Mallorca

Solidaritätssteuer Spanien: Wer ab 3 Millionen Euro zahlt

6 min read#solidaritätssteuer spanien
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Die Solidaritätssteuer trifft auf Mallorca nur eine kleine Gruppe, aber für die lohnt sich das Nachrechnen. Seit die Balearen ihren Freibetrag bei der regionalen Vermögensteuer auf 3.000.000 Euro angehoben haben, setzt die ITSGF genau dort an, wo die balearische Steuer aufhört. Wer als Resident ein Nettovermögen über rund 3,7 Millionen Euro hat oder als Nichtresident eine Immobilie über 3 Millionen Euro besitzt, sollte verstehen, wie beide Steuern zusammenspielen, bevor im Juli die Erklärung über das Modelo 718 fällig wird.

Die Solidaritätssteuer, offiziell Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas (ITSGF), ist eine staatliche spanische Steuer auf Nettovermögen über 3.000.000 Euro. Sie ergänzt die regionale Vermögensteuer und verhindert, dass Regionen mit eigenen Steuererleichterungen Großvermögen vollständig steuerfrei stellen.

Auf einen Blick

Die ITSGF betrifft Residenten mit einem Nettovermögen über etwa 3,7 Millionen Euro und Nichtresidenten mit spanischem Vermögen über 3 Millionen Euro. Die auf den Balearen gezahlte Vermögensteuer wird vollständig angerechnet, sodass niemand beide Steuern in voller Höhe zahlt. Erklärt wird die ITSGF über das Modelo 718, die Frist beginnt jeweils am 1. Juli des Folgejahres.

Wer ab wann zahlt: Freibeträge 2026

Die ITSGF wurde mit dem Ley 38/2022 eingeführt und gilt laut Agencia Tributaria auch für das Steuerjahr 2025, das du 2026 erklärst. Grundlage ist dein Nettovermögen zum 31. Dezember, also der Wert aller Vermögenswerte abzüglich Schulden.

Für Residenten gilt zusätzlich zur Nullzone ein allgemeiner Freibetrag von 700.000 Euro, dazu kommt die Befreiung des Hauptwohnsitzes bis 300.000 Euro. In der Praxis greift die ITSGF bei Residenten deshalb meist erst oberhalb von 3,7 bis 4 Millionen Euro Nettovermögen. Nichtresidenten bekommen den 700.000-Euro-Freibetrag nicht, bei ihnen zählt das spanische Vermögen bereits ab 3 Millionen Euro.

Ein Fakt, der die Balearen besonders betrifft: Seit dem 1. Januar 2024 liegt der balearische Freibetrag bei der Vermögensteuer bei 3.000.000 Euro (Ley 12/2023), exakt auf Höhe der Nullzone, bei der auch die staatliche ITSGF beginnt. Wer vorher auf den Balearen zwischen 700.000 und 3 Millionen Euro Vermögen hatte und etwas regionale Vermögensteuer zahlte, zahlt seit 2024 dort gar nichts mehr, ohne dass die ITSGF das ändert.

So wird die balearische Vermögensteuer angerechnet

Die ITSGF ist keine zusätzliche Strafsteuer. Was du an balearischer Vermögensteuer bereits zahlst, wird von deiner ITSGF-Schuld abgezogen. Am Ende zahlst du also nie beide Steuern in voller Höhe, sondern effektiv den höheren der beiden Beträge.

Für die Berechnung zählt unter anderem:

  • Immobilien auf Mallorca und anderswo in Spanien, bewertet nach dem höheren von Katasterwert, Kaufpreis oder Verkehrswert
  • Bankguthaben, Wertpapierdepots und Beteiligungen an Unternehmen
  • Versicherungen mit Rückkaufswert und bestimmte Rentenansprüche
  • Schulden, die vom Bruttovermögen abgezogen werden dürfen

Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze: Die Summe aus Einkommensteuer, regionaler Vermögensteuer und ITSGF darf 60 Prozent deiner Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage nicht übersteigen. Übersteigt sie das, wird die ITSGF gekürzt, aber höchstens um 80 Prozent ihres eigentlichen Betrags. Mindestens ein Fünftel der berechneten ITSGF bleibst du also in jedem Fall schuldig.

Rechenbeispiel: Resident mit 4,5 Millionen Euro

Nehmen wir eine Residentin auf Mallorca mit 4.500.000 Euro Nettovermögen, die ihren Hauptwohnsitz-Freibetrag voll ausschöpft.

Bei der ITSGF zieht sie zunächst 700.000 Euro allgemeinen Freibetrag und 300.000 Euro für den Hauptwohnsitz ab. Von den verbleibenden 3.500.000 Euro sind die ersten 3.000.000 Euro mit 0 Prozent belegt, nur die restlichen 500.000 Euro fallen in die 1,7-Prozent-Stufe. Das ergibt eine ITSGF-Schuld vor Anrechnung von 8.500 Euro.

Bei der balearischen Vermögensteuer zieht sie 3.000.000 Euro Freibetrag plus 300.000 Euro für den Hauptwohnsitz ab, macht 1.200.000 Euro steuerpflichtige Basis. Nach der aktuellen balearischen Staffel ergibt das eine regionale Steuer von rund 9.950 Euro.

Weil die bereits gezahlte balearische Steuer höher ist als die ITSGF-Schuld, wird die ITSGF komplett auf 0 Euro angerechnet. Sie zahlt insgesamt rund 9.950 Euro, nicht etwa beide Beträge addiert.

Rechenbeispiel: Nichtresident mit einer Villa für 6 Millionen Euro

Ein Nichtresident besitzt eine Villa bei Pollença im Wert von 6.000.000 Euro und sonst kein weiteres spanisches Vermögen. Da er nicht hier lebt, entfällt die Hauptwohnsitz-Befreiung, und den 700.000-Euro-Freibetrag der ITSGF bekommt er als Nichtresident ebenfalls nicht.

Seine ITSGF-Basis sind damit die vollen 6.000.000 Euro. Die ersten 3.000.000 Euro sind steuerfrei, die restlichen 3.000.000 Euro fallen komplett in die 1,7-Prozent-Stufe. Das ergibt eine ITSGF-Schuld vor Anrechnung von 51.000 Euro.

Für die regionale Vermögensteuer dürfen EU- und EWR-Bürger seit einer Gesetzesreform die Regeln der Region wählen, in der ihr wertvollstes spanisches Vermögen liegt, hier also die der Balearen. Mit dem balearischen Freibetrag von 3.000.000 Euro bleiben 3.000.000 Euro steuerpflichtige Basis, die nach der balearischen Staffel rund 42.950 Euro regionale Steuer ergeben.

Nach Anrechnung dieser 42.950 Euro bleiben von der ITSGF noch rund 8.050 Euro zusätzlich zu zahlen. Insgesamt zahlt er damit rund 51.000 Euro, also genau den Betrag, der ohnehin als ITSGF-Schuld anfiel, nur aufgeteilt auf zwei Erklärungen. Weil dieser Punkt zur Wahl der Regionalregelung im Einzelfall von weiteren Vermögenswerten abhängt, lohnt sich hier eine Prüfung durch einen Steuerberater.

Modelo 718: Frist und Ablauf

Die ITSGF erklärst du mit dem Modelo 718 über die elektronische Sede der Agencia Tributaria. Die Erklärung für ein Steuerjahr beginnt jeweils am 1. Juli des Folgejahres, also die Erklärung für 2025 ab dem 1. Juli 2026. Die genauen Formulare und Fristen legt die Behörde jährlich per Order neu fest, zuletzt mit der Orden HAC/652/2026.

Die balearische Vermögensteuer selbst meldest du weiterhin bei der Agència Tributària de les Illes Balears, ATIB, über das Modelo 714. Beide Erklärungen beziehen sich auf dasselbe Vermögen zum 31. Dezember, nur die Formulare und Behörden sind getrennt.

Muss ich die Solidaritätssteuer zahlen, wenn ich schon balearische Vermögensteuer gezahlt habe? Nein, nicht zusätzlich in voller Höhe. Die auf den Balearen gezahlte Vermögensteuer wird auf die ITSGF angerechnet. Du zahlst am Ende nur den höheren der beiden Beträge, nie beide addiert.

Wer die Vermögensteuer auf den Balearen bereits über das reguläre Modelo 714 erklärt, braucht für die ITSGF keine neuen Werte zu ermitteln. Die Vermögensaufstellung ist identisch, nur die Freibeträge und der Steuersatz unterscheiden sich. Mehr zur regionalen Steuer und ihren Freibeträgen erklärt unser Ratgeber zur Vermögensteuer auf den Balearen, und wie dein Steuerstatus als Resident überhaupt festgelegt wird, liest du im Ratgeber zur Steuerpflicht auf Mallorca.

Wenn du neben deinem spanischen Vermögen noch Vermögen in Deutschland oder der Schweiz hast, kommt häufig noch die Frage der Doppelbesteuerung dazu. Wie Spanien dabei mit anderen Ländern verfahren ist, erklärt unser Ratgeber zum Doppelbesteuerungsabkommen.

Fazit

Die Solidaritätssteuer klingt bedrohlicher, als sie für die meisten Residenten auf Mallorca am Ende ist, weil die balearische Vermögensteuer fast immer angerechnet wird. Betroffen sind in der Praxis Residenten mit einem Nettovermögen ab etwa 3,7 Millionen Euro und Nichtresidenten mit spanischem Vermögen ab 3 Millionen Euro. Wichtig ist, die Fristen für das Modelo 718 ab Juli nicht zu verpassen und bei größeren oder grenzüberschreitenden Vermögen frühzeitig einen Steuerberater einzubeziehen, der die Anrechnung für deinen konkreten Fall durchrechnet.

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