Mallorca

Home-Office als Autónomo absetzen: die 30-Prozent-Regel

5 min read#home office absetzen autonomo
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Wenn du als Autónomo auf Mallorca von zu Hause aus arbeitest, darfst du einen Teil deiner Wohnkosten absetzen, aber nur, wenn du es richtig anmeldest und richtig berechnest. Seit 2018 erlaubt die spanische Steuerverwaltung, Strom, Wasser, Gas, Internet und Telefon anteilig als Betriebsausgabe geltend zu machen. Die Berechnung läuft über eine feste Formel, die auf den ersten Blick kompliziert wirkt, sich aber mit einem Taschenrechner in einer Minute lösen lässt. Dieser Beitrag zeigt die Formel, rechnet ein Beispiel durch und erklärt, was Eigentümer zusätzlich absetzen können, was für Mieter gilt und welche Belege Hacienda bei einer Prüfung sehen will.

Auf einen Blick

Autónomos, die von zu Hause arbeiten, dürfen die Suministros ihrer Wohnung absetzen: 30 Prozent des Anteils, den die Arbeitsfläche an der Gesamtwohnfläche hat. Grundlage ist Artikel 30.2.5ª LIRPF, eingeführt durch die Ley 6/2017 und in Kraft seit dem 1. Januar 2018. Eigentümer können zusätzlich IBI, Comunidad, Versicherung und Abschreibung anteilig absetzen, ohne den 30-Prozent-Faktor. Die Nutzung musst du über das Modelo 036 bei Hacienda anmelden.

Was die 30-Prozent-Regel bedeutet

Die 30-Prozent-Regel legt fest, wie Autónomos die Suministros ihrer Wohnung absetzen, wenn sie dort arbeiten: Abzugsfähig ist der Anteil der Arbeitsfläche an der Gesamtwohnfläche, multipliziert mit 30 Prozent, angewendet auf Strom-, Wasser-, Gas-, Internet- und Telefonkosten.

Die Rechtsgrundlage ist Artikel 11 der Ley 6/2017 vom 24. Oktober, der Artikel 30.2.5ª des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley 35/2006, LIRPF) geändert hat. Die Regel gilt seit dem 1. Januar 2018 für alle Autónomos in der Direktschätzung (estimación directa).

Zwei Voraussetzungen solltest du kennen, bevor du rechnest:

  1. Die Rechnungen für Strom, Wasser oder Internet müssen auf deinen eigenen Namen laufen. Läuft der Vertrag auf den Partner oder die Partnerin, zählt die Ausgabe steuerlich nicht als deine.
  2. Der genutzte Raum muss abgrenzbar sein, also ein eigenes Zimmer oder ein klar abgetrennter Bereich. Ein Schreibtisch mitten im Wohnzimmer reicht nach gängiger Auslegung der Finanzverwaltung nicht aus.

Tipp: Höheren Prozentsatz nachweisen

Die 30 Prozent sind ein gesetzlicher Richtwert, kein starres Limit. Kannst du mit Stromzählern, Nutzungsprotokollen oder einem Gutachten eine höhere tatsächliche Nutzung belegen, akzeptiert Hacienda auch einen höheren Anteil.

Rechenbeispiel: 15 von 90 Quadratmetern

Angenommen, deine Wohnung hat 90 Quadratmeter, davon nutzt du 15 Quadratmeter ausschließlich als Büro. So rechnest du:

  1. Anteil der Arbeitsfläche: 15 von 90 Quadratmetern, also 16,7 Prozent der Wohnung.
  2. Abzugsfähiger Anteil der Suministros: 30 Prozent von 16,7 Prozent, also 5 Prozent.
  3. Bei angenommenen 2.400 Euro Jahreskosten für Strom, Wasser und Internet ergibt das 120 Euro, die du als Betriebsausgabe absetzen kannst.

Die 5 Prozent wirken auf den ersten Blick wenig, summieren sich über die Steuerjahre aber auf. Wichtiger als die absolute Summe ist, dass du die Rechnung korrekt dokumentierst, falls Hacienda nachfragt.

Was Eigentümer zusätzlich absetzen können

Bist du Eigentümer der Wohnung, kommt eine zweite Kategorie an Kosten dazu, auf die der 30-Prozent-Faktor nicht angewendet wird. Nach der Verwaltungspraxis der Agencia Tributaria rechnest du hier direkt mit dem Flächenanteil, in unserem Beispiel also mit 16,7 Prozent:

  • Grundsteuer (IBI)
  • Comunidad de propietarios
  • Gebäudeversicherung (seguro de hogar)
  • Abschreibung (amortización) auf den Gebäudewert ohne Grundstücksanteil, üblicherweise mit 3 Prozent jährlich angesetzt

Bei einer jährlichen IBI von 400 Euro wären das in unserem Beispiel 66,80 Euro absetzbar, ganz ohne den zusätzlichen 30-Prozent-Schritt. Diese vier Posten lohnen sich besonders dann, wenn die Wohnung dir gehört und du ohnehin die volle Last dieser Nebenkosten trägst.

Was für Mieter gilt

Zahlst du Miete, darfst du den anteiligen Mietzins selbst als Betriebsausgabe ansetzen, wieder im Verhältnis der Quadratmeter und ohne den 30-Prozent-Faktor, weil die Miete kein Suministro, sondern eine direkte Ausgabe ist. Für Strom, Wasser und Internet gilt dieselbe 30-Prozent-Formel wie für Eigentümer, vorausgesetzt die Verträge laufen auf deinen Namen.

IBI und Comunidad zahlt in der Regel der Vermieter, nicht du als Mieter. Diese Posten fehlen dir deshalb meist in der eigenen Steuererklärung, es sei denn, dein Mietvertrag wälzt sie ausdrücklich auf dich ab.

Achtung: Mietvertrag prüfen

Steht im Mietvertrag nichts von einer gewerblichen Nutzung, sprich vorher mit dem Vermieter. Manche Verträge schließen eine geschäftliche Nutzung der Wohnung ausdrücklich aus.

Häufige Fragen

Muss ich die Nutzung bei Hacienda melden, bevor ich etwas absetze? Ja. Du trägst die Quadratmeter und den Grad der Affektation im Modelo 036 ein, im Abschnitt zum Ort der Tätigkeitsausübung. Ohne diese Meldung fehlt der Nachweis für die spätere Abzugsfähigkeit.

Welche Belege verlangt Hacienda bei einer Prüfung? Rechnungen auf deinen eigenen Namen für Strom, Wasser oder Internet, einen Grundriss oder eine andere Flächenaufstellung sowie bei Mietern den Mietvertrag. Bewahre diese Unterlagen mindestens vier Jahre auf.

Kann ich auch ohne eigenes Arbeitszimmer absetzen? Nach gängiger Auslegung nicht. Der genutzte Bereich muss abgrenzbar und erkennbar der Tätigkeit zugeordnet sein, ein Schreibtisch in der Wohnküche reicht dafür nicht aus.

Fazit

Die 30-Prozent-Regel macht das Home-Office für Autónomos zu einer kleinen, aber sauber dokumentierbaren Steuerersparnis. Entscheidend sind drei Dinge: die Meldung über das Modelo 036, Rechnungen auf deinen eigenen Namen und ein Raum, der sich klar von der privaten Wohnfläche abgrenzen lässt. Eigentümer holen zusätzlich bei IBI, Comunidad, Versicherung und Abschreibung etwas heraus, Mieter bei der anteiligen Miete selbst. Wer die Zahlen einmal sauber aufgesetzt hat, muss sie in den Folgejahren nur noch fortschreiben. Mehr zu den laufenden Pflichten als Selbstständiger liest du im Ratgeber Autónomo werden in Spanien, die quartalsweisen Abgaben erklärt der Beitrag zu Autónomo-Steuern in Spanien.

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