Mallorca

Ferienvermietung Mallorca: 10 % IVA ab Dezember 2026

6 min read#ferienvermietung iva mallorca
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Wenn du auf Mallorca eine Wohnung oder Finca an Touristen vermietest, wird es ab Dezember 2026 teurer und komplizierter. Der spanische Staat führt mit dem Real Decreto-ley 29/2026 eine IVA von 10 Prozent auf kurze Ferienvermietung ein, Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten dürfen zusätzlich die Grundsteuer IBI erhöhen, und seit diesem Sommer drohen bei illegaler Vermietung Tagesbußgelder bis 5.000 Euro. Dieser Beitrag rechnet durch, was das für eine Finca mit ETV-Lizenz und für eine normale Ferienwohnung bedeutet, und zeigt, worauf du bei Steuererklärung und Plattformabrechnung jetzt achten musst.

Auf einen Blick

Ab 1. Dezember 2026 kostet die kurze Vermietung einer möblierten Wohnung für höchstens 30 Nächte 10 Prozent IVA, sofern es sich nicht um deinen Hauptwohnsitz handelt. Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten können den IBI für Ferienwohnungen zusätzlich um bis zu 50, 100 oder 150 Prozent erhöhen. Seit Sommer 2026 drohen für illegale Vermietung ohne Lizenz Tagesbußgelder zwischen 500 und 5.000 Euro pro Tag. Der Congreso de los Diputados muss das zugrunde liegende Dekret noch bestätigen, bevor es endgültig gilt.

Die neue IVA von 10 Prozent auf kurze Ferienvermietung

Die IVA auf Ferienvermietung ist die Mehrwertsteuer, die der spanische Staat seit dem Real Decreto-ley 29/2026 auf kurzfristige Vermietungen erhebt. Vermietest du eine möblierte Wohnung für höchstens 30 Nächte und handelt es sich nicht um deinen Hauptwohnsitz, fallen ab dem 1. Dezember 2026 pauschal 10 Prozent IVA auf die Mieteinnahmen an.

Bisher war die reine Wohnraumvermietung ohne Zusatzleistungen von der IVA befreit. Nur Vermietungen mit hotelähnlichen Services wie Reinigung während des Aufenthalts oder Rezeption zählten als steuerpflichtig. Das ändert sich mit dem Real Decreto-ley 29/2026: Ab Dezember reicht die kurze Mietdauer allein aus, damit die 10 Prozent fällig werden, unabhängig davon, ob du Frühstück oder Handtuchservice anbietest. Betroffen sind laut der Agencia Tributaria möblierte Wohnungen oder Häuser, die du für maximal 30 Nächte an jemanden vermietest, der dort nicht seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Deine eigene Hauptwohnung bleibt ausgenommen, auch wenn du sie zwischendurch kurz vermietest.

Die Ecotasa, die balearische Tourismussteuer, läuft davon unabhängig weiter und kommt zusätzlich dazu. Wie du dich dafür anmeldest, steht im Beitrag zur Ecotasa-Anmeldung mit Modelo 017.

IBI-Aufschlag in angespannten Wohnungsmärkten: 50, 100 oder 150 Prozent

Gemeinden können für Wohnungen in einer offiziell als angespannt eingestuften Wohnungsmarktzone einen Aufschlag auf die Grundsteuer IBI für touristisch genutzte Immobilien beschließen. Die Stufen liegen bei bis zu 50, 100 oder 150 Prozent des regulären IBI-Betrags, je nachdem, wie die einzelne Gemeinde ihre Satzung fasst.

Das ist eine Option für die Gemeinde, keine automatische Pflicht. Ob und in welcher Höhe deine Gemeinde den Zuschlag erhebt, steht in der jeweiligen Ordenanza Fiscal, die du beim Rathaus oder online einsehen kannst. Für die Praxis zählen vor allem drei Fragen:

  • Liegt deine Immobilie in einer von der Gemeinde ausgewiesenen angespannten Zone?
  • Hat die Gemeinde bereits eine eigene Ordenanza Fiscal mit dem Aufschlag verabschiedet?
  • Fällt deine Wohnung unter die touristische Nutzung, oder greift die Ausnahme für deine Hauptwohnung?

Wie sich der IBI grundsätzlich berechnet und welche Werte dabei zählen, erklärt der Ratgeber zur IBI-Berechnung.

Tagesbußgelder bis 5.000 Euro für illegale Vermietung

Unabhängig von der nationalen Steuerreform hat die balearische Regierung ihr Tourismusgesetz bereits im Sommer 2026 verschärft. Wer eine Ferienunterkunft ohne ETV-Lizenz anbietet und nach einer Aufforderung durch die Inspektoren weiter vermietet, riskiert seit Juli 2026 ein Tagesbußgeld zwischen 500 und 5.000 Euro, bis die Vermietung eingestellt wird. Die Regelung betrifft den Weiterbetrieb ohne Lizenz nach einer Verwarnung, nicht jede einzelne unangemeldete Nacht.

Die Einstufung angespannter Wohnungsmärkte und die touristische Eindämmungspolitik der Balearen regelt die CAIB-Dokumentation zur Contención Turística. Was eine ETV-Lizenz überhaupt ist und wie du sie beantragst, steht im Beitrag zur ETV-Lizenz und illegalen Ferienvermietung.

Achtung: Drei Baustellen, drei Gesetze

Die Tagesbußgelder, die neue IVA und der IBI-Aufschlag laufen über drei unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlichem Stand. Verwechsle die balearische Bußgeldreform nicht mit der nationalen Steuerreform. Beide haben inhaltlich nichts miteinander zu tun, sie tauchen nur zur gleichen Zeit in den Nachrichten auf.

Rechenbeispiel: Was die neue IVA für deine Vermietung bedeutet

PostenKostenDauer
Finca, 20 Nächte im Dezember zu 150 Euro3.000 EuroMieteinnahmen pro Monat
10 Prozent IVA auf die Mieteinnahmen300 Eurozusätzlich an die Hacienda
Bisherige Steuer auf Mieteinnahmen (Modelo 210 bzw. IRPF)unverändertläuft parallel weiter
Neue Erklärung für die IVAModelo 303vierteljährlich

Die 300 Euro IVA kommen zur bisherigen Steuer auf die Mieteinnahmen hinzu, sie ersetzen sie nicht. Vermietest du als deutscher Eigentümer ohne spanische Steueransässigkeit, erklärst du die Mieteinnahmen weiterhin über das Modelo 210. Bist du spanischer Steuerresident, läuft das über die reguläre Einkommensteuererklärung. Dazu kommt ab Dezember 2026 die vierteljährliche IVA-Erklärung über das Modelo 303, wenn deine Vermietung unter die neue Regel fällt. In der Praxis bedeutet das vier zusätzliche Fristen im Jahr, die bisher nur für Autonomos oder für Ferienwohnungen mit hotelähnlichem Service galten.

Noch nicht endgültig: Die fehlende Bestätigung durch den Congreso

Das Real Decreto-ley 29/2026 trat am 8. Oktober 2026 in Kraft, nachdem der Congreso de los Diputados ein nahezu identisches Dekret, das RDL 26/2026, nur wenige Tage nach seinem Erlass am 2. Oktober 2026 wieder gekippt hatte. Ein Decreto-ley gilt in Spanien sofort, muss aber innerhalb von 30 Werktagen vom Parlament bestätigt werden, sonst verliert es rückwirkend seine Wirkung. Weil die Cortes derzeit aufgelöst sind, entscheidet die Diputación Permanente über die Bestätigung. Einen Termin dafür gab es bei Erstellung dieses Beitrags noch nicht.

Tipp: Vor Dezember noch einmal nachschauen

Prüfe im November 2026 direkt auf der Seite der Agencia Tributaria, ob das Dekret bestätigt wurde. Das spart dir eine böse Überraschung bei der nächsten Modelo-303-Erklärung.

Gilt die neue IVA-Pflicht schon sicher, oder kann sie noch gekippt werden?

Rechtlich gilt sie ab dem 1. Dezember 2026, solange das Parlament das Dekret nicht vorher ablehnt. Genau das ist mit der Vorgängerversion passiert, deshalb lohnt sich kurz vor dem Stichtag ein Blick auf die offizielle Seite der Agencia Tributaria.

Muss ich die neue IVA zusätzlich zur Ecotasa ausweisen?

Ja, beide Abgaben sind unabhängig voneinander und erscheinen getrennt auf der Rechnung an deinen Gast: die Ecotasa als balearische Tourismussteuer, die IVA als staatliche Mehrwertsteuer auf die Mieteinnahmen selbst.

Fazit

Die Ferienvermietung auf Mallorca wird ab Dezember 2026 auf mehreren Ebenen teurer: 10 Prozent IVA auf kurze Vermietungen, ein möglicher IBI-Aufschlag deiner Gemeinde und weiterhin Tagesbußgelder für jeden, der ohne Lizenz vermietet. Rechtlich ist die IVA-Reform noch nicht in Stein gemeißelt, solange der Congreso sie nicht bestätigt hat, planen solltest du trotzdem schon jetzt damit. Wer unsicher ist, wie sich das auf die eigene Steuererklärung auswirkt, bespricht die Zahlen am besten frühzeitig mit einem Steuerberater, bevor im Dezember die ersten Rechnungen mit der neuen IVA rausgehen.

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