Mallorca

Deutsche Rente auf Mallorca versteuern: Guide für Rentner

6 min read#deutsche rente mallorca
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Mallorca-Experte & Autor

Viele Deutsche verbringen ihren Ruhestand auf Mallorca und stellen schnell fest: Die deutsche Rente auf Mallorca zu versteuern funktioniert anders als beim heimischen Finanzamt. Sobald du deinen steuerlichen Wohnsitz nach Spanien verlegst, wird in der Regel Spanien zum zentralen Ansprechpartner für deine Einkommensteuer. Welche Rolle das Doppelbesteuerungsabkommen spielt, welche Freibeträge dir bleiben und worauf du bei der spanischen Steuererklärung achten musst, erklärt dieser Beitrag aus der Perspektive von Residenten, die diesen Schritt selbst gegangen sind.

Auf einen Blick

Als Steuerresident in Spanien (mehr als 183 Tage im Jahr auf der Insel) gibst du deine deutsche Rente in der spanischen Einkommensteuererklärung an. Spanien besteuert als Wohnsitzstaat die volle gesetzliche Rente, rechnet aber die in Deutschland gezahlte Steuer an. Beamtenpensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Es gilt ein persönlicher Freibetrag, der für Rentner ab 65 Jahren höher ausfällt.

Wann du in Spanien steuerpflichtig bist

Steuerlich gilt: Wer sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält oder seinen Lebensmittelpunkt hier hat, wird automatisch zum Steuerresidenten. Das ist unabhängig davon, ob du dich offiziell beim Empadronamiento angemeldet hast. Als Resident versteuerst du dein weltweites Einkommen in Spanien, also auch deine deutsche Rente.

Was bedeutet "deutsche Rente auf Mallorca versteuern"? Es bedeutet, dass du als Steuerresident deine gesetzliche Rente in der spanischen Steuererklärung (Declaración de la Renta) angibst. Spanien besteuert die Rente als Wohnsitzstaat, während Deutschland für gesetzliche Renten nur einen kleinen Anteil einbehält. Die doppelte Belastung wird über Anrechnung vermieden.

Wer dagegen weiter überwiegend in Deutschland lebt und nur eine Ferienimmobilie auf Mallorca besitzt, bleibt in Deutschland steuerpflichtig. Wo genau die Grenze verläuft, erklären wir im Ratgeber zur Steuerpflicht und 183-Tage-Regel.

Welche Rentenart wie besteuert wird

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien unterscheidet klar nach Art der Rente. Diese Einordnung entscheidet, welches Land besteuern darf:

  • Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung): Wird im Wohnsitzstaat Spanien voll besteuert. Deutschland behält seit 2015 zusätzlich einen kleinen Anteil ein.
  • Beamtenpension: Wird ausschließlich in Deutschland besteuert (Kassenstaatsprinzip), nicht in Spanien.
  • Betriebsrente und private Rente: Werden im Wohnsitzstaat Spanien besteuert.

Achtung: Deutschland besteuert mit

Seit 2015 darf Deutschland gesetzliche Renten von in Spanien lebenden Rentnern mit bis zu 5 Prozent der Bruttorente besteuern, ab 2030 mit bis zu 10 Prozent. Diese in Deutschland gezahlte Steuer rechnet Spanien auf die spanische Steuerschuld an, sodass du im Ergebnis nicht doppelt zahlst. Zuständig ist auf deutscher Seite das Finanzamt Neubrandenburg (Rente im Ausland).

Spanische Steuersätze und Freibeträge

Spanien erhebt auf reguläre Einkünfte wie die Rente die Einkommensteuer IRPF. Sie setzt sich aus einem staatlichen und einem regionalen Anteil zusammen, weshalb der genaue Satz je nach autonomer Region (auf den Balearen also nach den Vorgaben der Comunitat) leicht abweicht. Die Sätze sind progressiv gestaffelt und reichen grob von 19 Prozent bis rund 47 Prozent für sehr hohe Einkommen.

Bevor überhaupt Steuer anfällt, greifen persönliche Freibeträge. Für 2026 gelten als grobe Orientierung:

PostenKostenDauer
Grundfreibetrag unter 65 Jahren5.550 €pro Jahr
Freibetrag ab 65 Jahren6.700 €pro Jahr
Freibetrag ab 75 Jahren8.100 €pro Jahr

Hinzu kommt eine Pauschale auf Renteneinkünfte, die das zu versteuernde Einkommen weiter senkt. Bei einer durchschnittlichen Rente landen viele Rentner dadurch bei einem effektiven Steuersatz im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Eine Steuererklärung ist Pflicht, sobald deine Jahresrente über dem Freibetrag liegt oder du nennenswerte Kapitaleinkünfte hast.

So läuft die Steuererklärung praktisch ab

Die spanische Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta, Modelo 100) reichst du jährlich für das Vorjahr ein. Die sogenannte Renta-Kampagne läuft üblicherweise von Anfang April bis Ende Juni. So gehst du vor:

1

Rentenbescheinigung besorgen

Lass dir von der Deutschen Rentenversicherung die jährliche Rentenbezugsmitteilung ausstellen. Sie ist die Grundlage für die Angabe in Spanien.

2

Deutsche Steuer dokumentieren

Halte den Bescheid des Finanzamts Neubrandenburg bereit, damit der in Deutschland gezahlte Anteil in Spanien angerechnet werden kann.

3

Renta einreichen

Die Erklärung gibst du online über die Agencia Tributaria, einen Gestor oder einen Steuerberater ab. Frist ist in der Regel Ende Juni.

Gerade im ersten Jahr lohnt sich die Begleitung durch einen deutschsprachigen Steuerberater oder eine Gestoría. Die Anrechnung der deutschen Steuer und die korrekte Einordnung der Rentenart sind die häufigsten Fehlerquellen.

Tipp: Wechselkurs und Überweisung im Blick behalten

Deine Rente kommt in Euro, aber Banken berechnen bei Überweisungen zwischen Konten oft versteckte Aufschläge. Prüfe einmal jährlich, was dich der Geldtransfer wirklich kostet. Mehr Zahlen zum Alltag findest du im Beitrag zu den Lebenshaltungskosten auf Mallorca.

Offizielle Quellen

Verlasse dich bei einem so wichtigen Thema nicht allein auf Foren. Diese offiziellen Stellen sind die verbindlichen Anlaufpunkte:

Häufige Fragen

Muss ich meine deutsche Rente in Deutschland abmelden? Nein, abmelden musst du die Rente nicht. Sie wird weiter aus Deutschland gezahlt. Du meldest aber dem Finanzamt Neubrandenburg deinen Wohnsitz in Spanien, und du gibst die Rente künftig in der spanischen Steuererklärung an.

Zahle ich am Ende mehr Steuern als in Deutschland? Das hängt von deiner Rentenhöhe und der Region ab. Durch die Anrechnung der deutschen Steuer zahlst du nicht doppelt. Ob die Gesamtbelastung höher oder niedriger ausfällt, lässt sich nur im Einzelfall berechnen.

Was passiert, wenn ich beides ignoriere? Deutschland und Spanien tauschen Kontrollmitteilungen aus. Wer seine Rente in Spanien nicht angibt, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder. Eine saubere Anmeldung von Anfang an ist deutlich günstiger.

Fazit

Die deutsche Rente auf Mallorca zu versteuern ist kein Hexenwerk, aber es verlangt, dass du die Spielregeln kennst. Als Steuerresident gibst du deine gesetzliche Rente in der spanischen Renta an, Spanien besteuert sie als Wohnsitzstaat, und die seit 2015 in Deutschland einbehaltene Steuer wird angerechnet. Beamtenpensionen bleiben dagegen komplett in Deutschland. Die persönlichen Freibeträge von 6.700 Euro ab 65 Jahren und die Renten-Pauschale sorgen dafür, dass die tatsächliche Belastung für viele moderat bleibt.

Wer den Schritt plant, sollte im ersten Jahr einen deutschsprachigen Steuerberater einschalten und sich frühzeitig mit der spanischen Steuererklärung vertraut machen. Mehr zum Ruhestand auf der Insel liest du in unserem Ratgeber für Rentner auf Mallorca.

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