Mallorca

Ecotasa als Vermieter abrechnen: Modelo 017 und Fristen

7 min read#ecotasa mallorca
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Wer auf Mallorca eine Ferienwohnung vermietet, muss die Ecotasa von seinen Gästen kassieren und an die balearische Steuerbehörde ATIB abführen. Das gilt für jede touristische Vermietung, auch für die kleine Wohnung, die nur im Sommer über Airbnb läuft. Viele Vermieter schieben die Anmeldung vor sich her, dabei ist der Aufwand überschaubar: einmal mit dem Modelo 017 registrieren, danach übernimmt die ATIB im Standardverfahren sogar die Berechnung. Dieser Beitrag erklärt die Anmeldung Schritt für Schritt, die aktuellen Sätze und alle Fristen. Die Grundlagen zur legalen Vermietung stehen im Ratgeber zur Vermietung an Touristen.

Auf einen Blick

Die Ecotasa liegt für Ferienwohnungen bei 2 Euro pro Person und Nacht plus 10 Prozent IVA in der Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober). In der Nebensaison sinkt der Satz um 75 Prozent, ab der neunten Nacht um die Hälfte, Kinder unter 16 zahlen nichts. Vermieter melden sich einmalig online mit dem Modelo 017 bei der ATIB an. Im Standardverfahren berechnet die ATIB die Jahressumme selbst; bezahlt wird zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni des Folgejahres.

Was die Ecotasa ist und wer sie abführen muss

Die Ecotasa ist die Tourismussteuer der Balearen. Sie heißt offiziell Impuesto sobre Estancias Turísticas (ITS), gilt seit dem 1. Juli 2016 und besteuert jede Übernachtung in einem touristischen Betrieb auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera. Die Einnahmen fließen in einen Fonds für nachhaltigen Tourismus.

Bezahlt wird die Steuer vom Gast, abgeführt wird sie vom Vermieter. Das Gesetz 2/2016 nennt den Betreiber der Unterkunft Sustituto, also Ersatz-Steuerschuldner: Du ziehst die Ecotasa bei deinen Gästen ein und leitest sie an die Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB) weiter. Verantwortlich ist, wer im Mietvertrag als Vermieter auftritt, egal ob Eigentümer oder beauftragte Verwaltungsfirma.

Ein Punkt überrascht viele: Die Steuerpflicht hängt nicht an der ETV-Lizenz. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch Wohnungen, die touristisch vermarktet werden, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Wer ohne Lizenz vermietet, riskiert ein Bußgeld nach dem Tourismusgesetz und hinterzieht obendrein die Ecotasa. Was ohne Lizenz droht, steht im Beitrag zur ETV-Lizenz und illegalen Ferienvermietung.

So viel kassierst du von deinen Gästen

Der Tarif hängt von der Kategorie der Unterkunft ab und reicht netto von 1 Euro (Herbergen, Campingplätze) bis 4 Euro (Fünf-Sterne-Hotels) pro Person und Nacht. Ferienwohnungen liegen bei 2 Euro. Auf alle Sätze kommen 10 Prozent IVA. Eine 2025 diskutierte Erhöhung ist bislang nicht in Kraft getreten, Stand August 2026 gelten die Sätze unverändert.

PostenKostenDauer
Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober)2,00 € + IVA = 2,20 €pro Person und Nacht
Nebensaison (1. November bis 30. April)0,50 € + IVA = 0,55 €pro Person und Nacht
Ab der neunten Nachthalber Satzje Saison
Kinder unter 16 Jahren0 €befreit

Ein Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und ein zwölfjähriges Kind bleiben zehn Nächte im Juli. Jeder Erwachsene zahlt acht Nächte je 2 Euro und zwei Nächte je 1 Euro, zusammen 18 Euro. Das Kind ist befreit. Macht 36 Euro plus 10 Prozent IVA, also 39,60 Euro für den gesamten Aufenthalt.

Schritt für Schritt: Anmeldung mit dem Modelo 017

Das Modelo 017 ist die Zensuserklärung der Ecotasa. Mit ihr meldest du deine Wohnung bei der ATIB an, änderst später die Angaben oder meldest den Betrieb wieder ab. Die Abgabe geht ausschließlich online über die Seite der ATIB zur Tourismussteuer, Papierformulare nimmt die Behörde nicht an.

1

Digitalen Zugang besorgen

Du brauchst ein Certificado Digital (etwa von der FNMT), den DNI electrónico oder Cl@ve. Ohne eigenen Zugang kannst du eine Gestoría bevollmächtigen, die mit ihrem Zertifikat einreicht.

2

Daten zusammenstellen

Lage und Registrierungsnummer der Wohnung (die Nummer der Tourismusbehörde; fehlt sie, vergibt die ATIB eine eigene), Zahl der Schlafplätze und den Zeitraum in Tagen pro Jahr, in dem die Wohnung vermietbar ist.

3

Modelo 017 online einreichen

Auf der ATIB-Seite die Declaración censal de alta ausfüllen, mit dem Zertifikat signieren und absenden.

4

Erstveranlagung abwarten

Im Standardverfahren verschickt die ATIB nach der Anmeldung einen ersten Steuerbescheid. Danach läuft die Ecotasa wie die Grundsteuer IBI als jährlicher Abgabenbescheid.

Tipp: Gestoría einschalten

Anmeldung, Vollmacht und Fristenkontrolle sind klassische Aufgaben einer Gestoría und kosten für eine einzelne Ferienwohnung meist nur einen kleinen Jahresbetrag. Wie du eine gute findest, steht im Ratgeber zur Gestoría.

Objetiva oder Directa: zwei Abrechnungswege

Für Ferienwohnungen ist die Estimación Objetiva der Standard. Die ATIB berechnet die Jahressteuer selbst, aus zwei Angaben deiner Anmeldung: der Zahl der Schlafplätze und dem Zeitraum, in dem die Wohnung pro Jahr zur Vermietung bereitsteht. Gezählt wird die Verfügbarkeit, nicht die tatsächliche Belegung. Die ersten beiden Plätze zählen voll, jeder weitere nur zu 35 Prozent, weil das Verfahren die Belegung mit Kindern pauschal herausrechnet. Ändert sich dein Vermietungszeitraum gegenüber der Anmeldung, meldest du das im Januar des Folgejahres per Modelo 017 nach, sonst musst du nichts tun.

Achtung: Folgebescheide kommen nicht per Post

Nach der Erstveranlagung stellt die ATIB die Bescheide der Folgejahre nicht mehr einzeln zu. Sie veröffentlicht sie gesammelt im Amtsblatt der Balearen (BOIB). Bezahlt wird zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni des Folgejahres. Wer den Termin verpasst, rutscht in die Vollstreckung mit Zuschlägen. Richte deshalb am besten gleich eine Lastschrift (domiciliación) ein.

Die Alternative ist die Estimación Directa. Dann rechnest du nach den tatsächlich kassierten Beträgen ab: vier Quartalsmeldungen mit dem Modelo 700, jeweils vom 1. bis zum 20. April, Juli, Oktober und Januar, dazu eine Jahreszusammenfassung mit dem Modelo 790 im Januar. Außerdem musst du Registerbücher über alle Gästeerklärungen und Zahlungsbelege führen. Der Wechsel geschieht durch ausdrücklichen Verzicht im Modelo 017, bindet für mindestens zwei Jahre und gilt für alle deine Objekte gleichzeitig. Für eine einzelne Ferienwohnung lohnt sich das selten; interessant wird es, wenn die Wohnung deutlich weniger belegt ist, als der Pauschalansatz unterstellt.

Belege und häufige Fragen

Deine Gäste können einen Nachweis über die gezahlte Ecotasa verlangen, entweder als eigene Position auf der Rechnung oder als separaten Beleg. Der Beleg muss fortlaufend nummeriert sein und mindestens enthalten:

  • Registrierungsnummer und Lage der Wohnung
  • deine Steuernummer als Vermieter
  • Name und Ausweis- oder Passnummer mindestens eines Gastes
  • Zahl der Nächte, angewandter Satz und eventuelle Befreiungen
  • den kassierten Betrag

In der Estimación Directa musst du zusätzlich Nachweise für Befreiungen aufbewahren, bei Kindern etwa eine Kopie des Ausweises oder des Familienbuchs. Und noch eine Abgrenzung: Die Ecotasa-Anmeldung ersetzt weder die ETV-Lizenz noch die spanienweite NRA-Registriernummer, die seit Juli 2025 für Plattform-Inserate Pflicht ist. Mehr dazu im Beitrag zur NRA-Registriernummer.

Muss ich die Ecotasa auch abführen, wenn ich keine ETV-Lizenz habe?

Ja. Das Gesetz 2/2016 besteuert ausdrücklich auch Wohnungen, die ohne Zulassung touristisch vermietet werden. Die fehlende Lizenz schützt nicht vor der Steuerpflicht, sie kommt als eigenes Bußgeldrisiko obendrauf.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung jahrelang versäumt habe?

Die ATIB kann die Steuer für die nicht verjährten Jahre nachfordern, in Spanien sind das üblicherweise vier Jahre, plus Zuschläge und Zinsen. Eine freiwillige Nachmeldung über eine Gestoría kommt fast immer günstiger als das Warten auf eine Prüfung.

Fazit

An der Ecotasa führt für Vermieter auf Mallorca kein Weg vorbei, der Aufwand hält sich aber in Grenzen. Einmal sauber mit dem Modelo 017 angemeldet, bleibt im Standardverfahren ein Abgabenbescheid pro Jahr und die Zahlung zwischen Mai und Juni. Aufpassen musst du vor allem bei der stillschweigenden Bekanntgabe der Folgebescheide im Amtsblatt und beim korrekten Satz gegenüber deinen Gästen. Wer beides im Griff hat oder an eine Gestoría abgibt, hat mit der Tourismussteuer wenig Arbeit. Den größeren rechtlichen Rahmen deiner Vermietung, von der Lizenz bis zur Steuer auf die Mieteinnahmen, findest du im Ratgeber zur Vermietung an Touristen.

Papierkram nicht selbst machen?

Wir vermitteln dir eine geprüfte Gestoria, die NIE, Residencia und Anmeldungen für dich übernimmt.

Kostenlos und unverbindlich. Wir verbinden dich mit einem geprüften deutschsprachigen Partner.

Mit einem Experten sprechen

Anzeige

Partnerempfehlung

Mieteinnahmen günstig nach Deutschland überweisen

Mit Wise überweist du Geld zwischen Spanien und Deutschland zum echten Wechselkurs - ohne versteckte Bankgebühren.

EcotasaFerienvermietungModelo 017Steuern SpanienVermietung Mallorca
Zurück zum Blog