Mallorca

Todesfall in Spanien: Was Hinterbliebene regeln müssen

5 min read#todesfall spanien
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Mallorca-Experte & Autor

Wenn ein Angehöriger auf Mallorca stirbt, trifft Trauer auf Bürokratie in einer fremden Sprache. Was in Deutschland schon komplex ist, wird auf den Balearen durch ein anderes Rechtssystem, teils regionale Steuergesetze und spanischsprachige Behörden noch anspruchsvoller. Dieser Guide erklärt den Todesfall in Spanien Schritt für Schritt - von der Sterbeurkunde bis zur Erbschaftssteuer.

Auf einen Blick

Stirbt jemand auf Mallorca, müssen Hinterbliebene innerhalb weniger Tage die Sterbeurkunde beim Registro Civil beantragen. Danach folgen Testamentsprüfung, Erbschaftsannahme beim Notar und die Erbschaftsteuererklärung auf den Balearen - Frist 6 Monate. Ein Anwalt mit Deutsch-Kenntnissen spart Zeit und vermeidet teure Fehler.

Die ersten 48 Stunden: Sterbeurkunde und Bestattung

Der erste bürokratische Schritt nach einem Todesfall in Spanien ist die Sterbeurkunde (Certificado de Defunción). Der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus stellt zunächst eine medizinische Todesbescheinigung aus. Diese muss innerhalb von 24 Stunden, spätestens 48 Stunden nach dem Tod, beim zuständigen Registro Civil (Standesamt) eingereicht werden.

Das Registro Civil stellt danach die offizielle Sterbeurkunde aus - die Grundlage für alle weiteren Schritte. Du bekommst sie in der Regel am selben Tag.

Tipp: Mehrere Ausfertigungen beantragen

Beantrage direkt 5 bis 8 beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde. Du wirst sie für Banken, Versicherungen, das Nachlassgericht und deutsche Behörden benötigen. Nachträgliche Kopien kosten Zeit.

Parallel zur Sterbeurkunde muss die Bestattung organisiert werden. In Spanien gibt es keine gesetzliche Pflicht zu Erdbestattung oder Einäscherung - beides ist möglich. Eine Überführung nach Deutschland ist ebenfalls machbar, erfordert aber einen Bestatter mit Erfahrung in internationalen Überführungen und kann 2.000 bis 5.000 EUR kosten.

Testament prüfen: Das Registro de Últimas Voluntades

Bevor du zum Notar gehst, muss geprüft werden, ob ein spanisches Testament existiert. Das geht über das nationale Testamentsregister, das Registro de Últimas Voluntades. Die Anfrage kostet rund 3,78 EUR und ist online oder per Post möglich - 15 Werktage nach dem Tod.

Das Register gibt Auskunft, bei welchem Notar ein Testament hinterlegt ist, aber nicht über den Inhalt. Den Inhalt bekommst du nur beim jeweiligen Notar mit Sterbeurkunde und eigenem Ausweisdokument.

Wenn der Verstorbene kein spanisches Testament hatte, aber deutsches Vermögen auf Mallorca besaß oder dort als Resident gemeldet war, wird es komplizierter. Dann greift das spanische gesetzliche Erbrecht, und Hinterbliebene müssen eine Declaración de Herederos (Erbscheinserklärung) beim Notar vorlegen. Ein Anwalt ist hier dringend empfehlenswert - mehr dazu in unserem Ratgeber zu Anwälten auf Mallorca.

Erbschaftsannahme beim Notar

Liegt ein Testament vor oder ist die gesetzliche Erbfolge geklärt, geht es zum Notar zur Erbschaftsannahme (Aceptación de Herencia). Dort wird die sogenannte Escritura de Herencia (Erbschaftsurkunde) beurkundet - sie listet alle Nachlasswerte auf und regelt, wer was erhält.

Folgende Dokumente werden beim Notar benötigt:

  • Beglaubigte Sterbeurkunde (Certificado de Defunción)
  • Bescheinigung des Testamentsregisters
  • Original-Testament oder Kopie beim Notar
  • Ausweise aller Erben
  • NIE-Nummern aller Erben (falls vorhanden)
  • Katasterauszug und Eigentumsregister für Immobilien
  • Kontoauszüge und Bankbestätigungen
PostenKostenDauer
Registro de Últimas Voluntades3,78 €einmalig
Notargebühren (Escritura de Herencia)300 - 1.500 €einmalig
Anwalt mit Spanisch/Deutsch-Kenntnissen800 - 3.000 €je nach Aufwand
Überführung nach Deutschland (optional)2.000 - 5.000 €einmalig
Gesamt (ohne Überführung)ab ca. 1.100 €einmalig

Erbschaftsteuer auf den Balearen

Die Erbschaftsteuer (Impost de Successions i Donacions) ist in Spanien regional geregelt. Auf den Balearen gelten eigene Sätze und Freibeträge, die sich von anderen Regionen unterscheiden.

Wichtigste Regel: Du hast 6 Monate ab dem Todesdatum Zeit, um die Erbschaftsteuererklärung einzureichen und die Steuer zu zahlen. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist beantragbar, aber nicht automatisch.

Für direkte Verwandte (Kinder, Ehepartner) gelten auf den Balearen erhebliche Bonificaciones (Steuervergünstigungen). Bei Ehegatten und Kindern ist die effektive Steuerlast oft gering oder entfällt bei kleinen Nachlässen nahezu ganz. Bei entfernteren Verwandten oder nicht verwandten Erben kann die Steuer hingegen erheblich sein.

Achtung: Frist nicht verpassen

Die 6-Monats-Frist für die Erbschaftsteuererklärung gilt auch dann, wenn der Nachlass noch nicht vollständig geregelt ist. Wer die Frist versäumt, riskiert Zuschläge von bis zu 20 Prozent. Einen Anwalt oder Steuerberater frühzeitig einschalten.

Was mit deutschen Konten und Immobilien passiert

Hatte der Verstorbene noch Konten oder Immobilien in Deutschland, läuft das Verfahren parallel. Für deutsches Vermögen ist grundsätzlich das deutsche Nachlassgericht zuständig - für spanisches Vermögen die spanischen Behörden.

Praktische Schritte für den deutschen Teil:

  • Deutsche Rentenversicherung und Krankenkasse sofort informieren
  • Deutsches Bankkonto sperren lassen (manche Banken tun das automatisch nach Todesfall)
  • Deutschen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
  • EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) prüfen: seit 2015 gilt grundsätzlich das Erbrecht des gewöhnlichen Aufenthaltsorts - bei Residenten auf Mallorca also spanisches Recht, sofern kein anderes Recht im Testament gewählt wurde

Wenn Geld aus dem Nachlass von Spanien nach Deutschland überwiesen werden soll, achte auf die Transferkosten - unsere Ratgeber zu Geldüberweisungen erklärt die günstigsten Optionen. Große Überweisungen lohnen sich besonders bei einem günstigen Anbieter.

Mehr zur allgemeinen Steuerpflicht auf Mallorca findest du in unserem Themen-Guide, der auch die Residenzpflicht und Doppelbesteuerungsfragen behandelt.

Wann ein Anwalt Pflicht ist

Formal ist ein Anwalt für die Erbschaftsabwicklung in Spanien nicht vorgeschrieben. In der Praxis ist er bei Immobilien, mehreren Erben oder deutsch-spanischen Mischsituationen aber dringend empfehlenswert. Ein deutschsprachiger Anwalt auf Mallorca kennt beide Rechtssysteme und kann unnötige Fehler vermeiden, die teurer werden als das Honorar.

Tipp: Anwalt mit Spezialgebiet Erbrecht

Nicht jeder Anwalt auf Mallorca ist auf Erbrecht spezialisiert. Frage gezielt nach Erfahrung mit internationalen Erbfällen und der Abwicklung für Deutsche. Empfehlungen bekommst du bei der Deutschen Botschaft oder über die Anwaltskammer (Colegio de Abogados).

Fazit

Ein Todesfall in Spanien bedeutet Bürokratie unter Stress - mit Fristen, unbekannten Behörden und einer fremden Sprache. Wer die wichtigsten Schritte kennt, kann strukturiert vorgehen: Sterbeurkunde innerhalb von 48 Stunden, Testament prüfen, Notar aufsuchen, Erbschaftsteuer binnen 6 Monaten erledigen. Ein Anwalt mit Erfahrung in deutsch-spanischen Erbfällen ist bei Immobilien oder komplexen Situationen keine Option, sondern eine Notwendigkeit.

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