Mallorca

Erbrecht in Spanien - Erbschaft auf Mallorca für Deutsche

Aktualisiert: April 20269 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Wie sich deutsches und spanisches Erbrecht unterscheiden, welches Recht auf Mallorca gilt, was Rechtswahl und EU-Erbrechtsverordnung bedeuten und wie du Erbschaftssteuer auf den Balearen planst.

Kaum ein Thema wird beim Umzug nach Mallorca so stiefmütterlich behandelt wie das Erbrecht. Dabei entscheidet genau hier der gewöhnliche Aufenthalt darüber, welches Recht für dein Vermögen gilt und wie hoch die Erbschaftsteuer am Ende ausfällt. Dieser Artikel zeigt, wie das Zusammenspiel aus EU-Erbrechtsverordnung, spanischem Recht und deutschem Pflichtteil funktioniert und wie du deine Nachfolge mit ein bis zwei Stunden Beratung sinnvoll absicherst.

Erbrecht auf Mallorca

Auf Mallorca gilt im Normalfall spanisches Erbrecht, genauer gesagt das Balearen-Erbrecht (Compilació del Dret Civil de les Illes Balears) für langjährige Einheimische und das allgemeine spanische Código Civil für Zugezogene. Das Balearen-Erbrecht kennt eigene Besonderheiten wie die Legítima in anderen Quoten und besondere Regeln zur Usufructo (Nutzniessung).

Als deutscher Zugezogener fällt dein Nachlass meistens unter das allgemeine spanische Erbrecht, sobald dein Lebensmittelpunkt auf der Insel liegt. Ausschlaggebend ist der gewöhnliche Aufenthalt, nicht die Staatsangehörigkeit. Wer nur die Sommer auf Mallorca verbringt und den Winter in Deutschland, bleibt in der Regel in der deutschen Systematik.

Spanisches Erbrecht ist nicht automatisch schlechter als deutsches. Die Balearen haben extrem hohe Bonifikationen für enge Angehörige. In vielen Fällen ist der steuerliche Schaden bei spanischem Recht geringer als bei deutschem Recht. Rechne beide Varianten durch, bevor du dich entscheidest.

EU-Erbrechtsverordnung und Rechtswahl

Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012. Die wichtigste Regel: Das anwendbare Recht richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt im Todeszeitpunkt. Das gilt auch zwischen Deutschland und Spanien, obwohl Spanien sich dem Verordnungstext angeschlossen hat und Deutschland ihn mitgestaltet hat.

Du kannst aber aktiv wählen:

  • Per Rechtswahlklausel im Testament legst du fest, dass deutsches Recht auf deinen Nachlass angewendet wird.
  • Die Wahl ist nur für dein Heimatrecht möglich, nicht für ein drittes Land.
  • Die Rechtswahl wirkt sich auf Erbquoten, Pflichtteile und Erbvertragsfragen aus.
  • Sie wirkt nicht auf die Erbschaftsteuer. Die richtet sich nach dem Wohnsitz des Erblassers und der Erben.

Ohne Rechtswahl gilt automatisch das Recht deines Aufenthalts, also spanisches Recht, wenn du auf Mallorca lebst. Wer einen deutschen Erbvertrag hat oder aussergewöhnliche Ansprüche (Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis auf Firmenanteile) abbilden will, entscheidet sich oft für die Rechtswahl.

Spanisches vs. deutsches Erbrecht

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

ThemaDeutsches ErbrechtSpanisches Erbrecht (Código Civil)
PflichtteilHälfte des gesetzlichen ErbteilsLegítima: 2/3 des Nachlasses
EhegattenstellungErbteil plus ZugewinnNutzniessung an der Legítima
ErbverträgeBindend und üblichNicht zulässig
Vor- und NacherbeMöglichSehr eingeschränkt
Form TestamentEigenhändig oder notariellFast immer notariell
Ausschlagung6 Wochen FristIn der Regel 6 Monate

Besonders die Legítima führt oft zu Überraschungen. Haben Erblasser Kinder, steht diesen zusammen zwei Drittel des Nachlasses zu, davon ein Drittel fest für alle Kinder gleich (Legítima estricta) und ein Drittel zur freien Verteilung unter den Kindern (Mejora). Das letzte Drittel kann der Erblasser frei vererben. Ehepartner haben keinen direkten Pflichtteil, aber eine lebenslange Nutzniessung je nach Konstellation von einem Drittel bis zur Hälfte der Legítima.

In der Praxis bedeutet das: Wenn du einen neuen Partner ohne Trauschein hast und drei Kinder aus erster Ehe, bleibt bei spanischem Recht wenig Spielraum. Dann wird die Rechtswahl auf deutsches Recht oft attraktiv.

Erbschaftsteuer auf den Balearen

Anders als das Erbrecht wird die Steuer nicht nach der EU-Verordnung bestimmt. Die Balearen gehören zu den Regionen mit den grosszügigsten Regelungen Spaniens. Entscheidend sind Verwandtschaftsgrad und Gesamtvermögen.

Die Steuergruppen:

  • Gruppe I: Kinder unter 21 Jahren
  • Gruppe II: Kinder ab 21 Jahren, Ehepartner, Eltern
  • Gruppe III: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern
  • Gruppe IV: Nicht Verwandte und entferntere Verwandte

Für Gruppe I und II gilt auf den Balearen 2026 eine Bonifikation von 99 Prozent auf die Steuer, sofern das Erbe unter grossen Vermögensgrenzen bleibt und die Anforderungen an den Residente-Status erfüllt sind. In der Praxis zahlen Ehepartner und Kinder dann eine symbolische Steuer zwischen einem und sieben Prozent. Ab einem Nachlass von rund drei Millionen Euro kann die Bonifikation sinken, höhere Vermögen zahlen deutlich mehr.

Gruppe III und IV bleiben dagegen bei den Regelsätzen:

Nachlassanteil in EuroSteuersatz ohne Bonifikation
bis 8.0007,65 Prozent
bis 50.00010 Prozent
bis 200.00015 Prozent
bis 800.00025 Prozent
über 800.00034 Prozent

Die Erbschaftsteuer in Spanien ist fällig, sobald ein Erbe Spanien als Wohnsitz hat oder spanisches Belegenheitsvermögen erbt (zum Beispiel eine Immobilie auf Mallorca). Das gilt auch, wenn der Erblasser in Deutschland lebte. Deshalb ist die Nachfolgeplanung für Familien mit Immobilien auf Mallorca immer binational zu denken.

Testament in Spanien

Ein spanisches Testament wird in der Regel beim Notar errichtet (Testamento Abierto). Ablauf:

  1. Du vereinbarst einen Termin beim Notar, gern mit Dolmetscher.
  2. Der Notar liest dir den Entwurf vor und du unterschreibst.
  3. Das Original bleibt im Protokoll des Notars.
  4. Das Testament wird automatisch beim Registro General de Actos de Última Voluntad registriert.
  5. Nach deinem Tod bekommen die Erben dort einen Auszug.

Vorteile: Es ist im Inland sofort vollstreckbar, ohne Apostille. Ein deutsches Eigenhändiges Testament funktioniert auch, braucht aber eine beglaubigte Übersetzung und oft Apostille. Das kostet Zeit und Geld.

Wer Vermögen in beiden Ländern hat, lässt oft zwei Testamente erstellen: eines für das deutsche Vermögen (Konten, Depots, Immobilien) und eines für das spanische Vermögen. Beide müssen sauber aufeinander verweisen, sonst heben sie sich gegenseitig auf. Sprich das explizit mit deinem Anwalt und deinem Notar ab.

Ein Blick in Anwalt auf Mallorca hilft bei der Auswahl. Für die Vermögensdimension ist zusätzlich der Artikel Vermögenssteuer auf den Balearen relevant, denn Patrimonio und Erbschaft werden in der Praxis gemeinsam geplant.

Gestoría und Anwalt

Der Nachlassprozess auf Mallorca läuft meistens so:

  • Sterbeurkunde (Certificado de Defunción) beim Standesamt beantragen.
  • Testamentsauskunft (Certificado de Últimas Voluntades) beim Justizministerium anfordern.
  • Erbantrittserklärung (Escritura de Aceptación de Herencia) beim Notar erstellen.
  • Erbschaftsteuererklärung bei der ATIB innerhalb von sechs Monaten einreichen. Eine Verlängerung um sechs Monate ist möglich, muss aber beantragt werden.
  • Immobilien im Grundbuch umschreiben lassen und den NIE der Erben prüfen.

Für den Grossteil der Fälle reicht eine erfahrene Gestoría. Komplexere Konstellationen mit Unternehmensanteilen, Pflichtteilsstreit oder grenzüberschreitenden Vermögenswerten gehören in die Hand eines Anwalts mit Erbrechtsspezialisierung. Eine erste Orientierung geben die Einträge im Dienstleister-Verzeichnis und die spezialisierten Anwälte im Bereich Anwalt auf Mallorca.

Plane realistisch mit drei bis neun Monaten vom Todesfall bis zur finalen Umschreibung. Wer die Dokumente schon zu Lebzeiten ordnet, verkürzt den Prozess deutlich und entlastet die Erben in einer ohnehin schweren Phase.

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