Mallorca

Deutsche Rentenversicherung beim Wegzug nach Mallorca

Aktualisiert: Juni 20269 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Was mit deinen Beiträgen zur Deutschen Rentenversicherung passiert, wenn du auswanderst: Anwartschaften, Wartezeit, freiwillige Beiträge, Auszahlung ins Ausland, Lebensnachweis und die Besteuerung der Rente auf Mallorca.

Eine der häufigsten Sorgen vor dem Wegzug klingt so: Ich habe jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt, ist das jetzt verloren. Die Antwort ist beruhigend. Deine Ansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung bleiben bestehen, und innerhalb der EU wird die Rente sogar in voller Höhe gezahlt. Trotzdem gibt es ein paar Punkte, die du vor und nach dem Umzug nach Mallorca regeln solltest. Dieser Artikel erklärt sie.

Deine Beiträge sind nicht verloren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert über Anwartschaften. Jeder Beitrag, den du gezahlt hast, ist in deinem Versicherungskonto gespeichert und zählt für deine spätere Rente, egal wo du dann wohnst. Ein Wegzug löscht nichts. Deutschland und Spanien sind beide in der EU, und die europäischen Regeln zur Sozialversicherung sorgen dafür, dass deine Zeiten erhalten bleiben und bei Bedarf mit spanischen Zeiten zusammengerechnet werden.

Der erste praktische Schritt ist deshalb kein Verzicht, sondern eine Bestandsaufnahme: Fordere deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung an und prüfe, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind. Lücken lassen sich vor dem Umzug leichter klären als danach.

Anwartschaft und Wartezeit

Für eine Altersrente musst du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen, das sind 60 Monate mit Beiträgen. Wer diese Grenze erreicht hat, hat einen Rentenanspruch, der durch den Wegzug nicht verfällt. Die Höhe richtet sich nach deinen Entgeltpunkten, also danach, wie viel und wie lange du eingezahlt hast.

Hast du die fünf Jahre noch nicht voll, gibt es zwei Wege: Du kannst die fehlenden Monate durch freiwillige Beiträge auffüllen, oder spanische Versicherungszeiten werden nach EU-Recht angerechnet, sodass du die Wartezeit länderübergreifend erfüllst. Welcher Weg für dich passt, hängt von deinem Erwerbsverlauf ab.

Tipp

Wer kurz vor der Fünf-Jahres-Grenze steht, sollte vor dem Umzug mit der Deutschen Rentenversicherung sprechen. Oft reichen wenige freiwillige Beiträge, um aus einer fast erreichten Wartezeit einen vollwertigen Rentenanspruch zu machen.

Rente ins Ausland beziehen

Wenn du im Rentenalter bist, wird die gesetzliche Rente auch auf Mallorca ausgezahlt. Innerhalb der EU gilt: Die Rente wird in voller Höhe überwiesen, ohne die Kürzung um Auslandsanteile, die bei manchen Drittländern greift. Du gibst der Deutschen Rentenversicherung einfach deine neue Adresse und deine Bankverbindung an. Eine Auszahlung auf ein deutsches oder ein spanisches Konto ist möglich.

Zwei Dinge solltest du beachten:

  • Lebensnachweis: Einmal im Jahr verlangt die Rentenversicherung einen Nachweis, dass du noch lebst. Das Formular bekommst du zugeschickt und lässt es dir in Spanien bestätigen, etwa bei der Gemeinde. Wer den Nachweis vergisst, riskiert eine vorübergehende Einstellung der Zahlung.
  • Wechselkurs und Konto: Wenn du die Rente auf ein spanisches Konto in Euro beziehst, gibt es kein Währungsrisiko, weil beide Länder den Euro nutzen. Praktische Hinweise stehen in Bankkonto in Spanien eröffnen.

Wie der Rentenbezug auf der Insel im Alltag aussieht, behandelt der Artikel Rente auf Mallorca.

Beitragserstattung nur in Ausnahmen

Immer wieder hört man, man könne sich beim Auswandern die Rentenbeiträge auszahlen lassen. Für Deutsche und EU-Bürger stimmt das praktisch nicht. Eine Erstattung kommt nur in engen Ausnahmen infrage:

  • Du bist nicht mehr in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert, und
  • du hast die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt.

Selbst dann gilt eine Wartefrist, bevor eine Erstattung möglich wird. Für die meisten Auswanderer ist das kein realistischer Weg, und in aller Regel ist die erhaltene Anwartschaft auch deutlich mehr wert als eine Erstattung der eigenen Beiträge. Anders ist die Lage nur für bestimmte Nicht-EU-Bürger, die hier aber nicht im Vordergrund stehen.

Freiwillig weiter einzahlen

Auch von Mallorca aus kannst du freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Das ist vor allem in drei Situationen interessant:

  • Du willst die Wartezeit von fünf Jahren erfüllen oder einen höheren Anspruch aufbauen.
  • Du willst bestimmte Ansprüche erhalten, etwa auf Leistungen zur Rehabilitation oder Erwerbsminderung, die an aktuelle Beiträge geknüpft sein können.
  • Du hast lange Zeit gut verdient und willst die Rentenlücke gezielt schließen.

Die Höhe der freiwilligen Beiträge kannst du innerhalb eines Mindest- und Höchstbetrags selbst wählen. Ob sich das lohnt, ist eine Rechenfrage und hängt von deinem Alter, deiner sonstigen Vorsorge und deinen Plänen ab. Eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist der richtige Startpunkt.

Besteuerung der Rente auf Mallorca

Wo deine Rente besteuert wird, hängt von ihrer Art ab. Für die gesetzliche Rente aus Deutschland gilt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich, dass Deutschland das Besteuerungsrecht hat. Du bleibst dafür in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Gleichzeitig musst du die Rente in Spanien als Teil deines Welteinkommens angeben, damit das Abkommen die Doppelbesteuerung vermeidet.

Bei Betriebsrenten, privaten Renten und Pensionen kann die Aufteilung anders ausfallen. Die genauen Regeln, auch für Beamtenpensionen, stehen im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien. Weil die Besteuerung von Renten im Detail komplex ist und sich die deutsche nachgelagerte Besteuerung Jahr für Jahr ändert, lohnt sich für Rentner ein Steuerberater, der beide Länder kennt.

Warnung

Verlasse dich nicht auf pauschale Aussagen, deine Rente sei in Spanien steuerfrei. Auch wenn Deutschland das Besteuerungsrecht behält, muss die Rente in der spanischen Renta angegeben werden. Wer sie verschweigt, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder.

Für die Krankenversicherung gibt es eine gute Nachricht: Als Bezieher einer deutschen gesetzlichen Rente kannst du dich über das Formular S1 in Spanien zulasten der deutschen Kasse versichern. Das spart Beiträge und sichert die Versorgung. Mehr dazu in Krankenversicherung auf Mallorca.

Unterm Strich ist die Rente einer der Bereiche, die beim Wegzug nach Mallorca am wenigsten Sorgen machen. Anwartschaften bleiben, die Auszahlung läuft in voller Höhe, und mit etwas Vorbereitung sind Lebensnachweis und Besteuerung schnell geregelt. Wichtig ist nur, dass du die Deutsche Rentenversicherung über deinen Umzug informierst und die steuerliche Seite einmal sauber aufsetzt.

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