Mallorca

Poder notarial in Spanien: Vollmacht richtig einsetzen

7 min read#poder notarial spanien
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Ein Poder notarial in Spanien ist die notarielle Vollmacht, mit der du jemanden beauftragst, in deinem Namen zu unterschreiben. Für Residenten auf Mallorca ist das oft der Unterschied zwischen einem verlorenen Tag im Ämterverkehr und einem kurzen Anruf. Wer beim Notartermin gerade in Deutschland sitzt, lässt Anwalt, Gestoría oder ein Familienmitglied für sich unterschreiben. Wen du dafür überhaupt beauftragen solltest und woran du eine seriöse Kanzlei erkennst, steht im Ratgeber Anwalt auf Mallorca finden. Hier geht es um das Dokument selbst: welche Arten es gibt, wo du es bekommst, was es kostet und wie du es wieder aus der Welt schaffst.

Auf einen Blick

Eine Vollmacht kostet beim spanischen Notar meist 40 bis 80 EUR und gilt unbefristet, bis du sie widerrufst. Du kannst sie auch von Deutschland aus erteilen, entweder beim deutschen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung oder direkt beim spanischen Konsulat. Seit dem 3. September 2021 regelt das spanische Zivilrecht ausdrücklich auch die Vorsorgevollmacht.

Was ein Poder notarial ist und wofür du ihn brauchst

Ein Poder notarial ist eine von einem spanischen Notar oder Konsul beurkundete Vollmacht. Sie berechtigt eine benannte Person, im Namen des Vollmachtgebers Rechtsgeschäfte in Spanien vorzunehmen. Der Bevollmächtigte weist sich dabei mit der beglaubigten Ausfertigung der Urkunde aus, der copia autorizada.

Anders als in Deutschland läuft in Spanien fast jedes größere Rechtsgeschäft über den Notar. Entsprechend häufig braucht man eine Vollmacht. Typische Fälle auf Mallorca:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie, wenn du am Notartermin nicht selbst anwesend sein kannst. Wie der Kaufprozess abläuft, steht im Ratgeber Immobilie kaufen auf Mallorca.
  • Annahme einer Erbschaft vor dem Notar, oft aus dem Ausland heraus.
  • Steuererklärung und Schriftverkehr mit der Agencia Tributaria, erledigt durch eine Gestoría.
  • Kfz-Angelegenheiten bei der DGT, etwa Ummeldung oder Halterwechsel.
  • Bankgeschäfte, zum Beispiel die Verwaltung eines Kontos für einen Angehörigen.
  • Gerichtsverfahren. Diese Sonderform heißt poder para pleitos und wird an Anwalt und Procurador erteilt.

Nicht alles lässt sich delegieren. Das Testament gehört laut Consejo General del Notariado zu den höchstpersönlichen Rechtsgeschäften und muss immer selbst errichtet werden. Was dabei zu beachten ist, steht im Beitrag Testament auf Mallorca.

Poder general, poder especial und poder preventivo

Das spanische Recht kennt keine einheitliche Vollmacht, sondern mehrere Zuschnitte. Die spanischen Konsulate in Deutschland führen sie in ihrer Übersicht zu Poderes notariales auf:

Poder general. Der Bevollmächtigte darf praktisch alles, was rechtlich zulässig ist: kaufen, verkaufen, Vermögen verwalten, Verträge schließen, Immobilien belasten, Gesellschaften gründen, Konten eröffnen und darüber verfügen.

Poder especial. Die Vollmacht gilt nur für ein oder mehrere klar benannte Geschäfte, etwa den Verkauf einer bestimmten Wohnung oder die Beantragung einer NIE. Der Vollmachtgeber legt die Bedingungen selbst fest.

Poder preventivo. Die Vorsorgevollmacht bleibt wirksam, wenn du später selbst nicht mehr entscheiden kannst. Sie ist seit der Ley 8/2021 ausdrücklich in den Artikeln 256 bis 262 des Código Civil geregelt. Das Gesetz ist am 3. September 2021 in Kraft getreten. Der Notar meldet eine solche Vollmacht von Amts wegen an das Registro Civil.

Achtung: Ein Poder general ist kein Formular für nebenbei

Mit einer Generalvollmacht kann dein Bevollmächtigter deine Immobilie verkaufen, ohne dich noch einmal zu fragen. Für einen einzelnen Vorgang reicht fast immer ein Poder especial. Er kostet nicht mehr und begrenzt den Schaden, falls das Vertrauensverhältnis irgendwann kippt.

Vollmacht aus Deutschland: Notar mit Apostille oder spanisches Konsulat

Du musst für eine Vollmacht nicht auf der Insel sein. Es gibt zwei Wege, und sie unterscheiden sich deutlich im Aufwand.

Der erste Weg führt über einen deutschen Notar. Die Urkunde braucht danach eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen und meist eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische durch einen in Spanien zugelassenen traductor jurado. Wie das Apostille-System funktioniert und welche Stelle in Spanien welche Urkunde apostilliert, erklärt das spanische Justizministerium. Für notarielle Urkunden sind dort die Notarkammern zuständig.

Der zweite Weg führt über das spanische Konsulat in Deutschland. Der Konsul beurkundet als spanischer Notar, das Dokument ist sofort auf Spanisch und braucht weder Apostille noch Übersetzung.

1

NIE oder NIF klären

Ohne spanische Steuernummer geht nichts. Wer noch keine hat, beantragt sie vorab beim zuständigen Konsulat.

2

Entwurf besorgen

Für Poder especial und Prozessvollmacht erwartet das Konsulat einen Textentwurf, üblicherweise von deinem Anwalt oder deiner Gestoría auf Mallorca.

3

Unterlagen einreichen

Antragsformular, Ausweiskopien von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, bei Nicht-Spaniern zusätzlich die deutsche Meldebescheinigung, per E-Mail oder Post.

4

Termin wahrnehmen

Das Konsulat vergibt nach Prüfung einen Termin. Persönliches Erscheinen ist Pflicht, mit Original-Ausweis.

5

Unterschreiben und zahlen

Unterschrift, Gebühr per Karte, Urkunde am selben Tag. Die Höhe hängt von Umfang, Zahl der Beteiligten und Zahl der Ausfertigungen ab.

Tipp: Ausfertigungen gleich mitbestellen

Jede Stelle, die die Vollmacht sehen will, verlangt eine eigene copia autorizada. Wenn Bank und Notariat beide eine brauchen, bestellst du sie besser sofort mit. Zwischen spanischen Notariaten lassen sich Ausfertigungen inzwischen elektronisch übermitteln, das spart Wege.

Was der Poder kostet und wie du ihn widerrufst

Die Gebühren spanischer Notare sind staatlich festgelegt, Grundlage ist das Notariatstarifrecht von 1989. Für dieselbe Urkunde verlangt jeder Notar in Spanien denselben Betrag. Der Preis richtet sich vor allem nach dem Umfang des Dokuments und der Zahl der Ausfertigungen.

PostenKostenDauer
Poder especial beim spanischen Notar40 bis 80 €einmalig
Poder general beim spanischen Notar40 bis 60 € zzgl. IVAeinmalig
Weitere copia autorizadawenige Euro je Kopieje Ausfertigung
Widerruf beim Notar30 bis 60 €einmalig

Der Weg über den deutschen Notar liegt darüber, weil Apostille und beglaubigte Übersetzung dazukommen. Beim Konsulat fällt eine Konsulargebühr an, deren Höhe vom Umfang der Urkunde abhängt.

Widerrufen kannst du jederzeit, ohne Begründung und ohne Zustimmung des Bevollmächtigten. Dafür wird eine escritura de revocación beurkundet, und zwar bei irgendeinem Notar, nicht zwingend bei dem, der die Vollmacht ursprünglich aufgenommen hat. Der Notar meldet den Widerruf elektronisch an das Widerrufsregister des Consejo General del Notariado. Auch die spanischen Konsulate nehmen einen Widerruf entgegen, unabhängig davon, wo die Vollmacht erteilt wurde.

Entscheidend ist der zweite Schritt: Der Bevollmächtigte muss vom Widerruf erfahren und die copia autorizada herausgeben. Solange er das Papier in der Hand hält, kann er damit gegenüber gutgläubigen Dritten weiter auftreten. Deshalb wird die Mitteilung in der Praxis notariell zugestellt.

Häufige Fragen zur Vollmacht in Spanien

Kann ich als Deutscher ohne spanischen Pass einen Poder erteilen?

Ja. Vollmachten können von Spaniern und Ausländern erteilt werden, solange das Rechtsgeschäft in Spanien wirksam sein soll. Du brauchst eine NIE oder NIF und einen gültigen Ausweis oder Reisepass.

Wie lange gilt ein Poder notarial?

Unbefristet, solange du ihn nicht widerrufst und keine Befristung in die Urkunde aufnehmen lässt. In der Praxis verlangen manche Banken trotzdem eine Ausfertigung neueren Datums, auch wenn die Vollmacht selbst weiter wirksam ist.

Reicht meine deutsche Vorsorgevollmacht auf Mallorca?

Formal kann sie anerkannt werden, praktisch stößt sie oft an Grenzen. Spanische Notare und Banken erwarten eine spanischsprachige Urkunde mit Apostille. Wer dauerhaft hier lebt, klärt das besser vorab mit einem Anwalt.

Fazit

Ein Poder notarial ist eines der wenigen spanischen Dokumente, das dir mehr Zeit spart, als es kostet. Für 40 bis 80 EUR beim Notar erledigt jemand anders die Termine, für die du sonst einen Flug buchen müsstest. Zwei Dinge solltest du dabei ernst nehmen: Nimm einen Poder especial statt einer Generalvollmacht, wenn nur ein einzelnes Geschäft ansteht. Und wenn du eine Vollmacht nicht mehr brauchst, widerrufe sie aktiv und hole die Ausfertigung zurück, statt darauf zu vertrauen, dass schon nichts passiert. Bei größeren Vermögenswerten lohnt es sich, den Entwurf vorher von einem Anwalt auf Mallorca prüfen zu lassen.

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