Mallorca

Erbschaftssteuer Mallorca: Was Erben auf den Balearen zahlen

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Sandor Farkas

Sandor Farkas

Mallorca-Experte & Autor

Die Erbschaftssteuer auf Mallorca und den übrigen Balearen ist für viele deutsche Residenten und Immobilienbesitzer eine positive Überraschung: Ehepartner, Kinder und Eltern erben hier seit 2023 praktisch steuerfrei. Trotzdem gibt es Bedingungen, Fristen und Fallstricke, die du kennen solltest - besonders als Nicht-Resident, als unverheirateter Partner oder wenn du zusätzlich in Deutschland steuerpflichtig bist. Dieser Beitrag erklärt, wie die balearische Regelung funktioniert, was seit Juli 2025 für Schenkungen gilt und was Paare und Familien vorsorglich regeln sollten.

Auf einen Blick

Auf den Balearen zahlen Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern dank einer Bonifikation von 100 Prozent keine Erbschaftssteuer mehr. Seit dem 25. Juli 2025 gilt das auch für Schenkungen. Die Steuererklärung (Modelo 650 bzw. 651) bleibt trotzdem Pflicht, und wer in Deutschland wohnt, muss die deutsche Erbschaftsteuer separat prüfen.

Wie die Erbschaftssteuer auf den Balearen funktioniert

Die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) ist eine staatliche Steuer, deren Ausgestaltung weitgehend an die Regionen übertragen wurde. Die Balearen legen eigene Freibeträge und Bonifikationen fest, weshalb Erben hier deutlich besser gestellt sind als in vielen anderen Teilen Spaniens.

Die gesetzliche Basis ist das staatliche Erbschaftssteuergesetz Ley 29/1987, das die Erben in vier Steuergruppen einteilt:

  • Gruppe I: Kinder und Enkel unter 21 Jahren
  • Gruppe II: Kinder und Enkel ab 21 Jahren, Ehepartner, Eltern und Großeltern
  • Gruppe III: Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegereltern und Schwiegerkinder
  • Gruppe IV: Entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte, darunter auch nicht eingetragene Lebensgefährten

Ohne Bonifikation reicht der Tarif je nach Erbwert von 7,65 bis 34 Prozent, dazu kommen Multiplikatoren je nach Verwandtschaftsgrad und Vorvermögen des Erben. Genau deshalb ist die Gruppenzuordnung so wichtig.

100-Prozent-Bonifikation: Wer auf den Balearen steuerfrei erbt

Seit dem 18. Juli 2023 gilt auf den Balearen eine Bonifikation von 100 Prozent auf die Erbschaftssteuer für die Gruppen I und II (Decreto-ley 4/2023). Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern zahlen damit im Ergebnis 0 Euro Erbschaftssteuer, unabhängig von der Höhe des Erbes.

Für Gruppe III gibt es eine abgestufte Entlastung: 50 Prozent Bonifikation, wenn der Verstorbene keine Nachkommen hatte, sonst 25 Prozent. Gruppe IV geht leer aus und zahlt den vollen Tarif.

Zwei Bedingungen solltest du kennen:

  1. Immobilienbewertung: Bei geerbten Immobilien darf der angesetzte Wert den amtlichen Referenzwert (valor de referencia) des Katasters nicht überschreiten. Existiert kein Referenzwert, gilt der nachweisbare Marktwert.
  2. Erklärungspflicht: Die Bonifikation befreit nur von der Zahlung, nicht von der Steuererklärung. Das Modelo 650 muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todestag bei der balearischen Steuerbehörde ATIB eingereicht werden. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich, wenn du sie innerhalb der ersten 5 Monate beantragst.

Achtung: Unverheiratete Partner fallen in Gruppe IV

Die 100-Prozent-Bonifikation gilt für Ehepartner und für Partner, die im balearischen Register für stabile Paare (parejas estables) eingetragen sind. Ein langjähriger Lebensgefährte ohne Trauschein und ohne Eintragung landet dagegen in Gruppe IV: kaum Freibeträge, voller Tarif und der höchste Multiplikator. Wer als Paar auf Mallorca lebt, sollte das früh regeln.

Schenkungssteuer: Seit Juli 2025 ebenfalls auf null

Lange galt die Steuerfreiheit nur im Todesfall. Mit dem balearischen Haushaltsgesetz (Ley 6/2025) wurde die 100-Prozent-Bonifikation zum 25. Juli 2025 auch auf Schenkungen zwischen den Gruppen I und II ausgeweitet. Eltern können ihren Kindern also zu Lebzeiten Geld oder eine Immobilie auf Mallorca übertragen, ohne dass balearische Schenkungssteuer anfällt.

Die Bedingungen sind hier strenger als bei der Erbschaft:

  • Die Schenkung muss in einer notariellen Urkunde (escritura pública) festgehalten werden. Private Vereinbarungen genügen nicht.
  • Bei Geldschenkungen muss die Herkunft der Mittel in der Urkunde dokumentiert sein.
  • Bei Immobilien gilt wieder die Grenze des amtlichen Referenzwerts.
  • Auch hier bleibt die Selbstveranlagung (Modelo 651) Pflicht, selbst wenn 0 Euro herauskommen.

Wichtig für den Schenker: Wer eine Immobilie verschenkt, kann in der spanischen Einkommensteuer einen fiktiven Veräußerungsgewinn versteuern müssen. Die Schenkungssteuer des Beschenkten ist also nur die halbe Rechnung. Lass so eine Übertragung vorher durchrechnen, zum Beispiel im Zuge einer Beratung, wie sie unser Ratgeber zum Erbrecht in Spanien beschreibt.

Nicht-Residenten: EU-Recht und deutsche Steuerpflicht

Erbst du eine Immobilie auf Mallorca, wohnst aber in Deutschland? Dann bist du in Spanien beschränkt steuerpflichtig. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. September 2014 (Rechtssache C-127/12) dürfen auch Nicht-Residenten die regionalen Vergünstigungen anwenden. Als Kind oder Ehepartner profitierst du also auch aus Deutschland heraus von der balearischen 100-Prozent-Bonifikation, abgewickelt wird der Fall dann über die staatliche Agencia Tributaria.

Damit ist das Thema aber nicht erledigt, denn Deutschland und Spanien haben kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften. Wohnt der Erbe oder der Verstorbene in Deutschland, greift die deutsche Erbschaftsteuer auf den weltweiten Erwerb, also auch auf die Finca auf Mallorca. Immerhin gelten dort hohe persönliche Freibeträge: 500.000 EUR für Ehepartner und 400.000 EUR pro Kind. Eine in Spanien tatsächlich gezahlte Steuer kann nach Paragraf 21 ErbStG angerechnet werden. Da auf den Balearen für nahe Angehörige meist 0 Euro anfallen, gibt es allerdings oft schlicht nichts anzurechnen.

Wo du steuerlich ansässig bist, entscheidet über den gesamten Fall. Wie Spanien die Steuerresidenz bestimmt, erklärt unser Guide zur Steuerpflicht auf Mallorca.

Was Paare und Familien vorsorglich regeln sollten

Die aktuelle Rechtslage ist günstig, aber sie ist politisch gewollt und kann sich mit einer neuen Regierung wieder ändern. Ein paar Dinge lohnen sich unabhängig davon:

  • Spanisches Testament errichten: Es beschleunigt die Abwicklung enorm und kostet beim Notar meist unter 100 EUR.
  • Rechtswahl treffen: Als Deutscher kannst du per Testament deutsches Erbrecht wählen (EU-Erbrechtsverordnung). Ohne Wahl gilt das Recht deines gewöhnlichen Aufenthalts.
  • Partnerschaft eintragen: Unverheiratete Paare sollten die Eintragung als pareja estable oder eine Heirat prüfen, sonst droht Gruppe IV.
  • Fristen im Blick behalten: 6 Monate für das Modelo 650 vergehen schnell, gerade wenn Dokumente aus Deutschland beschafft und übersetzt werden müssen. Was im Todesfall konkret zu tun ist, haben wir im Beitrag Todesfall in Spanien Schritt für Schritt beschrieben.

Muss ich trotz 100-Prozent-Bonifikation eine Steuererklärung abgeben? Ja. Die Bonifikation befreit nur von der Zahlung, nicht von der Erklärungspflicht. Das Modelo 650 (Erbschaft) bzw. 651 (Schenkung) muss fristgerecht bei der ATIB eingereicht werden, auch wenn die Steuer am Ende 0 Euro beträgt.

Gilt die Steuerfreiheit auch für Geschwister? Nur teilweise. Geschwister gehören zu Gruppe III und erhalten 50 Prozent Bonifikation, wenn der Verstorbene keine Nachkommen hatte, sonst 25 Prozent. Steuerfrei wie Ehepartner und Kinder erben sie nicht.

Fazit

Die Erbschaftssteuer auf Mallorca ist für Ehepartner, Kinder und Eltern dank der 100-Prozent-Bonifikation faktisch abgeschafft, und seit dem 25. Juli 2025 gilt dasselbe für notariell beurkundete Schenkungen. Entwarnung ohne Hausaufgaben bedeutet das nicht: Die Erklärungspflicht bleibt, Immobilien müssen korrekt bewertet werden, unverheiratete Partner brauchen eine Eintragung oder Heirat, und wer in Deutschland lebt, muss die deutsche Erbschaftsteuer separat betrachten. Mit einem spanischen Testament und einer sauberen Rechtswahl bist du für den Ernstfall gut aufgestellt. Vertiefende Grundlagen findest du in unserem Ratgeber zum Erbrecht in Spanien.

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