Wer in Spanien zum ersten Mal ein Auto privat verkauft, erlebt manchmal eine unangenehme Überraschung: Monate nach der Übergabe flattern Bußgelder ins Haus. Oder die Transferencia beim DGT stockt, weil irgendjemand vergessen hat, die Steuer zu zahlen. Oder - und das ist die hässlichste Variante - jemand versucht, ein Auto zu verkaufen, das ihm laut Papieren gar nicht gehört.
Dieser Artikel erklärt die neun häufigsten Stolperfallen beim Autoverkauf in Spanien, wie du sie erkennst und wie du dich schützt.
Gilt für Käufer und Verkäufer
Die meisten dieser Fallen betreffen beide Seiten. Wer ein Auto kauft, sollte diese Liste genauso kennen wie der Verkäufer - denn wer ein Auto mit offenen Schulden kauft, erbt die Probleme.
Stolperfalle 1: Halter und Eigentümer sind nicht dieselbe Person
Das ist die wohl gefährlichste und häufigste Falle - und sie ist in Deutschland so nicht bekannt.
In Spanien unterscheidet die DGT streng zwischen dem Titular (eingetragener Halter) und dem faktischen Eigentümer. Der Fahrzeugschein (Permiso de Circulación) zeigt den zuletzt eingetragenen Titular - aber das muss nicht der aktuelle Besitzer sein. Denn solange die Transferencia beim DGT nicht abgeschlossen wurde, steht der alte Besitzer weiterhin im Register.
Das konkrete Problem: Jemand kauft ein Auto, führt die Transferencia aber nie durch. Irgendwann verkauft er das Auto weiter - als wäre es seines. Für den neuen Käufer ist auf dem Papier aber noch immer der ursprüngliche Besitzer der Halter. Der Vertrag, den der Zwischenbesitzer unterzeichnet, ist rechtlich kaum wert.
Noch riskanter: Autos werden gelegentlich auf eine GmbH oder eine verstorbene Person zugelassen. Wer in solchen Fällen kauft, ohne die Halterkette lückenlos zu prüfen, kann das Fahrzeug unter Umständen nie legal auf seinen Namen ummelden.
So prüfst du den Halter-Status
Fordere vor dem Kauf oder Verkauf einen offiziellen Informe de Vehículo über die Sede Electrónica der DGT an (sede.dgt.gob.es). Das Dokument zeigt den aktuellen Titular, offene Embargos und den ITV-Status. Kostet wenige Euro und spart viel Ärger.
Stolperfalle 2: Notificación de Venta vergessen
Nach dem Verkauf hast du als Verkäufer exakt 10 Tage Zeit, die Notificación de Venta bei der DGT einzureichen. Diese Verkaufsmitteilung kostet 8,50€ und kann online über die Sede Electrónica der DGT eingereicht werden.
Was passiert, wenn du es vergisst? Solange der Käufer die Transferencia nicht abgeschlossen hat - und das kann Monate dauern -, bist du in der DGT-Datenbank noch immer als Halter eingetragen. Alle Bußgelder, die das Fahrzeug in dieser Zeit ansammelt, landen in deinem Briefkasten.
Beispiel aus der Praxis: Du verkaufst im Januar. Der Käufer fährt monatelang ohne Transferencia. Im April wird er geblitzt, im Mai bei der Parkraumüberwachung erwischt, im Juli wegen abgelaufener ITV angehalten. Alle Bescheide kommen an dich - und du musst beweisen, dass das Auto schon verkauft war.
Mit der Notificación de Venta bist du ab dem Einreichedatum aus der Schusslinie. Ohne sie bist du auf Gedeih und Verderb dem Käufer ausgeliefert.
Online in 10 Minuten erledigt
Die Notificación de Venta lässt sich über die Sede Electrónica der DGT mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve Pin einreichen. Alternativ hilft ein Gestor weiter. Mach es am Tag der Übergabe.
Stolperfalle 3: Offene Bußgelder blockieren die Transferencia
In Spanien können ausstehende Bußgelder direkt auf das Fahrzeug verbucht werden. Das bedeutet: Bevor die DGT die Transferencia genehmigt, verlangt sie, dass alle offenen Sanktionen beglichen sind.
Als Käufer bemerkst du das meistens erst, wenn die Transferencia hängt. Als Verkäufer solltest du deshalb im Vorfeld prüfen, ob dein Fahrzeug noch offene Bußgelder hat.
Wie prüfen? Über den Informe de Vehículo der DGT oder über einen Gestor. Bußgelder, die noch in der Einspruchsfrist sind oder in einem laufenden Verfahren stecken, können die Übertragung ebenfalls verzögern.
In der Praxis einigen sich Käufer und Verkäufer oft auf eine Preisminderung in Höhe der offenen Bußgelder - der Käufer zahlt sie dann selbst. Das ist legitim, muss aber schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Stolperfalle 4: IVTM nicht bezahlt
Der Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica (IVTM) ist die spanische Kfz-Steuer, die jährlich von der Gemeinde erhoben wird. Ist die Steuer für das laufende Jahr nicht bezahlt, genehmigt die DGT die Transferencia in vielen Gemeinden nicht.
Als Verkäufer solltest du den Zahlungsnachweis für das aktuelle Jahr griffbereit haben und dem Käufer vorlegen. Fehlt er, kann die Übergabe im buchstäblichen Sinn auf der letzten Meile scheitern.
Besonderheit auf Mallorca: Auf den Balearen wird der IVTM von der jeweiligen Gemeinde (Ajuntament) erhoben. Wer zum Beispiel in Palma gemeldet ist, zahlt an das Ajuntament de Palma. Bei einem Umzug kann es passieren, dass die Steuer an der falschen Gemeinde hängt - und der Nachweis fehlt.
Stolperfalle 5: ITV abgelaufen
Ein Auto mit abgelaufener ITV lässt sich zwar verkaufen - aber der Käufer kann es nicht ohne neue, bestandene ITV bei der DGT ummelden. Das kann je nach Wartezeit auf einen ITV-Termin mehrere Wochen dauern.
Als Verkäufer bist du verpflichtet, den ITV-Status transparent zu kommunizieren. Wer eine abgelaufene ITV verschweigt und dafür einen normalen Marktpreis kassiert, handelt arglistig - und kann im Nachhinein zur Nachzahlung oder Rückabwicklung gezwungen werden.
Häufiges Szenario: Das Auto hat seit einem Jahr keine ITV mehr. Der Verkäufer verschweigt es, der Käufer entdeckt es erst beim Gestor. Dann beginnen Verhandlungen oder Streit über eine Preisminderung - im schlechtesten Fall vor Gericht.
Sei ehrlich: Weise auf die abgelaufene ITV hin, setze den Preis entsprechend und halte das schriftlich im Kaufvertrag fest.
Stolperfalle 6: Embargo auf dem Fahrzeug
Ein Fahrzeug kann durch ein Gericht oder eine Behörde mit einem Embargo (Pfändung) belegt werden - zum Beispiel wegen unbezahlter Schulden des Eigentümers, rückständiger Steuern oder eines laufenden Insolvenzverfahrens.
Ein Embargo blockiert die Transferencia vollständig. Der Käufer kann das Auto nicht auf seinen Namen ummelden, solange die Pfändung nicht aufgehoben ist. Das kann Monate oder Jahre dauern.
Der Informe de Vehículo der DGT zeigt, ob ein Embargo auf dem Fahrzeug eingetragen ist. Diese Prüfung ist vor jedem Kauf absolut Pflicht.
Kein Kaufvertrag hilft bei einem Embargo
Selbst mit einem rechtssicheren Kaufvertrag kann ein Käufer ein Fahrzeug mit aktivem Embargo nicht legal nutzen oder verkaufen. Im schlimmsten Fall pfändet das Gericht das Auto beim neuen Besitzer
- obwohl der nichts damit zu tun hat.
Stolperfalle 7: Kaufvertrag fehlerhaft oder mündlich
In Spanien gibt es keine gesetzliche Pflicht, einen Autoverkauf notariell zu beurkunden - ein schriftlicher Kaufvertrag (Contrato de compraventa) reicht. Aber ohne diesen Vertrag bist du als Verkäufer komplett schutzlos.
Häufige Fehler im Kaufvertrag:
- Fehlende NIE-Nummern einer oder beider Parteien
- Keine vollständige Fahrgestellnummer (Número de bastidor)
- Kein genaues Datum der Übergabe
- Unterschrift nur auf einer Seite oder nur einmal
- Kein Hinweis auf bekannte Mängel oder den ITV-Status
Ein Kaufvertrag ohne NIE-Nummern ist für die DGT und im Streitfall vor Gericht wertlos. Beide Seiten sollten je ein Original des unterzeichneten Vertrags behalten.
Einen kostenlosen Standardvertrag bietet die DGT zum Download an. Alternativ stellen viele Gestorías Vorlagen zur Verfügung.
Stolperfalle 8: Falscher Kaufpreis im Vertrag
Es passiert öfter als man denkt: Käufer und Verkäufer einigen sich darauf, im Kaufvertrag einen niedrigeren Preis einzutragen - um die ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) für den Käufer zu drücken. Die ITP ist eine regionale Steuer auf den Kaufpreis, die in den Balearen je nach Fahrzeugwert zwischen 8 und 13% beträgt.
Das ist Steuerbetrug - für beide Seiten.
Die Hacienda (spanische Finanzbehörde) hat eigene Tabellen mit Mindestbewertungen für Gebrauchtfahrzeuge. Liegt der im Vertrag angegebene Preis deutlich darunter, wird automatisch eine Nachprüfung ausgelöst. Im Ergebnis zahlt der Käufer trotzdem die höhere Steuer - plus Zinsen und Strafe. Der Verkäufer kann ebenfalls in ein Verfahren gezogen werden.
Trag den tatsächlich gezahlten Preis ein. Immer.
Stolperfalle 9: Versicherung nicht gekündigt
Nach der Fahrzeugübergabe vergessen viele Verkäufer, die Versicherung zu kündigen. Das klingt nach einem kleinen Problem - ist aber aus zwei Gründen relevant:
Erstens zahlst du weiter. Spanische KFZ-Versicherungen laufen automatisch weiter, wenn du sie nicht aktiv kündigst. Je nach Versicherung und Kündigungsfrist kannst du für Monate noch zahlen, obwohl das Auto längst weg ist.
Zweitens haftest du unter Umständen. Wenn der Käufer nach der Übergabe einen Unfall baut und noch keine eigene Versicherung hat, könnte deine Police im Extremfall angefragt werden - obwohl du das Auto nicht mehr besitzt. Kündige also am Tag der Übergabe schriftlich, am besten per Burofax oder nachweisbar per E-Mail.
Checkliste vor dem Verkauf
Bevor du unterschreibst, geh diese Liste durch:
- Informe de Vehículo beim DGT abrufen (Halter, Embargo, ITV-Status)
- Alle offenen Bußgelder des Fahrzeugs prüfen und begleichen
- IVTM (Kfz-Steuer) für das laufende Jahr bezahlt?
- ITV-Status: gültig oder abgelaufen? Im Vertrag vermerken
- Kaufvertrag mit NIE beider Parteien, Fahrgestellnummer, Datum, Preis und Mängelhinweisen aufsetzen
- Nur den tatsächlichen Kaufpreis eintragen
- Zahlung per Banküberweisung - kein Bargeld ohne Quittung
- Schlüssel, Fahrzeugpapiere und ITV-Bericht übergeben und schriftlich quittieren lassen
- Notificación de Venta innerhalb von 10 Tagen bei der DGT einreichen (8,50€)
- Versicherung am Tag der Übergabe schriftlich kündigen
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Wer als Resident mit einem deutschen Kennzeichen auf Mallorca fährt, steht zusätzlich unter Druck: Die Ummeldungspflicht greift nach 30 Tagen, die Kontrollen wurden 2026 deutlich verschärft, und der Ummeldungsprozess dauert in der Praxis oft 4 bis 6 Monate.
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