Modelo 210 ausfüllen: Anleitung für Nicht-Residenten
Sandor Farkas
Gründer und Redaktion von Mallorca Plus
Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.
Wer eine Wohnung oder Finca auf Mallorca besitzt und steuerlich weiterhin im Ausland lebt, kommt am Modelo 210 nicht vorbei. Das Modelo 210 ausfüllen wirkt beim ersten Mal abschreckend: spanisches Formular, Rentenschlüssel, Katasterwert, Beteiligungsquote. In der Praxis sind es aber immer dieselben Felder, und ab dem zweiten Jahr dauert die Erklärung meist keine halbe Stunde mehr. Wer dagegen abgeben müsste und es nicht tut, ist in Spanien trotzdem steuerpflichtig und sammelt Zuschläge. Dieser Beitrag führt dich durch das Formular selbst, durch die Berechnung und durch die Fristen, die sich gerade geändert haben.
Auf einen Blick
Das Modelo 210 wird elektronisch über die Sede Electrónica der Agencia Tributaria abgegeben, per digitalem Zertifikat oder Cl@ve. Für selbst genutzte Immobilien gilt der Rentenschlüssel 02, die Bemessungsgrundlage sind 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts, der Steuersatz für EU-Ansässige 19 %. Jeder Miteigentümer gibt eine eigene Erklärung für seinen Anteil ab. Für das Jahr 2026 beginnt die Abgabefrist erst am 1. April 2027.
Was ist das Modelo 210 und wer muss es abgeben?
Das Modelo 210 ist die spanische Steuererklärung für Nicht-Residenten ohne feste Betriebsstätte. Wer eine Immobilie in Spanien besitzt, aber steuerlich im Ausland ansässig ist, erklärt darin die imputierte Rente auf selbst genutzte oder leer stehende Immobilien, Einnahmen aus Vermietung sowie Gewinne aus dem Verkauf.
Abgeben musst du also auch dann, wenn du mit der Wohnung keinen einzigen Euro einnimmst. Die rechtliche Grundlage steht in Artikel 13.1.h) des spanischen Nichtresidentensteuergesetzes, und die Agencia Tributaria erläutert sie auf ihrer Seite zur renta imputada für selbst genutzte Immobilien. Den größeren Überblick über die Steuerpflicht als Nicht-Resident findest du in unserem Beitrag zum Zweitwohnsitz auf Mallorca. Hier geht es um das Formular selbst.
Wichtig für die Praxis: Pro Immobilie und pro Eigentümer wird eine eigene Erklärung abgegeben. Garage und Abstellraum mit eigener Katasterreferenz zählen dabei als eigene Immobilien.
Imputierte Rente berechnen: Katasterwert, Prozentsatz, Tage
Die Berechnung ist einfacher, als sie klingt. Grundlage ist der Katasterwert (valor catastral), den du auf deinem IBI-Bescheid der Gemeinde findest, nicht der Kaufpreis.
Auf diesen Wert wendest du einen von zwei Prozentsätzen an:
- 1,1 %, wenn der Katasterwert deiner Gemeinde im laufenden oder in einem der zehn vorangegangenen Steuerjahre allgemein neu festgesetzt wurde. Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 gilt die Übergangsregel, dass 1,1 % schon dann greifen, wenn die Neubewertung ab dem 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.
- 2 % in allen übrigen Fällen.
Das Jahr der letzten allgemeinen Neubewertung deiner Gemeinde kannst du im Portal der Dirección General del Catastro unter "Ponencias de Valores" nachsehen. Auf das Ergebnis kommt der Steuersatz: 19 % für Ansässige in der EU, in Island, Norwegen und Liechtenstein, 24 % für alle anderen. Ausgaben darfst du bei der imputierten Rente nicht abziehen.
Der Betrag gilt immer für das ganze Kalenderjahr. Hast du die Immobilie erst im Laufe des Jahres gekauft oder war sie zeitweise vermietet, kürzt du taggenau. Ein Beispiel: Katasterwert 150.000 EUR, aktualisierte Bewertung, Kauf am 1. Juli.
| Posten | Kosten | Dauer |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage 1,1 % von 150.000 EUR | 1.650 € | ganzes Jahr |
| Anteilig für 184 Tage Eigentum | 831,78 € | 1.7. bis 31.12. |
| Steuer 19 % für EU-Ansässige | 158,04 € | einmalig |
Achtung: Verkauf beendet die Pflicht nicht rückwirkend
Wenn du deine Immobilie mitten im Jahr verkaufst, schuldest du für die Tage bis zum Notartermin weiterhin die imputierte Rente. Diese Erklärung wird zusätzlich zur Erklärung über den Veräußerungsgewinn fällig und geht erfahrungsgemäß am häufigsten unter.
Schritt für Schritt durch das Formular
Das Formular liegt in der Sede Electrónica unter "Modelo 210. Devengos 2019 y siguientes. Presentación". Ohne digitales Zertifikat, elektronischen Ausweis oder Cl@ve kommst du dort nicht durch. Alternativ gibt es den Weg über die Predeclaración: Du füllst das Formular aus, erzeugst ein PDF und zahlst damit bei einer Mitarbeiterbank in Spanien ein.
Anmelden und Jahr wählen
Mit Zertifikat oder Cl@ve einloggen und als Ejercicio das Jahr der Entstehung wählen. Der Stichtag (devengo) für die imputierte Rente ist immer der 31. Dezember.
Rentenschlüssel eintragen
Tipo de renta 02 für selbst genutzte oder leer stehende Immobilien, 01 für Mieteinnahmen. Der Schlüssel steuert alle folgenden Felder, deshalb zuerst prüfen.
Steuerpflichtigen und Immobilie erfassen
NIE, Wohnsitzstaat und Ländercode eintragen, dann die Katasterreferenz (referencia catastral) und die vollständige Adresse der Immobilie.
Bemessungsgrundlage berechnen
Katasterwert mit 1,1 % oder 2 % multiplizieren, taggenau kürzen, eigenen Eigentumsanteil ansetzen und das Ergebnis eintragen. Steuersatz 19 % oder 24 % wählen.
Zahlungsweg festlegen
Lastschrift auf ein SEPA-Konto, Zahlung mit NRC über das Zahlungsportal der AEAT oder Überweisung aus dem Ausland mit Zahlungsidentifikator.
Signieren und Beleg sichern
Nach "Firmar y Enviar" erzeugt das System ein PDF mit Justificante, Eingangsnummer und Código Seguro de Verificación. Diesen Beleg unbedingt archivieren.
Wenn du kein Konto in Spanien hast, gibt es zwei brauchbare Wege. Seit dem 1. Februar 2024 akzeptiert die AEAT Lastschriften auf Konten in der gesamten SEPA-Zone, also auch auf ein deutsches oder österreichisches Konto. Oder du wählst "Reconocimiento de deuda y pago mediante transferencia" und überweist selbst. Dabei gilt eine harte Regel: Im Verwendungszweck darf ausschließlich der vom System erzeugte Zahlungsidentifikator stehen, sonst wird die Überweisung zurückgebucht. Der Identifikator ist 30 Kalendertage gültig, und die Überweisung muss in Euro erfolgen. Alle Varianten beschreibt die Agencia Tributaria in ihrer Übersicht zu den Formas de presentación y pago del modelo 210.
Mehrere Eigentümer: jeder erklärt seinen Anteil
Gehört die Immobilie einem Ehepaar oder mehreren Personen, gibt es keine gemeinsame Erklärung. Jeder Miteigentümer erklärt seinen Anteil an der Immobilie in einer eigenen Erklärung. Bei je 50 % bedeutet das: zwei Modelos 210, jeweils mit der halben Bemessungsgrundlage.
Genau hier setzt eine Neuerung an. Die Orden HAC/623/2026 führt die Felder "Nº de días" und "Cuota participación" ein, in die du die Zahl der Tage und deinen prozentualen Eigentumsanteil direkt einträgst. Die Prorata-Rechnung wandert damit aus der Excel-Tabelle ins Formular. Diese Felder gelten für alle Erklärungen, die ab dem 1. Januar 2027 eingereicht werden, unabhängig davon, welches Jahr du erklärst.
Tipp: Vorjahresdaten übernehmen
Die Sede Electrónica bietet die Funktion "Presentación utilizando datos de ejercicios anteriores". Damit ziehst du NIE, Adresse und Katasterreferenz aus der letzten Erklärung und musst nur noch Jahr und Betrag anpassen. Das spart im Folgejahr den größten Teil der Tipparbeit.
Neue Fristen ab 2027 durch die Orden HAC/623/2026
Die Orden HAC/623/2026 vom 12. Juni 2026 wurde am 23. Juni 2026 im BOE veröffentlicht und verschiebt den Beginn der Abgabefrist für imputierte Renten des Jahres 2026 vom 1. Januar auf den 1. April 2027. Für die Erklärung, die du jetzt in 2026 für 2025 abgibst, ändert sich dagegen nichts.
| Was du erklärst | Frist | Lastschrift möglich bis |
|---|---|---|
| Imputierte Rente 2025 | 1. Januar bis 31. Dezember 2026 | 23. Dezember 2026 |
| Imputierte Rente 2026 | 1. April bis 31. Dezember 2027 | 23. Dezember 2027 |
| Mieteinnahmen 2025 (gebündelt) | 1. bis 20. Januar 2026 | 15. Januar 2026 |
| Mieteinnahmen 2026 (gebündelt) | 1. bis 20. April 2027 | 15. April 2027 |
Für Vermieter kommt eine zweite Änderung dazu: Seit dem Entstehungsjahr 2024 werden Mieteinnahmen nicht mehr quartalsweise, sondern einmal jährlich gebündelt erklärt. Ab dem Jahr 2026 rutscht dieser Termin vom Januar in den April. Zusätzlich gibt es einen neuen Anhang, in dem die abzugsfähigen Kosten aufgeschlüsselt werden müssen. Die vollständige Erläuterung steht in der Nota der Agencia Tributaria zu den Friständerungen.
Mehrere Jahre nicht erklärt: Zuschläge und Verjährung
Viele Eigentümer erfahren erst nach Jahren vom Modelo 210. Der Reflex, jetzt bloß nichts zu tun, ist der teuerste Weg. Nach Artikel 27 des spanischen Steuergesetzes (Ley General Tributaria) kostet eine freiwillige verspätete Abgabe ohne vorherige Aufforderung 1 % plus 1 % für jeden weiteren vollen Verzugsmonat. Ab zwölf Monaten Verspätung sind es 15 % zuzüglich Verzugszinsen. Kommt dagegen zuerst die Aufforderung der Behörde, wird daraus ein Bußgeldverfahren, und die Beträge liegen deutlich höher.
Praktisch heißt das: alte Jahre einzeln nacherklären, jedes Jahr mit eigener Erklärung, und zwar bevor Post aus Madrid kommt. Die Festsetzungsverjährung beträgt vier Jahre und läuft ab dem Ende der jeweiligen Abgabefrist, nicht ab dem Steuerjahr selbst.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Brauche ich einen Gestor für das Modelo 210?
Nein. Für die imputierte Rente einer einzigen Wohnung ist das Formular gut allein zu schaffen, wenn du ein digitales Zertifikat hast. Bei Vermietung, Verkauf oder mehreren Jahren Rückstand lohnt sich fachliche Hilfe.
Muss ich abgeben, obwohl die EU das Verfahren kritisiert?
Ja. Solange keine gesetzliche Änderung in Kraft ist, bleibt die Pflicht bestehen. Ein anhängiges Verfahren auf EU-Ebene schützt dich nicht vor Zuschlägen für nicht abgegebene Erklärungen.
Kann ich die spanische Steuer in Deutschland anrechnen?
Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien. Einkünfte aus Immobilien darf Spanien besteuern, Deutschland vermeidet die Doppelbesteuerung über die vereinbarte Methode.
Fazit
Das Modelo 210 ausfüllen ist kein Hexenwerk, sobald die drei Bausteine sitzen: Rentenschlüssel 02, Katasterwert mal 1,1 % oder 2 %, davon 19 % als EU-Ansässiger. Anstrengend sind die Randfälle, also Miteigentum, Kauf oder Verkauf mitten im Jahr und Jahre, die nie erklärt wurden. Merk dir für den Kalender vor allem den einen neuen Termin: Für das Jahr 2026 kannst du frühestens am 1. April 2027 abgeben. Wer bisher jedes Jahr im Januar erledigt hat, läuft sonst gegen ein geschlossenes Formular.
Agencia Tributaria: Modelo 210 abgeben
Offizielles Portal für Abgabe, Vorjahresdaten und Anleitungen zur elektronischen Einreichung.
Nota zu den neuen Fristen (Orden HAC/623/2026)
Erläuterung der Agencia Tributaria zu den geänderten Abgabefristen und den neuen Feldern im Formular.
Dirección General del Catastro
Katasterreferenz, Katasterwert und Jahr der letzten allgemeinen Neubewertung deiner Gemeinde.
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