Mallorca

Testament auf Mallorca: Rechtswahl und Pflichtteil

8 min read#testament mallorca
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Wer als Resident auf Mallorca stirbt und kein Testament mit ausdrücklicher Rechtswahl hinterlässt, wird nicht nach deutschem Recht beerbt. Dann greift das balearische Erbrecht mit einem eigenen Pflichtteil, der anders funktioniert als der deutsche. Ein Testament auf Mallorca ist deshalb keine Formalie für irgendwann, sondern die Entscheidung darüber, nach welcher Rechtsordnung deine Familie den Nachlass am Ende auseinandersetzt. Wie sich deutsches und spanisches Erbrecht grundsätzlich unterscheiden, steht im Ratgeber Erbrecht in Spanien. Hier geht es um den Schritt davor: die Rechtswahl, den mallorquinischen Pflichtteil und den Ablauf beim Notar.

Auf einen Blick

Seit dem 17. August 2015 richtet sich der Erbfall nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Für Residenten auf Mallorca ist das spanisches und damit balearisches Recht. Du kannst deutsches Recht wählen, musst das aber ausdrücklich erklären. Der Pflichtteil der Kinder liegt auf Mallorca bei einem Drittel des Nachlasses, bei mehr als vier Kindern bei der Hälfte. Ein einfaches Testament beim spanischen Notar kostet meist 40 bis 60 EUR.

Warum ohne Rechtswahl mallorquinisches Recht gilt

Die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 gilt für alle Erbfälle ab dem 17. August 2015. Sie hat die frühere Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit abgelöst: Maßgeblich ist jetzt das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn du seit Jahren auf Mallorca lebst, hier gemeldet bist und dein Alltag hier stattfindet, ist das Spanien. Der deutsche Pass ändert daran nichts.

Spanien ist aber kein einheitliches Erbrechtsgebiet. Neben dem spanischen Código Civil gibt es Foralrechte, unter anderem auf den Balearen. Welches davon gilt, entscheidet sich bei Spaniern über die vecindad civil, eine Art zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit, die Ausländer schlicht nicht haben. Für diesen Fall greift Artikel 36 der Verordnung: Anzuwenden ist das Recht der Gebietseinheit, zu der die engste Verbindung bestand. Bei einem Deutschen mit Wohnsitz in Palma oder Artà führt das zur balearischen Compilació.

Ganz unstreitig ist dieser Weg unter Praktikern nicht, und genau das ist das Argument für ein Testament: Mit einer Rechtswahl stellt sich die Frage gar nicht erst.

Achtung: Ein deutsches Testament ersetzt die Rechtswahl nicht

Ein in Deutschland errichtetes Testament bleibt formell wirksam, auch wenn du auf Mallorca lebst. Es sagt aber nichts darüber aus, welches Erbrecht gilt. Ohne den ausdrücklichen Satz zur Rechtswahl wird dein deutsches Testament am mallorquinischen Pflichtteil gemessen.

Der mallorquinische Pflichtteil im Vergleich zum deutschen

Der mallorquinische Pflichtteil, spanisch legítima, ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass. Nach der Compilació des balearischen Zivilrechts beträgt er für Kinder ein Drittel des Nachlasses, wenn es vier oder weniger sind, und die Hälfte, wenn es mehr als vier sind.

Die wichtigsten Quoten für Mallorca und Menorca im Überblick:

  • Kinder und deren Nachkommen: ein Drittel des Nachlasses bei vier oder weniger Kindern, die Hälfte bei mehr als vier (Artikel 42)
  • Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind: ein Viertel des Nachlasses, zu gleichen Teilen (Artikel 43)
  • Ehegatte neben Kindern: Nießbrauch an der Hälfte des Nachlasses, neben Eltern an zwei Dritteln, sonst Nießbrauch am gesamten Nachlass (Artikel 45)

Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Höhe, sondern in der Rechtsnatur. Der deutsche Pflichtteil nach § 2303 BGB ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Erbe und hat kein Mitspracherecht bei der Finca. Auf Mallorca ist die legítima dagegen ein Anteil am Nachlassvermögen selbst und wird grundsätzlich in Nachlassgegenständen erfüllt. Der Erblasser kann im Testament aber anordnen, dass sie in Geld ausgezahlt werden darf, auch wenn im Nachlass gar kein Bargeld liegt (Artikel 48).

Für Ibiza und Formentera gelten übrigens andere Artikel und andere Quoten. Wer eine Immobilie auf der Nachbarinsel besitzt, sollte das gegenüber dem Notar ansprechen.

Kann ich meine Kinder auf Mallorca enterben?

Nein, nicht vollständig. Der Pflichtteil nach Artikel 42 der Compilació bleibt bestehen. Eine Enterbung ist nur aus den im Gesetz genannten Gründen möglich, und die sind eng gefasst. Wählst du deutsches Recht, gilt derselbe Grundsatz mit den Enterbungsgründen des BGB.

Tipp: Nießbrauch des Ehegatten mitdenken

Der überlebende Ehegatte bekommt auf Mallorca keinen Miteigentumsanteil, sondern einen Nießbrauch. Er darf die Immobilie also nutzen und vermieten, aber nicht allein verkaufen. Wer will, dass der Partner frei über das Haus verfügen kann, muss das im Testament ausdrücklich regeln.

So legst du die Rechtswahl im Testament fest

Artikel 22 der EU-Erbrechtsverordnung erlaubt es dir, das Recht des Staates zu wählen, dessen Staatsangehörigkeit du besitzt. Als Deutscher auf Mallorca kannst du also deutsches Erbrecht festschreiben. Die Wahl muss ausdrücklich erklärt werden oder sich eindeutig aus dem Testament ergeben. Ein Nebensatz genügt, aber er muss dastehen.

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Vermögen auf beiden Seiten auflisten

Immobilien, Konten, Depots und Beteiligungen in Spanien und in Deutschland zusammenstellen. Erst danach lässt sich beurteilen, welches Recht für deine Familie günstiger liegt.

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Rechtswahl entscheiden

Deutsches Recht bringt den Pflichtteil als Geldanspruch und das Berliner Testament. Balearisches Recht kennt kein gemeinschaftliches Testament, erlaubt dafür Gestaltungen wie die definició, den Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten.

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Termin beim Notar vereinbaren

Reisepass oder Personalausweis und NIE-Nummer mitbringen. Sprichst du kein Spanisch, brauchst du einen vereidigten Dolmetscher oder ein zweisprachiges Testament.

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Testament unterschreiben und Kopie sichern

Der Notar behält das Original und meldet die Errichtung an das zentrale Register. Du bekommst eine beglaubigte Kopie, die du zu Hause und bei einer Vertrauensperson hinterlegst.

Ein spanisches Testament über das spanische Vermögen und ein deutsches über das deutsche ist zulässig, aber fehleranfällig: Beide Urkunden dürfen sich nicht gegenseitig widerrufen. Sinnvoller ist meist ein Testament, das den gesamten Nachlass erfasst und die Rechtswahl klar benennt. Welche Variante passt, klärst du besser mit einem deutschsprachigen Anwalt vor Ort, siehe dazu unseren Ratgeber Anwalt auf Mallorca.

Ablauf beim Notar, Register und Kosten

Der Standardfall ist das testamento abierto, das offene Testament. Du erklärst dem Notar deinen letzten Willen, er formuliert ihn juristisch, liest ihn vor und beurkundet ihn. Das Original bleibt im Protokoll des Notars. Anschließend geht eine Meldung an das Registro General de Actos de Última Voluntad in Madrid, das zentrale Testamentsregister.

Dort steht nicht der Inhalt, sondern nur, wann du bei welchem Notar ein Testament errichtet hast. Nach dem Tod fordern die Hinterbliebenen das Certificado de Actos de Última Voluntad an. Es kostet 3,86 EUR über das Formular Modelo 790 mit dem Code 006 und kann frühestens 15 Werktage nach dem Todestag beantragt werden. Ohne dieses Zertifikat kommt keine Erbschaftsannahme beim Notar zustande.

PostenKostenDauer
Testamento abierto, einfacher Fall40 bis 60 EUReinmalig
Testament mit Nacherbfolge oder Vermächtnissen90 bis 150 EUReinmalig
Beglaubigte Kopie3 bis 6 EUR je Seiteeinmalig
Vereidigter Dolmetscher, falls nötig150 bis 300 EUReinmalig
Certificado de Actos de Última Voluntad3,86 EURim Erbfall
Gesamt für ein einfaches Testamentca. 45 bis 70 EUReinmalig

Gemessen an dem, was ein Erbstreit oder eine unnötig hohe Erbschaftsteuer kostet, ist das der günstigste Teil der ganzen Nachlassplanung. Wie viel Steuer auf den Balearen tatsächlich anfällt, rechnen wir im Beitrag zur Erbschaftssteuer auf Mallorca durch. Was im Todesfall sonst noch zu erledigen ist, steht in unserem Überblick zur Bürokratie nach einem Todesfall in Spanien.

Brauche ich für ein spanisches Testament eine NIE-Nummer?

In der Praxis ja. Der Notar identifiziert dich über Pass und NIE, und ohne NIE lässt sich später weder eine Immobilie umschreiben noch eine Steuererklärung für den Nachlass einreichen. Beantrage sie vor dem Notartermin.

Gilt ein handschriftliches Testament auf Mallorca?

Ja, das testamento ológrafo ist zulässig, muss aber vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben sein. Nach dem Tod ist eine gerichtliche Beglaubigung nötig, die Monate dauern kann. Für den Alltag ist der Notar der schnellere Weg.

Fazit

Ohne Testament entscheidet dein Wohnsitz über dein Erbrecht, und auf Mallorca heißt das balearische Compilació mit einem Pflichtteil, der Kindern einen Anteil am Nachlassvermögen und dem Ehegatten einen Nießbrauch zuweist. Wer stattdessen deutsches Recht will, muss die Rechtswahl ausdrücklich erklären. Der Aufwand dafür ist überschaubar: ein Termin beim Notar und meist unter 70 EUR. Wenn Immobilien in zwei Ländern im Spiel sind oder eine Patchwork-Konstellation dazukommt, lohnt sich vorher ein Gespräch mit einem Anwalt, der beide Rechtsordnungen kennt. Die Details zu Erbquoten und Steuerfreibeträgen findest du im Ratgeber Erbrecht in Spanien.

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