Beckham-Gesetz Spanien: 24 % Pauschalsteuer für Zuzügler
Sandor Farkas
Gründer und Redaktion von Mallorca Plus
Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.
Wer für einen Job nach Mallorca zieht, rutscht normalerweise sofort in die volle spanische Einkommensteuer mit Sätzen bis 47 Prozent. Das Beckham-Gesetz in Spanien ist die Ausnahme davon: Es erlaubt Neuzugezogenen, sechs Jahre lang pauschal 24 Prozent auf ihr Arbeitseinkommen zu zahlen und ihr Auslandsvermögen weitgehend aus der spanischen Besteuerung herauszuhalten. Der Haken liegt weniger in den Voraussetzungen als in der Frist: Wer den Antrag verpasst, kommt nie wieder rein. Und für viele, die den Steuervorteil im Kopf haben, lohnt sich das Regime am Ende gar nicht.
Auf einen Blick
Das Beckham-Gesetz (Artikel 93 LIRPF) lässt dich als Zuzügler nach den Regeln für Nicht-Residenten besteuern, obwohl du steuerlich in Spanien ansässig bist: 24 Prozent auf Arbeitseinkommen bis 600.000 EUR, darüber 47 Prozent. Es gilt im Zuzugsjahr plus fünf Folgejahre. Der Antrag läuft über das Modelo 149 und muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung eingehen. Die jährliche Erklärung erfolgt dann über das Modelo 151 statt über die normale Renta.
Was das Beckham-Gesetz genau ist
Das Beckham-Gesetz ist eine Sonderregelung im spanischen Einkommensteuergesetz (Artikel 93 LIRPF), nach der eine zugezogene Person sechs Jahre lang wie ein Nicht-Resident besteuert wird, obwohl sie steuerlich in Spanien ansässig ist. Besteuert werden nur Einkünfte aus spanischen Quellen sowie das weltweite Arbeitseinkommen, und zwar pauschal mit 24 Prozent bis 600.000 EUR.
Der Spitzname stammt von David Beckham, der 2003 zu Real Madrid wechselte und zu den ersten prominenten Nutzern der 2005 eingeführten Regelung gehörte. Profisportler sind heute ausdrücklich ausgeschlossen. Offiziell heißt das Ganze Régimen especial para trabajadores desplazados a territorio español, im Alltag hörst du meist "régimen de impatriados".
Der Kern ist die Umkehrung der Grundregel: Normalerweise besteuert Spanien Steuerresidenten auf ihr weltweites Einkommen, wie wir im Ratgeber zur Steuerpflicht auf Mallorca beschreiben. Im Beckham-Regime bleibt dein Depot in Deutschland, deine vermietete Wohnung in Hamburg und deine Dividende aus einem US-Fonds für die spanische Steuer unsichtbar.
Wer das Regime nutzen darf
Mit dem Startup-Gesetz (Ley 28/2022) gelten seit dem 1. Januar 2023 gelockerte Bedingungen. Die frühere Sperrfrist von zehn Jahren wurde auf fünf Jahre halbiert, und der Kreis der Berechtigten wurde deutlich erweitert.
Diese Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein:
- Du warst in den fünf Steuerjahren vor dem Zuzug nicht in Spanien steuerlich ansässig
- Der Umzug erfolgt wegen eines Arbeitsvertrags mit einem spanischen Arbeitgeber, einer Entsendung mit Entsendeschreiben, reiner Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber, der Bestellung zum Administrador einer Gesellschaft, einer als unternehmerisch eingestuften Tätigkeit oder als hochqualifizierte Fachkraft für ein Startup
- Du erzielst keine Einkünfte über eine spanische Betriebsstätte (Ausnahme: die unternehmerische und die hochqualifizierte Variante)
Wichtig für Familien: Auch Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren können mit einsteigen, wenn sie mitziehen und die Summe ihrer Bemessungsgrundlagen unter der des Hauptantragstellers bleibt.
Gilt das Beckham-Gesetz auch für Selbstständige? Nein, nicht für den klassischen Autonomo mit lokalen Kunden. Nur die unternehmerische Tätigkeit nach dem Verfahren des Artikels 70 der Ley 14/2013 und die hochqualifizierte Startup-Tätigkeit öffnen die Tür. Für normale Freiberufler bleibt der reguläre Autonomo-Weg.
Die Frist, an der die meisten scheitern
Der Antrag läuft über das Modelo 149 und muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung eingereicht werden. Bei Fernarbeitern ohne spanische Sozialversicherung zählt das Dokument, das den Verbleib im Heimatsystem erlaubt (die A1-Bescheinigung).
Achtung: Die sechs Monate sind eine Ausschlussfrist
Die Frist ist nicht verlängerbar und es gibt keine Nachsicht bei Unkenntnis. Wer sie verstreichen lässt, kann das Regime für diesen Zuzug nie mehr beantragen und wird für die gesamten sechs Jahre regulär besteuert. Kläre die Sache also vor dem Umzug, nicht nach der ersten Gehaltsabrechnung.
Vor dem Umzug prüfen lassen
Ein Asesor fiscal rechnet durch, ob sich das Regime bei deiner Einkommens- und Vermögensstruktur überhaupt lohnt. Diese Rechnung braucht Zahlen, keine Faustregeln.
NIE und Anmeldung erledigen
Ohne NIE-Nummer und ohne Anmeldung bei der Seguridad Social läuft nichts. Ab diesem Datum tickt die Sechs-Monats-Frist.
Modelo 149 einreichen
Mit Arbeitsvertrag oder Entsendeschreiben und dem Nachweis der Sozialversicherungsanmeldung. Die erforderlichen Unterlagen stehen in Artikel 119 der IRPF-Verordnung.
Bescheid abwarten
Die Hacienda bestätigt die Aufnahme schriftlich. Dieses Dokument legst du deinem Arbeitgeber vor, damit er 24 Prozent statt der progressiven Tabelle einbehält.
Jährlich Modelo 151 abgeben
Statt der normalen Renta gibst du jedes Jahr das Modelo 151 ab, solange das Regime läuft.
Was das Regime kostet und was es bringt
Die Ersparnis entsteht an zwei Stellen: beim Steuersatz auf das Gehalt und bei allem, was in Spanien nicht angefasst wird.
| Posten | Kosten | Dauer |
|---|---|---|
| Arbeitseinkommen bis 600.000 EUR | 24 % pauschal | statt progressiv bis 47 % |
| Arbeitseinkommen darüber | 47 % | seit 2021 unverändert |
| Ausländische Kapitalerträge, Mieten, Renten | nicht steuerbar | in Spanien |
| Vermögensteuer | nur spanisches Vermögen | Obligación real |
| Modelo 720 (Auslandsvermögen melden) | entfällt | während des Regimes |
Konkret: Bei 120.000 EUR Bruttogehalt liegt der Unterschied zwischen Pauschalsatz und regulärer Progression je nach Familienstand und Abzügen im mittleren fünfstelligen Bereich über die sechs Jahre. Bei 45.000 EUR Gehalt und einem deutschen Depot ohne nennenswerte Erträge kann das Regime dagegen sogar teurer sein, weil du sämtliche persönlichen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten der regulären Renta verlierst. Wie die reguläre Besteuerung von Wertpapieren funktioniert, steht im Beitrag zu Kapitalerträgen in der spanischen Steuererklärung.
Der Fallstrick, über den kaum jemand spricht
Es gibt einen Punkt, der in vielen Werbetexten fehlt und der ausgerechnet für Deutsche wichtig ist: Wer im Beckham-Regime ist, gilt nicht als ansässig im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen. Die Agencia Tributaria formuliert das in ihrem Handbuch ausdrücklich so, weil du eben nur mit spanischen Quelleneinkünften besteuert wirst.
Praktisch heißt das: Du kannst dich gegenüber dem deutschen Finanzamt nicht auf das DBA Deutschland-Spanien berufen, um Quellensteuern zu reduzieren oder ein Besteuerungsrecht abzuwehren. Bei deutschen Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Ausschüttungen kann dadurch die deutsche Belastung höher ausfallen, als du beim Blick auf den 24-Prozent-Satz gerechnet hast. Für das weltweite Arbeitseinkommen sieht Artikel 93 LIRPF immerhin eine Anrechnung ausländischer Steuern vor.
Tipp: Beide Seiten rechnen lassen
Lass die Rechnung von jemandem aufstellen, der deutsches und spanisches Steuerrecht kennt. Eine reine Spanien-Betrachtung übersieht regelmäßig, was auf der deutschen Seite passiert. Wie du jemanden Passenden findest, steht im Ratgeber zur Doppelbesteuerung.
Kann ich das Regime vorzeitig beenden? Ja, über dasselbe Modelo 149 kannst du verzichten. Der Verzicht wirkt ab dem Folgejahr und ist endgültig: Ein Wiedereinstieg ist ausgeschlossen.
Fazit
Das Beckham-Gesetz in Spanien ist kein allgemeiner Steuerrabatt für Auswanderer, sondern ein zugeschnittenes Instrument für Angestellte, Geschäftsführer und Fernarbeiter mit hohem Gehalt oder größerem Auslandsvermögen. Ab etwa 80.000 bis 100.000 EUR Jahresgehalt wird die Rechnung meist eindeutig, darunter hängt sie an deinem Vermögen und deiner Familiensituation. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Prüfen gehört vor den Umzug, das Modelo 149 gehört in die ersten sechs Monate. Danach ist die Tür zu.
Agencia Tributaria: Régimen especial impatriados (Art. 93 LIRPF)
Amtliches Handbuch zur Besteuerung von Nicht-Residenten mit den aktuellen Voraussetzungen, Fristen und Rückbehaltssätzen.
BOE: Ley 35/2006 del IRPF, Artikel 93
Der Gesetzestext des Sonderregimes im spanischen Amtsblatt, laufend aktualisiert.
BOE: Ley 28/2022 (Startup-Gesetz)
Die Reform, die die Sperrfrist auf fünf Jahre gesenkt und Fernarbeiter sowie Familienangehörige einbezogen hat.
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