Mallorca

Aktiendepot und ETF beim Wegzug nach Mallorca

Aktualisiert: Juni 202611 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Was mit deinem privaten Aktien- und ETF-Depot passiert, wenn du nach Mallorca ziehst: ob dein Broker mitgeht, wann die Wegzugsbesteuerung auf Fonds greift und wie Spanien Kursgewinne und Dividenden besteuert.

Wer mit einem normalen Wertpapierdepot nach Mallorca zieht, stellt sich meistens zwei Fragen zu spät: Nimmt mich mein Broker überhaupt mit, und kostet der Umzug Steuern. Beides lässt sich vor dem Wegzug klären, und beides hat sich in den letzten Jahren verändert. Seit 2025 gibt es eine eigene Wegzugsbesteuerung für Fonds und ETF, die viele Privatanleger nicht auf dem Schirm haben. Dieser Artikel ordnet die Lage für ein typisches Privatdepot aus Aktien und Fonds.

Zwei Fragen, ein Depot

Trenne von Anfang an die praktische von der steuerlichen Frage. Die praktische lautet: Darf ich mein Depot mit Wohnsitz in Spanien behalten. Die steuerliche lautet: Löst der Wegzug eine Besteuerung aus, obwohl ich nichts verkaufe. Die Antworten hängen davon ab, was im Depot liegt und bei welchem Anbieter.

Für die meisten Anleger gilt: Einzelaktien sind unkompliziert, Fonds und ETF sind seit 2025 der heikle Teil, und der Broker entscheidet über die Logistik. Gehe die drei Punkte der Reihe nach durch.

Geht dein Broker mit

Nicht jeder Anbieter führt ein Depot weiter, wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist. Die Praxis ist uneinheitlich:

  • Neobroker mit DACH-Pflicht: Einige verlangen einen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und kündigen das Depot beim Wegzug. Trade Republic gehört zu den Anbietern, die einen Auslandswohnsitz außerhalb dieser Region nicht akzeptieren.
  • Direktbanken mit EU-Akzeptanz: Anbieter wie comdirect oder ING führen Depots oft auch bei einem Umzug innerhalb der EU weiter. Ausgeschlossen ist meist nur eine Steuerpflicht in den USA. Verlasse dich nicht auf Hörensagen, sondern frage schriftlich nach.
  • Internationale Broker: Anbieter wie CapTrader oder Interactive Brokers akzeptieren nahezu jeden Wohnsitz und sind eine Option, wenn dein bisheriger Broker abspringt.

Warnung

Ändere deine Adresse nicht stillschweigend in der App. Frage vorher aktiv beim Broker nach, ob ein spanischer Wohnsitz erlaubt ist. Wer die Adressänderung einfach einträgt und gegen die Geschäftsbedingungen verstößt, riskiert eine fristlose Kündigung und einen erzwungenen Verkauf zur Unzeit.

Wichtig: Ein deutscher Broker behält oft auch nach deinem Wegzug den Kapitalertragsteuerabzug bei, solange er von einem deutschen Status ausgeht. Sobald du in Spanien ansässig bist, gehört die Besteuerung deiner laufenden Erträge aber dorthin. Kläre den Status sauber, damit du nicht doppelt belastet wirst und später korrigieren musst.

Einzelaktien unter einem Prozent

Das ist der einfache Teil. Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft fällt nur dann unter die Wegzugsbesteuerung nach Paragraph 6 Außensteuergesetz, wenn du mindestens ein Prozent der Anteile hältst. Ein normales Depot mit gestreuten Einzelaktien liegt fast immer deutlich darunter. Der reine Wegzug löst hier also keine fiktive Veräußerung aus.

Was sich ändert, ist das Besteuerungsrecht für die Zukunft. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen gehen Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien im Privatvermögen dem Wohnsitzstaat zu. Verkaufst du nach dem Umzug, versteuerst du den Gewinn in Spanien, nicht mehr in Deutschland. Mehr zur Aufteilung steht im Doppelbesteuerungsabkommen.

Neue Wegzugsbesteuerung auf Fonds und ETF

Hier liegt die wichtigste Neuerung. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in Paragraph 19 Investmentsteuergesetz eine eigene Wegzugsbesteuerung für Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds im Privatvermögen. Sie ist der Regel für Beteiligungen nachgebildet und trifft ausdrücklich auch beliebte Produkte wie ETF.

Betroffen bist du, wenn eine dieser Schwellen erfüllt ist:

  • Du hältst unmittelbar oder mittelbar mindestens ein Prozent der ausgegebenen Anteile eines Fonds, oder
  • die Anschaffungskosten deiner Anteile an einem Fonds betragen mindestens 500.000 EUR.

Ist eine Schwelle erreicht, gilt der Wegzug als fiktive Veräußerung der betroffenen Fondsanteile am Tag vor dem Umzug. Besteuert wird die Differenz zwischen Marktwert und Anschaffungskosten, bei Aktienfonds gemindert um die Teilfreistellung. Es gelten die gleichen Erleichterungen wie bei Beteiligungen: eine Ratenzahlung über mehrere Jahre und eine Rückkehrregel, die die Steuer rückwirkend entfallen lässt, wenn du innerhalb der Frist zurückkehrst.

Tipp

Die Ein-Prozent-Schwelle erreichst du bei breiten Publikums-ETF praktisch nie, weil solche Fonds Milliardenvolumen haben. Die kritische Grenze für die meisten Anleger sind die 500.000 EUR Anschaffungskosten pro Fonds. Wer mehrere Fonds hält, prüft die Grenze für jeden Fonds einzeln.

Ein Beispiel: Wer 600.000 EUR in einen einzigen ETF investiert hat, überschreitet die Schwelle und löst beim Wegzug eine fiktive Veräußerung aus. Wer die gleiche Summe auf drei verschiedene ETF mit je 200.000 EUR verteilt hat, bleibt unter der Grenze. Solche Konstellationen solltest du vor dem Umzug mit einem Steuerberater durchrechnen, weil die Bewertung und die Teilfreistellung im Detail komplex sind.

Besteuerung in Spanien

Sobald du in Spanien ansässig bist, versteuerst du deine Kapitalerträge dort. Kursgewinne, Dividenden und Zinsen fallen in die Sparbasis, die base del ahorro. Die Sätze sind gestaffelt und steigen mit der Höhe des Gewinns:

Gewinn (Sparbasis)Steuersatz 2026
bis 6.000 EUR19 Prozent
6.000 bis 50.000 EUR21 Prozent
50.000 bis 200.000 EUR23 Prozent
200.000 bis 300.000 EUR27 Prozent
über 300.000 EUR28 Prozent

Zwei Unterschiede zu Deutschland sind wichtig. Erstens gibt es keinen Sparerpauschbetrag und keinen Freistellungsauftrag, kleine Erträge sind also ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Zweitens kennt Spanien keine Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds. Besteuert wird grundsätzlich erst bei Verkauf oder Ausschüttung. Für viele langfristige Anleger ist das ein Vorteil, weil der Steuerstundungseffekt eines thesaurierenden ETF in Spanien voll erhalten bleibt.

Dividenden aus deutschen Aktien behält Deutschland weiter mit einer Quellensteuer ein, die Spanien nach dem Doppelbesteuerungsabkommen anrechnet. Wie du die zu viel einbehaltene deutsche Steuer zurückholst, hängt vom Einzelfall ab und sollte Teil deiner ersten Renta sein. Mehr zur spanischen Steuererklärung steht in Steuererklärung in Spanien.

Meldepflichten und Modelo 720

Als Residente in Spanien musst du Auslandsvermögen ab 50.000 EUR pro Kategorie über das Modelo 720 melden, jeweils bis zum 31. März des Folgejahres. Ein Depot bei einem deutschen oder anderen ausländischen Broker fällt darunter. Die Strafen für eine fehlende Meldung wurden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2022 entschärft, die Meldepflicht selbst besteht aber weiter.

Dein Depot zählt außerdem zum Vermögen für die spanische Vermögensteuer. Auf den Balearen gibt es Freibeträge und Sätze, die du im Artikel Vermögensteuer in Spanien findest.

Praktische Schritte vor dem Umzug

Eine sinnvolle Reihenfolge sieht so aus:

  1. Bestand dokumentieren. Liste aller Positionen mit Anschaffungskosten, Kaufdaten und aktuellem Wert. Diese Daten brauchst du für beide Steuerseiten.
  2. Fondsschwellen prüfen. Für jeden Fonds einzeln checken, ob ein Prozent der Anteile oder 500.000 EUR Anschaffungskosten erreicht sind.
  3. Broker klären. Schriftlich anfragen, ob ein spanischer Wohnsitz akzeptiert wird. Bei Nein rechtzeitig einen Depotübertrag organisieren.
  4. Steuerberater einbinden. Bei Fonds über der Schwelle, größeren Depots oder geplanten Verkäufen rund um den Umzugszeitpunkt lohnt sich Beratung in beiden Ländern.
  5. Verkaufszeitpunkt überlegen. Ob du Gewinne vor oder nach dem Umzug realisierst, hat unterschiedliche Steuerfolgen. Pauschal ist keine Variante besser, das hängt von Höhe und Land ab.
  6. Spanische Pflichten einplanen. Steuernummer, erste Renta und Modelo 720 für das erste volle Jahr in Spanien vormerken.

Für ein durchschnittliches Privatdepot ist der Wegzug nach Mallorca steuerlich unkritisch, solange du unter den Fondsschwellen bleibst und deinen Broker frühzeitig fragst. Teuer wird es nur, wenn ein einzelner Fonds die 500.000-EUR-Grenze reißt oder der Broker das Depot überraschend kündigt. Beides lässt sich mit etwas Vorlauf vermeiden.

Dieser Artikel ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Gerade die Fondsschwelle und die Teilfreistellung haben Feinheiten, die im Einzelfall über mehrere tausend Euro entscheiden können. Einen passenden Berater findest du im Dienstleister-Verzeichnis.

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