Mallorca

Autónomo abmelden: Baja bei Hacienda und Seguridad Social

6 min read#autonomo abmelden
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Wenn du deine Selbstständigkeit auf Mallorca beendest, reicht es nicht, einfach aufzuhören zu arbeiten. Autónomo abmelden heißt: zwei getrennte Verfahren bei zwei Behörden, jedes mit eigener Frist und eigenem Formular. Wer nur die Seguridad Social informiert und Hacienda vergisst, oder umgekehrt, zahlt am Ende doppelt: Bußgelder und Beiträge, die eigentlich nicht mehr fällig wären. Dieser Beitrag zeigt die Reihenfolge, die beiden Fristen, was mit der letzten Steuererklärung passiert und was bei einer Rückkehr nach Deutschland mit Steuerwohnsitz, Krankenversicherung und deinen spanischen Rentenbeiträgen geschieht.

Auf einen Blick

Die Abmeldung als Autónomo läuft über zwei unabhängige Stellen: die Baja im RETA bei der Seguridad Social über Import@ss und die Baja censal bei Hacienda mit dem Modelo 036. Für das letzte Quartal musst du trotzdem noch Modelo 303 und 130 abgeben, im Januar danach kommt die Jahresmeldung. Eine Regularización der Beiträge kann noch bis zu zwei Jahre später nachkommen. Ziehst du zurück nach Deutschland, ändert sich dein Steuerwohnsitz, und deine spanischen Beitragszeiten zählen über die EU-Koordinierung für deine deutsche Rente mit.

Was Baja autónomo bedeutet

Baja autónomo ist die offizielle Abmeldung aus der Selbstständigkeit: eine Mitteilung an die Seguridad Social, dass du keine Beiträge mehr als Trabajador Autónomo zahlst, und eine separate Mitteilung an Hacienda, dass deine wirtschaftliche Tätigkeit endet. Erst beide Schritte zusammen beenden deine Pflichten vollständig.

Gibst du die Selbstständigkeit auf, weil die Auftragslage schlecht ist, und hast du Anspruch auf eine Leistung, lohnt sich vorher ein Blick in unseren Beitrag zum Cese de actividad. Die Voraussetzungen für die Leistung unterscheiden sich von der einfachen Abmeldung, um die es hier geht.

Die Reihenfolge: zuerst Seguridad Social, dann Hacienda

Melde dich zuerst im RETA ab, dann bei Hacienda. Beide Fristen laufen parallel, aber eine davon ist deutlich kürzer:

  1. Die Baja im RETA über Import@ss läuft innerhalb von sechs Kalendertagen nach dem letzten Arbeitstag. Seit dem 1. August 2026 verlängert der Real Decreto 643/2026 die vorherige Dreitagesfrist auf sechs Tage. Du brauchst für den Zugang Cl@ve oder ein digitales Zertifikat.
  2. Die Baja censal bei Hacienda über das Modelo 036 (Feld 150) hat einen Monat Frist nach Tätigkeitsende.

Achtung: Eine Behörde reicht nicht

Viele Autónomos melden sich nur bei der Seguridad Social ab und halten das für erledigt. Ohne die Baja censal bei Hacienda laufen deine Quartalsmeldungen weiter, mit Bußgeldern ab 100 Euro pro fehlender Erklärung und 200 bis 400 Euro für die verspätete Baja censal selbst.

Die einzelnen Felder im Formular erklärt unser Guide zum Modelo 036 Schritt für Schritt, falls dir die Ausfüllung noch unklar ist.

Das letzte Quartal und die Jahresmeldungen im Januar

Die Baja beendet deine laufende Tätigkeit, aber nicht deine Meldepflichten für den Zeitraum davor. Für das Quartal, in dem du dich abmeldest, reichst du trotzdem noch das Modelo 303 (IVA) und das Modelo 130 (IRPF-Vorauszahlung) ein, begrenzt auf die Tage, die du tatsächlich aktiv warst.

Im Januar des Folgejahres kommen zwei weitere Meldungen dazu: das Modelo 390 als jährliche Zusammenfassung deiner IVA-Bewegungen und, falls du im vierten Quartal noch aktiv warst, das letzte Modelo 130. Beide sind bis zum 30. Januar fällig.

PostenKostenDauer
Baja RETA (Import@ss)kostenlos6 Tage nach Tätigkeitsende
Baja censal (Modelo 036)kostenlos1 Monat nach Tätigkeitsende
Modelo 303 / 130 Reststreckeje nach Steuerlastreguläre Quartalsfrist
Modelo 390 Jahresmeldungkostenlosbis 30. Januar

Und dann ist da noch die Regularización: Die Seguridad Social vergleicht nachträglich die gezahlte Beitragsbasis mit deinem tatsächlichen Einkommen laut Renta, auch für Jahre, in denen du bereits abgemeldet warst. Dieser Abgleich kommt oft erst zwei Jahre später per NOTESS-Postfach. Wie du so einen Bescheid liest und worauf du bei einem Widerspruch achten musst, erklärt unser Beitrag zur Regularización.

Offene Rechnungen und Betriebsmittel

Die Abmeldung löscht keine bereits ausgestellten Rechnungen. Hast du vor dem Baja-Datum eine Rechnung gestellt, gibst du sie trotzdem in der entsprechenden Quartalsmeldung an, auch wenn die Zahlung erst nach der Abmeldung eingeht.

Bei Betriebsmitteln, die du ins Privatvermögen übernimmst, etwa Laptop, Firmenwagen oder Werkzeug, wird es steuerlich interessant. Das kann als Eigenverbrauch gelten und IVA auslösen, laut Artikel 7.7 des IVA-Gesetzes aber nur, wenn du beim Kauf tatsächlich Vorsteuer abgezogen hast. Hast du die Vorsteuer nie geltend gemacht, bleibt die Übernahme steuerfrei.

Rückkehr nach Deutschland: Steuerwohnsitz, Krankenversicherung und Rente

Ziehst du nach der Abmeldung zurück nach Deutschland, kehrt sich die 183-Tage-Regel um. Verbringst du weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien und verlegst deinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland, endet deine spanische Steuerpflicht, und du wirst wieder in Deutschland steuerpflichtig. Mehr zur Abgrenzung findest du in unserem Ratgeber zur 183-Tage-Regel.

Bei der Krankenversicherung meldest du dich in der Regel wieder bei einer deutschen Kasse an, sobald du dort einen Wohnsitz hast. Die genauen Fristen hängen von deiner bisherigen Kasse und deinem künftigen Beschäftigungsstatus ab.

Deine Beitragszeiten als Autónomo in der spanischen Seguridad Social gehen dabei nicht verloren. Laut der Deutschen Rentenversicherung werden ausländische Versicherungszeiten aus EU-Staaten für die Wartezeit zusammengerechnet, auch wenn am Ende jedes Land nur seinen eigenen Anteil auszahlt.

Zählen spanische Autónomo-Beiträge für die deutsche Rente? Ja, sie werden für die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) angerechnet. Die tatsächliche Rentenhöhe berechnet trotzdem jedes Land getrennt nach den dort gezahlten Beiträgen.

Muss ich mich in Deutschland rückwirkend ab dem Baja-Datum anmelden? Nein. Entscheidend ist der Tag, an dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt tatsächlich nach Deutschland verlegst, nicht das Datum der Baja in Spanien.

Fazit

Die Abmeldung als Autónomo folgt einer klaren Reihenfolge: zuerst die Baja im RETA über Import@ss innerhalb von sechs Tagen, dann die Baja censal bei Hacienda über das Modelo 036 innerhalb eines Monats. Die letzte Quartalsmeldung und die Jahresabrechnung im Januar bleiben trotzdem Pflicht, und eine Regularización kann noch zwei Jahre später nachkommen. Wer zurück nach Deutschland zieht, behält am besten den Wechsel des Steuerwohnsitzes und die Krankenversicherung im Blick, die spanischen Rentenbeiträge sind über die EU-Koordinierung ohnehin gesichert. Für den Papierkram selbst hilft oft eine Gestoria, die beide Fristen gleichzeitig im Blick behält, gerade wenn der Umzug parallel läuft.

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