro pro Tag, auf Formentera sechs Euro pro Tag mit einem Mindestbetrag von 30 Euro. Beide Inseln begrenzen zusätzlich die Zahl der zugelassenen Einfahrten pro Saison.
Gilt die Fahrzeugbegrenzung auf Mallorca schon 2026? Nein. Das Gesetz liegt seit Ende Juli 2026 im Balearen-Parlament und soll dort bis Dezember 2026 verabschiedet werden. Wirksam wird die Begrenzung erst ab 2027, voraussichtlich mit Beginn der Sommersaison. Bis dahin kannst du dein Auto wie bisher auf die Insel bringen.
Was du als Resident oder Eigentümer jetzt tun kannst
Für Residenten mit Steuersitz auf Mallorca ändert sich durch das Gesetz direkt wenig. Die Gebühr betrifft dich nicht, und dein auf der Insel zugelassenes Auto zählt nicht zur begrenzten Gruppe. Kritisch wird es nur, wenn dein Fahrzeug noch ein ausländisches Kennzeichen trägt. Die Ummeldepflicht besteht unabhängig vom neuen Gesetz schon heute, die Kennzeichenerkennung in den Häfen dürfte die Kontrolle aber deutlich engmaschiger machen. Wie die Zulassung bei der Verkehrsbehörde DGT abläuft und was sie kostet, steht in unserem Ratgeber zur Ummeldung.
Zweitwohnsitz-Besitzer sollten sich auf die Ein-Auto-Regel einstellen. Wer bisher zwei Fahrzeuge in der Garage der Ferienimmobilie stehen hat, muss sich voraussichtlich von einem trennen oder es dauerhaft aufs Festland bringen. Das verbleibende Auto auf der Insel zuzulassen ist ohnehin sinnvoll, denn damit fällt es aus der Gebührenpflicht heraus. Für die seltenen Besuche kann sich statt des eigenen Zweitwagens auch ein Mietwagen rechnen.
Wer regelmäßig mit der Fähre zwischen Festland und Insel pendelt, sollte die Beratung im Parlament im Auge behalten. Ob es für häufige Überfahrten mit demselben Fahrzeug Sammelgenehmigungen oder Jahresregelungen gibt, ist bisher nicht geklärt.
Fazit
Die Fahrzeugbegrenzung auf Mallorca kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit, denn hinter dem Gesetz steht eine breite Mehrheit von Regierung und Opposition. Beschlossen sind der Zeitplan mit Start 2027, die Ausnahme für Residenten, die Ein-Auto-Regel für Zweitwohnsitze und die Kontrolle über die Häfen. Offen sind die Obergrenze selbst und die Höhe der Gebühr, die sich wohl eher an den 20 Euro der ersten Entwürfe als an dreistelligen Beträgen orientieren wird. Wenn du mit ausländischem Kennzeichen auf der Insel unterwegs bist, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Ummeldung anzugehen. Alles Weitere entscheidet sich im Balearen-Parlament bis Ende des Jahres, und sobald Obergrenze und Gebühren feststehen, aktualisieren wir diesen Beitrag.
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