Mallorca

Digital Nomad Visum Spanien - Voraussetzungen und Antrag

Aktualisiert: April 20268 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Wie das spanische Digital Nomad Visum 2026 funktioniert: Einkommensgrenzen, Antragsablauf, Beckham-Steuerregime, Familiennachzug, Verlängerung und Alternativen für Remote-Worker auf Mallorca.

Mit dem Visado para el Teletrabajo de Carácter Internacional, kurz Digital Nomad Visum, hat Spanien Anfang 2023 einen klaren Pfad für Remote-Worker geschaffen, die in Spanien leben, aber für ausländische Arbeitgeber oder Kunden tätig sind. Auf Mallorca ist das Visum besonders bei US-, britischen und lateinamerikanischen Tech-Profis beliebt, weil es Aufenthalt, Arbeitsrecht und ein attraktives Steuerregime in einem Paket liefert. Diese Anleitung erklärt, wer es bekommt und wie der Antrag konkret läuft.

Was das Visum bietet

Das Digital Nomad Visum ist Teil der Ley 28/2022 (Ley de Startups). Es löst die alte Notwendigkeit, sich entweder über das Visado no Lucrativo (kein Arbeiten erlaubt) oder über eine spanische Anstellung anzumelden. Die wichtigsten Bestandteile:

  • Aufenthalt und Arbeit in Spanien für 1 Jahr (initial), verlängerbar in Drei-Jahres-Schritten bis insgesamt 5 Jahre.
  • Recht, von Spanien aus für ausländische Auftraggeber zu arbeiten, inklusive bis zu 20 Prozent spanischer Kunden.
  • Optionaler Zugang zur Beckham-Regelung (Régimen especial para trabajadores desplazados).
  • Familiennachzug von Anfang an im selben Verfahren möglich.
  • Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum.

Wichtig: EU-, EWR- und Schweizer Bürger brauchen das Visum nicht. Sie melden sich direkt mit dem Certificado de Registro de Ciudadano de la UE (grünes A4-Papier oder grüne Karte) an. Für sie ist die Beckham-Regelung weiter zugänglich, allerdings nur bei einem echten Arbeitsverhältnis mit einer ausländischen Firma.

Voraussetzungen und Einkommen

Damit dein Antrag durchgeht, musst du folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Tätigkeit: Remote-Beschäftigung bei einem nicht-spanischen Unternehmen oder Selbstständigkeit mit mindestens 80 Prozent Auslandsumsatz.
  2. Berufliche Qualifikation: Hochschulabschluss oder mindestens 3 Jahre relevante Berufserfahrung im selben Bereich.
  3. Bestehende Arbeitsbeziehung: Vertrag mit dem Arbeitgeber muss seit mindestens 3 Monaten bestehen, das Unternehmen seit mindestens 1 Jahr aktiv sein.
  4. Mindesteinkommen: 200 Prozent des SMI, derzeit rund 2.762 EUR brutto pro Monat. Pro Familienangehörigem 75 bzw. 25 Prozent zusätzlich.
  5. Krankenversicherung: Vollwertige Police bei einem in Spanien zugelassenen Anbieter (z.B. Sanitas, Adeslas, Mapfre) oder Nachweis öffentlicher Versicherung im Heimatland.
  6. Strafregisterauszug: Aus allen Ländern, in denen du in den letzten 5 Jahren gelebt hast, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.
  7. Keine illegalen Voraufenthalte: Wer in den letzten 5 Jahren irregulär in Spanien war, wird abgelehnt.

Plane 4 bis 6 Wochen Vorlauf für die Dokumentenbeschaffung ein. Strafregister, Apostillen und vereidigte Übersetzungen brauchen ihre Zeit. Sammle die Unterlagen, bevor du den Antrag startest.

Antragsablauf

Es gibt zwei Wege:

Option A - Antrag aus dem Heimatland

Du beantragst das Visum im spanischen Konsulat (z.B. Berlin, Düsseldorf, Frankfurt) deines Wohnsitzlandes. Bearbeitungszeit: 10 bis 30 Tage. Nach Erteilung reist du nach Spanien ein, hast 90 Tage Zeit, dich beim Empadronamiento anzumelden und die TIE-Karte (Tarjeta de Identidad de Extranjero) zu beantragen.

Option B - Antrag aus Spanien

Du reist visumfrei nach Spanien ein (für viele Drittstaaten möglich) und beantragst aus Spanien direkt die Aufenthaltsgenehmigung über die UGE (Unidad de Grandes Empresas) in Madrid. Bearbeitungszeit ist gesetzlich auf 20 Werktage begrenzt, in der Praxis sind 4 bis 8 Wochen normal. Vorteil: Du bekommst direkt die 3-Jahres-Genehmigung statt nur ein 1-Jahres-Visum.

Schritt für Schritt:

  1. Dossier zusammenstellen: Pass, Vertrag, Einkommensnachweise, Strafregister, Krankenversicherung, Empresa-Bescheinigung, Lebenslauf, Nachweis der Qualifikation.
  2. Online-Antrag: Über die Sede Electrónica des Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones. Identifikation per Zertifikat oder über bevollmächtigten Anwalt.
  3. Tasa zahlen: Modelo 790 Codigo 052 (rund 80 EUR).
  4. Bearbeitung durch UGE: Wenn alles passt, kommt die Resolución per E-Mail.
  5. Empadronamiento auf Mallorca: Im Ayuntamiento deines Wohnortes anmelden, sobald du in Spanien bist.
  6. NIE und TIE-Karte: Termin bei der Comisaría in Palma. Die Karte wird in 4 bis 6 Wochen ausgestellt.
  7. Anmeldung Seguridad Social: Wenn du als Autónomo arbeitest, erfolgt die Anmeldung parallel.

Steuern mit der Beckham-Regelung

Innerhalb von 6 Monaten nach Empadronamiento kannst du die Anwendung des Régimen especial para trabajadores desplazados (umgangssprachlich Beckham-Regelung) beantragen. Voraussetzungen:

  • Du warst in den letzten 5 Steuerjahren nicht in Spanien steuerlich ansässig.
  • Du wirst durch dein Arbeitsverhältnis nach Spanien "entsandt", was beim Digital Nomad Visum als gegeben gilt.
  • Antrag erfolgt mit Modelo 149 über die Agencia Tributaria, idealerweise unterstützt von einer Gestoría.

Wenn du zugelassen wirst, gelten für die nächsten 6 Jahre folgende Regeln:

  • Arbeitseinkommen: Pauschalsteuer von 24 Prozent bis 600.000 EUR, darüber 47 Prozent. Auslandsanteil ist eingeschlossen.
  • Andere Einkünfte aus dem Ausland: Steuerfrei mit Ausnahme von Kapitalerträgen.
  • Vermögenssteuer: Nur auf in Spanien belegene Vermögen anwendbar.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Spanische Vorschriften gelten weiter, auf den Balearen aber mit hohen Freibeträgen für direkte Verwandte.

Beckham und Selbstständigkeit (Autónomo) vertragen sich nur eingeschränkt. Wer mehr als ein paar Nebenkunden in Spanien bedient, fällt unter Umständen aus dem Regime. Lass dir vor Antrag eine schriftliche Stellungnahme deiner Gestoría geben.

Aufenthalt und Verlängerung

Das Visum gilt initial 1 Jahr (Konsulatsweg) oder 3 Jahre (UGE). Verlängerungen sind möglich, solange die Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Schema:

PhaseDauerVoraussetzung
Erstes Visum1 oder 3 JahreGesamte Eingangskriterien
Erste Verlängerung3 JahreWeiterhin Mindesteinkommen, Krankenversicherung
Zweite Verlängerung2 JahreAufenthaltsdauer < 5 Jahre
Daueraufenthaltunbefristet5 Jahre legaler Aufenthalt in Spanien
Staatsbürgerschaftnach 10 Jahrenmit Verzicht auf bisherige Staatsbürgerschaft (außer Lateinamerika, Andorra, Philippinen, Portugal, Israel)

Auch ein Wechsel in andere Aufenthaltskategorien ist möglich, wenn du z.B. ein spanisches Unternehmen gründest oder eine lokale Anstellung annimmst.

Alternativen für EU-Bürger

Wenn du Deutscher, Österreicher oder Schweizer bist, brauchst du das Digital Nomad Visum nicht. Stattdessen läuft der Weg über:

  • Empadronamiento im Ayuntamiento deines Wohnortes.
  • Certificado de Registro de Ciudadano de la UE bei der Comisaría in Palma.
  • Anmeldung als Autónomo oder Anstellung.
  • Beckham-Regelung: Für EU-Bürger zugänglich, sofern ein echter Arbeitgeberwechsel oder eine Entsendung vorliegt.

Diese Variante ist deutlich schneller (oft 1 bis 2 Wochen) und günstiger. Wer rein remote für eine deutsche GmbH arbeitet, sollte gemeinsam mit Steuerberater und Gestoría klären, ob die Beckham-Regelung greift, da die Auslegung zwischen Behörden variiert.

Mit dem Digital Nomad Visum hat Spanien einen pragmatischen Weg geschaffen, hochqualifizierte Remote-Worker dauerhaft auf die Insel zu bringen. Wer den Antrag sauber vorbereitet und das Beckham-Regime mitnimmt, baut sich eine attraktive Steuersituation und einen verlässlichen Aufenthaltsstatus auf, ohne den europäischen Standard zu verlieren.

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