Mallorca

Steuererklärung als Angestellter in Spanien: IRPF-Guide

7 min read#steuererklärung angestellter spanien
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Mallorca-Experte & Autor

Wer auf Mallorca fest angestellt arbeitet, kommt um ein Thema nicht herum: die Steuererklärung als Angestellter in Spanien. Anders als in Deutschland heißt sie hier Declaración de la Renta, läuft über das Formular Modelo 100 und wird fast vollständig online über die Plattform Renta Web abgewickelt. Die gute Nachricht: Für die meisten Angestellten ist die Erklärung deutlich schneller erledigt als eine deutsche Steuererklärung, weil die Agencia Tributaria bereits einen vorausgefüllten Entwurf (Borrador) bereitstellt. Die schlechte Nachricht: Wer den Borrador ungeprüft bestätigt, verschenkt oft Geld oder macht Fehler, die später teuer werden. In diesem Guide gehen wir den kompletten Ablauf Schritt für Schritt durch.

Auf einen Blick

Die IRPF-Erklärung (Modelo 100) gibst du jedes Jahr zwischen Anfang April und dem 30. Juni für das Vorjahr ab. Als Angestellter startest du mit dem vorausgefüllten Borrador in Renta Web, ergänzt fehlende Angaben wie deutsche Einkünfte oder Absetzbeträge und reichst die Erklärung online ein. Erstattungen zahlt die Agencia Tributaria meist innerhalb weniger Wochen aus.

Was ist die IRPF und wer muss überhaupt abgeben?

Die IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) ist die spanische Einkommensteuer. Sie wird auf Löhne, Renten, Miet- und Kapitaleinkünfte erhoben, gilt für alle Steuerresidenten in Spanien und wird einmal jährlich mit dem Modelo 100 über die Online-Plattform Renta Web der Agencia Tributaria erklärt.

Steuerresident bist du in der Regel, wenn du dich mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhältst oder dein Lebensmittelpunkt hier liegt. Die Details dazu findest du in unserem Ratgeber zur Steuerpflicht auf Mallorca. Als Steuerresident musst du dein gesamtes Welteinkommen erklären, also auch Einkünfte aus Deutschland.

Nicht jeder Angestellte ist zur Abgabe verpflichtet. Die wichtigsten Grenzen:

  • Ein einziger Arbeitgeber: Abgabepflicht ab 22.000 € Bruttojahreseinkommen aus Arbeit
  • Mehrere Arbeitgeber im selben Jahr: Die Grenze sinkt deutlich (zuletzt 15.876 €), sobald der zweite Arbeitgeber mehr als 1.500 € gezahlt hat
  • Unabhängig davon: Abgabepflicht bei Mieteinnahmen, nennenswerten Kapitalerträgen oder wenn du bestimmte Abzüge und Erstattungen geltend machen willst

Die genauen Grenzen für das jeweilige Steuerjahr veröffentlicht die Agencia Tributaria zu Beginn jeder Kampagne. Wichtig für Neuankömmlinge: Auch wenn du unter den Grenzen liegst, lohnt sich die freiwillige Abgabe oft, weil einbehaltene Lohnsteuer (Retenciones) erstattet werden kann.

Tipp: Erstes Jahr nach dem Umzug

Spanien kennt kein geteiltes Steuerjahr. Wirst du in einem Kalenderjahr Steuerresident, giltst du rückwirkend für das ganze Jahr als ansässig und erklärst auch Einkommen, das du vor dem Umzug in Deutschland verdient hast. Was das Doppelbesteuerungsabkommen dabei regelt, erklärt unser Guide zur Steuererklärung in Spanien.

Fristen und Ablauf der Renta-Kampagne

Die Renta-Kampagne folgt jedes Jahr demselben Rhythmus: Sie beginnt Anfang April und endet am 30. Juni. Erklärt wird immer das Vorjahr, im Jahr 2026 also das Einkommen von 2025. Wer eine Nachzahlung per Lastschrift (Domiciliación) begleichen will, muss einige Tage früher abgeben, in der Regel bis zum 25. Juni.

Ergibt die Erklärung eine Nachzahlung, kannst du in zwei Raten zahlen: 60 Prozent sofort bei Abgabe und die restlichen 40 Prozent Anfang November, ohne Zinsen. Bei einer Erstattung überweist die Agencia Tributaria das Geld auf dein spanisches Konto, meist innerhalb weniger Wochen, spätestens jedoch bis zum Jahresende.

Der Steuertarif ist progressiv und liegt je nach Einkommen und Region zwischen 19 und 47 Prozent. Auf den Balearen setzt sich der Satz aus einem staatlichen und einem regionalen Anteil zusammen. Dein Arbeitgeber behält bereits monatlich Retenciones vom Gehalt ein, die Erklärung gleicht am Ende nur die Differenz aus.

Renta Web und der Borrador: Schritt für Schritt zur Abgabe

Als Angestellter brauchst du keine Steuersoftware. Alles läuft über Renta Web im Portal der Agencia Tributaria. So gehst du vor:

1

Zugang einrichten

Melde dich mit Cl@ve, digitalem Zertifikat oder der Referenznummer an. Die Referenznummer bekommst du über den Betrag in Kästchen 505 deiner Vorjahreserklärung.

2

Borrador öffnen und prüfen

Renta Web zeigt deinen vorausgefüllten Entwurf mit Gehaltsdaten, Retenciones und Bankdaten. Prüfe jede Position, besonders Familienstand, Kinder und Wohnsituation.

3

Fehlende Angaben ergänzen

Trage nach, was der Borrador nicht kennt: deutsche Einkünfte, Mieteinnahmen, Spenden, Beiträge zu Pensionsplänen oder regionale Absetzbeträge der Balearen.

4

Ergebnis prüfen und einreichen

Renta Web berechnet sofort, ob du nachzahlst (a ingresar) oder Geld zurückbekommst (a devolver). Danach reichst du die Erklärung digital ein.

5

Bescheid abwarten

Bei Erstattung kommt das Geld automatisch aufs Konto. Bewahre die Abgabebestätigung (Justificante) mindestens vier Jahre auf.

Für die Anmeldung per Cl@ve musst du dich einmalig registrieren, entweder online mit digitalem Zertifikat oder persönlich mit Termin. Alle Infos dazu findest du auf dem offiziellen Portal clave.gob.es. Wie sich ein spanischer Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung und Retenciones grundsätzlich zusammensetzen, haben wir im Beitrag Als Angestellter auf Mallorca arbeiten beschrieben.

Achtung: Borrador nie blind bestätigen

Der Borrador kennt nur spanische Datenquellen. Deutsche Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen oder ein Minijob im alten Heimatland fehlen komplett. Wer als Steuerresident Welteinkommen verschweigt und auffliegt, zahlt Nachsteuern plus Zuschläge. Prüfe den Entwurf deshalb Position für Position.

Diese Absetzbeträge übersehen Deutsche oft

Das spanische System kennt weniger Werbungskosten als das deutsche, dafür gibt es pauschale und regionale Abzüge, die viele Expats nicht nutzen:

  • Gemeinsame Veranlagung (Tributación conjunta): Reduziert die Bemessungsgrundlage um 3.400 €, lohnt sich vor allem, wenn ein Partner wenig oder nichts verdient
  • Sozialversicherungsbeiträge: Deine Seguridad-Social-Beiträge sind voll abziehbar und stehen meist schon im Borrador
  • Pauschale für Arbeitnehmer: 2.000 € werden automatisch als sonstige Kosten abgezogen, bei Jobwechsel mit Umzug kann sich der Betrag erhöhen
  • Beiträge zu Pensionsplänen: Bis 1.500 € jährlich für private Pläne, mehr über betriebliche Vorsorge
  • Regionale Abzüge der Balearen: Je nach Jahr etwa für Miete, Schulkosten oder Nachwuchs, die Posten ändern sich regelmäßig und stehen in Renta Web unter den Deducciones autonómicas
  • Mutterschaftsabzug: Bis zu 1.200 € jährlich für berufstätige Mütter mit Kindern unter drei Jahren

Für Neuankömmlinge mit hohem Gehalt kann außerdem das Beckham-Gesetz interessant sein: Wer sich rechtzeitig dafür anmeldet, zahlt bis zu sechs Jahre lang pauschal 24 Prozent auf spanische Arbeitseinkünfte bis 600.000 € und erklärt über das Modelo 151 statt über die normale Renta. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Sozialversicherungspflicht gestellt werden.

Häufige Fragen zur IRPF-Erklärung

Muss ich als Angestellter mit einem Arbeitgeber und 20.000 € Gehalt abgeben?

Nein, unterhalb von 22.000 € bei einem einzigen Arbeitgeber besteht keine Pflicht. Freiwillig abgeben lohnt sich trotzdem oft, weil zu viel einbehaltene Retenciones nur über die Erklärung erstattet werden.

Was passiert, wenn ich die Frist am 30. Juni verpasse?

Gibst du unaufgefordert verspätet ab, fällt ein Zuschlag von 1 Prozent plus 1 Prozent pro vollem Verspätungsmonat an. Meldet sich die Agencia Tributaria zuerst, wird es mit Bußgeldern deutlich teurer. Also lieber verspätet freiwillig abgeben als abwarten.

Brauche ich einen Steuerberater (Gestoría) für die Erklärung?

Bei einem einfachen Angestelltenverhältnis ohne Auslandseinkünfte reicht Renta Web meist aus. Mit deutschen Kapitalerträgen, Immobilien oder im ersten Jahr nach dem Umzug ist professionelle Hilfe ihr Geld in der Regel wert.

Fazit

Die Steuererklärung als Angestellter in Spanien ist kein Bürokratiemonster: Borrador öffnen, Daten prüfen, ergänzen, abschicken. Entscheidend sind drei Dinge: die Frist am 30. Juni, die vollständige Angabe deines Welteinkommens und die Absetzbeträge, die der Borrador nicht automatisch kennt. Wenn du diese Punkte im Griff hast, ist das Modelo 100 in einem Nachmittag erledigt. Die offiziellen Quellen für den Einstieg:

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