Strafzettel aus Spanien: DGT-Bescheid zahlen oder Einspruch
Sandor Farkas
Gründer und Redaktion von Mallorca Plus
Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.
Ein Strafzettel aus Spanien kommt selten dann, wenn du gerade Zeit dafür hast. Meist liegt der Brief der DGT nach einem Radarfoto auf der Ma-19 oder der Via Cintura im Briefkasten, und die Frage ist sofort: zahlen oder wehren? Die Antwort hängt an einer einzigen Frist. Wer innerhalb von 20 Kalendertagen zahlt, bekommt die Hälfte erlassen, gibt dafür aber den Einspruch aus der Hand. Dieser Beitrag geht den Weg vom Blitzer bis zum Bescheid durch, zeigt, wie du als Resident die Zustellung elektronisch einrichtest, und erklärt, was passiert, wenn dein Auto noch deutsche Kennzeichen trägt. Die Regeln selbst, also Tempolimits, Punkte und Parkverbote, stehen im Ratgeber zu den Verkehrsregeln auf Mallorca.
Auf einen Blick
Ein DGT-Bußgeld darfst du 20 Kalendertage nach der Zustellung mit 50 Prozent Rabatt bezahlen. Damit verzichtest du auf Einwände. Wer stattdessen Einspruch einlegt, verliert den Rabatt und zahlt bei Ablehnung den vollen Betrag. Residenten sollten sich in der DEV, dem elektronischen Postfach der DGT, anmelden, sonst landet ein nicht zustellbarer Bescheid im Tablón Edictal, und die Frist läuft, ohne dass du davon erfährst. Bei deutschen Kennzeichen vollstreckt das Bundesamt für Justiz ab 70 Euro.
Was ein Strafzettel der DGT ist
Ein Strafzettel aus Spanien ist im Verwaltungsdeutsch eine "multa de tráfico": ein Bußgeldbescheid, den die Dirección General de Tráfico (DGT), eine Gemeinde oder die Guardia Civil nach einem Verkehrsverstoß erlässt. Er nennt Verstoß, Betrag, Punkteabzug und Aktenzeichen und eröffnet eine Zahlungs- und Einspruchsfrist von 20 Kalendertagen.
Der erste Blick gehört immer dem Absender. Auf Mallorca stellen drei Stellen Bußgelder aus: die DGT für Landstraßen und Autobahnen, das Ayuntamiento für die Stadt (in Palma zum Beispiel für Parkverstöße und die ORA-Zone) und die Guardia Civil bei Kontrollen vor Ort. Zahlen und Einspruch laufen immer über die Stelle, die den Bescheid geschickt hat. Ein Palma-Knöllchen lässt sich nicht auf der DGT-Seite bezahlen, und umgekehrt auch nicht.
Die DGT stuft Verstöße in drei Klassen ein: leichte Verstöße kosten bis 100 Euro, schwere 200 Euro und sehr schwere 500 Euro, teils mit Punkteabzug. Bei Tempoverstößen greift eine eigene Tabelle. Innerorts bei Tempo 50 kostet eine Überschreitung um bis zu 20 km/h 100 Euro ohne Punkte, 21 bis 30 km/h zu viel 300 Euro und 2 Punkte, 31 bis 40 km/h 400 Euro und 4 Punkte.
Vom Radarfoto zum Bescheid: so wird zugestellt
Ein Radar kann dich nicht anhalten, also schickt die DGT den Bescheid an den Halter. Standardweg ist der Brief an die Adresse, die im Fahrzeugregister steht. Erreicht dich der Brief nicht, weil du umgezogen bist oder der Zusteller zweimal niemanden antrifft, veröffentlicht die DGT den Bescheid im Tablón Edictal Único (TEU), dem amtlichen Aushang im BOE. Ab dem Tag der Veröffentlichung gilt der Bescheid als zugestellt, und die 20 Tage laufen.
Hier liegt die Falle für viele Residenten. Wer sein Auto beim Umzug von Cala Ratjada nach Palma nicht umgemeldet hat, erfährt vom Bußgeld erst, wenn die Agencia Tributaria mit 20 Prozent Aufschlag vollstreckt. Dagegen hilft die Dirección Electrónica Vial (DEV), ein elektronisches Postfach bei der DGT. Für Privatpersonen ist die Anmeldung freiwillig, für Firmen seit dem 1. November 2022 Pflicht. Sobald du angemeldet bist, kommt kein Papierbrief mehr, sondern eine Nachricht per E-Mail und SMS, dass eine Zustellung wartet.
Zertifikat oder DNI electrónico bereitlegen
Für die DEV brauchst du ein digitales Zertifikat oder den elektronischen Ausweis. Cl@ve allein reicht für das Postfach nicht.
In der Sede Electrónica anmelden
Unter "Notificaciones electrónicas" registrierst du dich mit E-Mail und Handynummer. Ab diesem Moment ist die DEV dein einziger Zustellweg.
Postfach innerhalb von 10 Tagen öffnen
Eine Zustellung bleibt 10 Kalendertage zum Lesen. Danach gilt sie als abgelehnt, und die 20-Tage-Frist beginnt trotzdem.
Spam-Ordner prüfen und Daten aktuell halten
Die Hinweismails landen häufig im Spam. Neue Handynummer oder Mailadresse sofort in der DEV ändern.
Die Anmeldung findest du auf der Seite Notificaciones electrónicas der DGT. Wer lieber beim Brief bleibt, sollte wenigstens die Zustelladresse im Register aktuell halten. Wie der Halterwechsel und die Adressänderung laufen, steht im Ratgeber zum Auto ummelden auf Mallorca.
Achtung: Bußgeld per E-Mail ist Betrug
Die DGT stellt Bußgelder nie per E-Mail zu, auch nicht mit Link zum Bezahlen. Echte Bescheide kommen per Brief, über die DEV oder im Tablón Edictal. Eine Mail mit Aktenzeichen und Zahlungsaufforderung kannst du löschen.
20 Tage, 50 Prozent: zahlen oder Einspruch
Die Rechnung ist einfach. Innerhalb von 20 Kalendertagen ab dem Tag nach der Zustellung zahlst du die Hälfte, danach den vollen Betrag. Zahlst du mit Rabatt, gilt das als Verzicht auf Einwände. Legst du Einspruch ein, ist der Rabatt weg, auch wenn du später doch zahlst. Ratenzahlung oder Stundung gibt es nicht.
Ein Beispiel aus dem Alltag: 300 Euro für 25 km/h zu viel auf der Ma-13. Zahlst du in der Frist, sind es 150 Euro. Der Punkteabzug bleibt allerdings auch beim Rabatt bestehen. Bei einem Radarfoto, das dich eindeutig zeigt, lohnt sich der Einspruch daher fast nie. Anders sieht es aus, wenn der Bescheid Fehler hat: falsches Kennzeichen, falscher Ort, ein Verstoß an einem Tag, an dem das Auto in der Werkstatt stand, oder ein Fahrer, den du benennen kannst.
Für ein paar Verstöße gibt es den Rabatt grundsätzlich nicht, unter anderem für Radarwarner und Störsender im Auto und für falsche Fahrerangaben. Die Liste steht auf der DGT-Seite Qué hacer si has recibido una multa.
Bezahlen kannst du über mehrere Wege:
- Online unter Pago de multas mit Aktenzeichen und Zustelldatum, auch ohne Zertifikat, per Karte oder Bizum
- In der App miDGT unter "Mis multas", dort siehst du auch offene Verfahren
- Telefonisch über die 060, aus dem Ausland über +34 902 887 060
- Bar in Geldautomaten und Filialen der Caixabank oder bei Correos gegen Gebühr
Was passiert, wenn ich die 20 Tage verpasse? Dann läuft das Verfahren als "procedimiento ordinario" weiter. Du hast ab der Zustellung des Sanktionsbescheids 45 Tage, um den vollen Betrag zu zahlen. Einwände sind in dieser Phase nicht mehr möglich. Nach Ablauf übernimmt die Agencia Tributaria die Vollstreckung mit 20 Prozent Aufschlag.
Einspruch von Mallorca aus einlegen
Willst du dich wehren, heißt das Formular "alegaciones". Frist sind dieselben 20 Kalendertage. Du reichst es online unter Alegación o recurso a una multa ein oder persönlich in der Jefatura de Tráfico in Palma. Dokumente, die deine Version stützen, gehören direkt dazu: Werkstattrechnung, Mietvertrag, Fotos vom Ort.
Weist die DGT deine Einwände zurück, bekommst du die "resolución sancionadora". Gegen die kannst du innerhalb eines Monats einen "recurso de reposición" einlegen. Bleibt auch der erfolglos, bleibt der Weg vor das Verwaltungsgericht, für den du Anwalt und Procurador brauchst. Bei einem 100-Euro-Bescheid steht das in keinem Verhältnis, bei 500 Euro und 6 Punkten kann es anders aussehen.
Ein Sonderfall ist die Fahrerbenennung. Warst du nicht am Steuer, musst du den Fahrer innerhalb der 20 Tage über "Identificación del conductor" auf der Sede Electrónica melden. Unterlässt du das als Halter, kommt ein eigenes Bußgeld obendrauf, das höher ausfällt als der ursprüngliche Verstoß.
Tipp: Offene Bußgelder selbst abfragen
Auf der Sede Electrónica kannst du mit Cl@ve alle offenen DGT-Verfahren auf deinen Namen sehen, inklusive Frist und Rabattbetrag. Für Gemeindebußgelder, etwa aus Palma, musst du auf der Seite der jeweiligen Gemeinde nachsehen.
Deutsches Kennzeichen: was Deutschland vollstreckt
Viele, die noch mit deutschem Kennzeichen auf der Insel fahren, gehen davon aus, dass ein Bescheid der DGT sie in Deutschland nicht erreicht. Das stimmt nicht mehr. Über den EU-Halterdatenaustausch fragt die DGT beim Kraftfahrt-Bundesamt den Halter ab und schickt den Bescheid an die deutsche Adresse. Der Rabatt gilt dort genauso: 20 Tage, 50 Prozent.
Zahlst du nicht, kann Spanien um Vollstreckungshilfe bitten. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz in Bonn, das Bescheide ab 70 Euro Gesamtbetrag vollstreckt. Voraussetzung ist, dass der spanische Bescheid rechtskräftig ist und du im Verfahren über deine Einspruchsmöglichkeiten belehrt wurdest. Der Einwand, du seist nicht gefahren, muss aktiv beim Bundesamt vorgebracht werden. Die Einzelheiten stehen in den FAQ des Bundesamts für Justiz. Ein 100-Euro-Bescheid, den du früh zahlst, kostet dich 50 Euro. Derselbe Bescheid, in Deutschland vollstreckt, kostet 100 Euro plus Verfahrenskosten.
Teurer als jedes Radarfoto ist etwas anderes. Wer als Resident dauerhaft mit deutschem Kennzeichen fährt, riskiert bei jeder Kontrolle ein Bußgeld wegen fehlender Ummeldung, das den Tempoverstoß schnell in den Schatten stellt. Was die Frist dafür ist und wann die Guardia Civil genauer hinsieht, erklärt der Ratgeber zum deutschen Kennzeichen auf Mallorca.
Fazit
Ein Strafzettel aus Spanien ist kein Grund zur Panik, aber einer für einen Kalendereintrag. 20 Kalendertage, 50 Prozent, keine Einwände: Das ist der Deal der DGT, und bei einem klaren Radarfoto ist er fast immer der günstigste Weg. Der Einspruch lohnt sich, wenn der Bescheid Fehler hat oder jemand anderes gefahren ist, dann aber mit Belegen und innerhalb der Frist. Wer auf der Insel lebt, sollte zwei Dinge sofort erledigen: die Zustelladresse im DGT-Register prüfen und sich in der DEV anmelden. Beides dauert eine halbe Stunde und verhindert, dass ein Bescheid im Tablón Edictal läuft, während du von nichts weißt. Welche Verstöße auf der Insel am häufigsten geahndet werden, steht im Ratgeber zu den Verkehrsregeln auf Mallorca.
