Krankenversicherungslücke beim Umzug nach Mallorca schließen
Sandor Farkas
Gründer und Redaktion von Mallorca Plus
Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.
Zwischen der Abmeldung bei deiner deutschen Krankenkasse und dem ersten Beitrag in die spanische Seguridad Social liegen bei den meisten Umzügen mehrere Wochen ohne vollwertigen Schutz. Wer für diese Zeit nur die Anwartschaft bei seiner Krankenversicherung abgeschlossen hat, fühlt sich oft abgesichert, ist es aber nicht: Die Anwartschaft sichert dir das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in die GKV zurückzukehren. Für einen Arztbesuch auf Mallorca zahlt sie nichts. Wer die Reihenfolge der Systeme kennt, kann die Lücke gezielt schließen, statt sie beim ersten Termin beim Hausarzt zu bemerken.
Auf einen Blick
Dieser Beitrag ordnet die Reihenfolge: Abmeldung in Deutschland, Ende der GKV-Pflichtmitgliedschaft, Anwartschaft nur als Rückkehroption. Er vergleicht die EHIC-Karte, eine private Auslandskrankenversicherung, den Convenio Especial nach einem Jahr und die spanische Privatversicherung mit groben Kosten. Am Ende steht der Fehler, den Rentner mit S1-Formular am häufigsten machen.
Was zuerst endet, und was das für dich bedeutet
Deine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland endet nicht am Tag deiner Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, sondern in der Regel mit dem Ende deines Wohnsitzes in Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt bist du kein Pflichtmitglied deiner Kasse mehr. Die Anwartschaft, die viele Kassen dafür anbieten, ändert daran nichts: Sie sichert dir nur das Recht, später ohne Wartezeit und ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die GKV einzutreten. Für deine Zeit auf Mallorca zahlt sie keine einzige Rechnung.
Auf der spanischen Seite beginnt der Schutz durch die Seguridad Social erst mit einer beitragspflichtigen Tätigkeit, also mit einem Arbeitsvertrag oder der Anmeldung als Autonomo. Zwischen dem Ende der GKV und dem ersten spanischen Beitrag liegt deshalb bei fast jedem Umzug eine Lücke von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten, in der du weder hier noch dort automatisch abgesichert bist.
Das gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder. Ein Partner oder Kind, das in Deutschland kostenlos über die Familienversicherung mitversichert war, verliert diesen Schutz zum gleichen Zeitpunkt wie das Hauptmitglied. Wer mit der ganzen Familie umzieht, sollte deshalb für jedes Familienmitglied einzeln klären, wie die Übergangszeit abgedeckt ist, statt automatisch von einer gemeinsamen Lösung auszugehen.
Die EHIC-Karte: gut für den Übergang, aber begrenzt
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist ein von der Krankenkasse ausgestellter Nachweis, der während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Land Zugang zu medizinisch notwendiger Behandlung im öffentlichen System zu Inlandskonditionen sichert.
Für einen dauerhaften Umzug ist sie nicht gedacht. Sie deckt nur akute, medizinisch notwendige Behandlung ab und keine geplanten Eingriffe, und die Kasse kann sie mit der endgültigen Abmeldung aus Deutschland ungültig machen. Als Brücke für die ersten Wochen taugt sie trotzdem, wenn du sie noch vor der Abmeldung bestellst. Die genauen Leistungsgrenzen und die Formulare rund um EHIC und S1 verwaltet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, die zuständige Stelle für Sachleistungsansprüche im Ausland.
Drei Wege durch die Übergangszeit
Bevor du dich für eine Übergangslösung entscheidest, lohnt sich ein Blick auf drei Punkte: Wie lange läuft die Wartezeit bei bestehenden Vorerkrankungen, wie hoch ist der Selbstbehalt pro Behandlung, und ist ein Krankenrücktransport nach Deutschland eingeschlossen. Gerade bei chronischen Erkrankungen unterscheiden sich Anbieter hier stark, und ein günstiger Monatsbeitrag hilft wenig, wenn die erste Behandlung ohnehin ausgeschlossen ist.
Für die Wochen zwischen Abmeldung und erstem spanischen Beitrag bleiben dir im Wesentlichen drei Optionen:
- Private Auslandskrankenversicherung (zum Beispiel HanseMerkur): läuft ab dem ersten Tag, ist monatlich kündbar und damit die flexibelste Lösung für die Übergangszeit.
- Convenio Especial: der Selbstzahler-Vertrag mit dem öffentlichen System, aber erst nutzbar, wenn du ein Jahr ununterbrochen in Spanien gemeldet bist. Für die ersten Monate scheidet er deshalb aus. Wie der Antrag danach abläuft, erklärt unser Beitrag zum Convenio Especial.
- Spanische Privatversicherung (etwa Sanitas oder Adeslas): ebenfalls ab dem ersten Tag möglich, aber mit Wartezeiten bei bestehenden Erkrankungen und mit Beiträgen, die im Alter deutlich steigen.
| Posten | Kosten | Dauer |
|---|---|---|
| Private Auslandskrankenversicherung | ca. 45-90 € | pro Monat |
| Convenio Especial (unter 65 Jahre) | 60 € | pro Monat, ab Jahr 1 |
| Convenio Especial (ab 65 Jahre) | 157 € | pro Monat, ab Jahr 1 |
| Spanische Privatversicherung | ca. 50-120 € | pro Monat, je nach Alter |
Für die Zuständigkeit auf spanischer Seite, also ab wann eine Tätigkeit als beitragspflichtig gilt, ist die Seguridad Social die amtliche Anlaufstelle.
Der Fehler, den Rentner mit S1 oft machen
Wer eine deutsche Rente bezieht, hat nach Registrierung des S1-Formulars direkten Zugang zur Tarjeta Sanitaria und braucht weder Convenio Especial noch private Absicherung. Der häufigste Fehler dabei: Viele beantragen das S1 erst, nachdem sie bereits auf Mallorca gemeldet sind, statt es direkt bei der zuständigen deutschen Krankenkasse anzufordern, sobald der Rentenbescheid vorliegt. In der Zwischenzeit zahlen sie dann unnötig für eine private Police, die mit rechtzeitiger Beantragung gar nicht nötig gewesen wäre. Den genauen Ablauf beschreibt unser Beitrag zum S1-Formular für Rentner.
Deckt die Anwartschaft meine Arztkosten auf Mallorca? Nein. Die Anwartschaft sichert nur das Rückkehrrecht in die GKV ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für Behandlungen auf Mallorca brauchst du in der Übergangszeit eine private Auslandskrankenversicherung, die EHIC-Karte oder, für Rentner mit S1, die direkte Anmeldung bei der Seguridad Social.
Fazit
Die Reihenfolge entscheidet: Erst endet die GKV-Pflicht mit der Abmeldung in Deutschland, die Anwartschaft ist dabei nur eine Rückkehroption und kein Schutz vor Ort. Erst mit Arbeitsvertrag oder Autonomo-Anmeldung beginnt die Absicherung über die Seguridad Social. Für die Wochen dazwischen bleibt die private Auslandskrankenversicherung die einzige Lösung, die ab dem ersten Tag greift, während Convenio Especial erst nach einem Jahr infrage kommt. Rentner mit S1 sollten das Formular so früh wie möglich beantragen, damit die Lücke gar nicht erst entsteht.
Krankenversicherung für Mallorca
Wir vermitteln dir einen Versicherungsexperten, der die richtige Police für deinen Aufenthalt findet.
Kostenlos und unverbindlich. Wir verbinden dich mit einem geprüften deutschsprachigen Partner.
