Auto aus der Schweiz, UK oder USA nach Mallorca einführen
Sandor Farkas
Gründer und Redaktion von Mallorca Plus
Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.
Wer mit einem Schweizer, britischen oder US-amerikanischen Kennzeichen nach Mallorca zieht und das eigene Auto mitbringen will, merkt schnell: Das läuft anders als bei einem Umzug aus Deutschland oder Österreich. Ein Auto aus der Schweiz nach Mallorca einführen bedeutet zuerst einen Termin beim Zoll, denn alle drei Länder liegen außerhalb der EU. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf von der Einfuhr bis zur spanischen Zulassung, die Fristen für die Steuerbefreiung und was es kostet, wenn diese Befreiung nicht greift.
Auf einen Blick
Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern müssen beim Umzug nach Spanien zuerst durch den Zoll, bevor Homologation, ITV und Ummeldung folgen können. Wer sein Auto vor dem Umzug mindestens sechs Monate besessen und genutzt hat, kann Zoll, Einfuhr-IVA und unter bestimmten Bedingungen auch die Zulassungssteuer vermeiden. Die Fristen gelten für Schweizer, Briten und Amerikaner gleich, da sie sich nicht nach der Staatsangehörigkeit richten, sondern danach, wo jemand vorher gelebt hat.
Was ist die Franquicia per Wohnsitzwechsel?
Die Franquicia por traslado de residencia ist eine Steuerbefreiung für Übersiedlungsgut: Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz von einem Land außerhalb der EU nach Spanien verlegt, kann sein eigenes Fahrzeug zollfrei und ohne Einfuhr-IVA einführen, sofern er es vorher mindestens sechs Monate besessen und genutzt hat.
Die Befreiung ist kein Automatismus. Du musst sie bei der zuständigen Zollstelle aktiv beantragen, mit Nachweisen zu Eigentum, Nutzungsdauer und Wohnsitzwechsel. Ohne diesen Antrag behandelt der Zoll dein Auto wie jede andere Einfuhr aus einem Drittland, mit den vollen Abgaben.
Der Ablauf in fünf Schritten
Von der Ankunft des Fahrzeugs bis zum spanischen Kennzeichen durchläufst du immer dieselbe Reihenfolge:
Zollanmeldung
Das Fahrzeug wird bei der zuständigen Zollstelle zur Einfuhr angemeldet. Mit der Franquicia legst du zusätzlich die Nachweise für die Befreiung vor, ohne sie zahlst du Zoll und Einfuhr-IVA auf den Zollwert.
Homologation
Das Fahrzeug braucht ein europäisches Konformitätszertifikat (CoC) oder eine andere anerkannte Homologation. Fehlt sie, muss ein Ingenieurbüro die technischen Werte für den spanischen Markt bestätigen.
ITV-Prüfung
Die technische Abnahme erstellt die spanische Fahrzeugkarte (ficha técnica). Der Ablauf ist derselbe wie beim Auto ummelden auf Mallorca, nur mit zusätzlicher Prüfung der Homologationsunterlagen.
Zulassungssteuer
Beim Finanzamt zahlst du den Impuesto de Matriculación, sofern keine Befreiung über das Modelo 06 greift. Mit dem Umschreibung-Kostenrechner lässt sich der Betrag vorab abschätzen.
DGT-Zulassung
Mit bestandener ITV und bezahlter oder befreiter Steuer beantragst du bei der DGT die endgültige spanische Zulassung und die Kennzeichen.
Für die Dokumente gilt dieselbe Grundausstattung wie bei jeder Fahrzeugeinfuhr:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung des Herkunftslandes
- Kaufvertrag oder Rechnung als Eigentumsnachweis
- Nachweis des Wohnsitzwechsels (Empadronamiento oder NIE-Antrag)
- Nachweis über Besitz und Nutzung des Fahrzeugs vor dem Umzug
Mehr zum laufenden Prozess ab der ITV-Prüfung findest du im Ratgeber zum Auto ummelden auf Mallorca. Die technischen Details zur Prüfung selbst erklärt unser Beitrag zur ITV auf Mallorca. Was die Zulassungssteuer für dein konkretes Fahrzeug ungefähr kostet, zeigt der Umschreibung-Kostenrechner.
Diese Fristen gelten für Schweizer, Briten und Amerikaner gleich
Massgeblich für die Franquicia ist der bisherige Wohnsitz, nicht der Pass. Deshalb gelten für Auswanderer aus der Schweiz, UK und den USA dieselben drei Zahlen:
- Mindestens 12 zusammenhängende Monate Wohnsitz außerhalb der EU vor dem Umzug
- Mindestens 6 Monate Besitz und Nutzung des Fahrzeugs vor dem Umzug
- Höchstens 12 Monate nach der Anmeldung des neuen Wohnsitzes für die endgültige Einfuhr
Wer schon vor dem Umzug einführen will, kann das ebenfalls tun, muss sich dann aber verpflichten, innerhalb von sechs Monaten den spanischen Wohnsitz anzumelden, meist gegen eine Sicherheitsleistung beim Zoll. Nach der Einfuhr darfst du das Fahrzeug zwölf Monate lang nicht verleihen, verpfänden, vermieten oder verkaufen, ohne das dem Zoll vorher zu melden. Details und die genauen Antragscodes stehen auf der Seite der Agencia Tributaria zu Franquicias beim Wohnsitzwechsel.
Tipp: Ausfuhr in der Schweiz nicht vergessen
Schweizer Residenten müssen ihr Fahrzeug beim BAZG unaufgefordert zur Ausfuhr anmelden und dafür unter anderem den Fahrzeugausweis vorlegen. Details dazu stehen auf der Seite des
BAZG zur Fahrzeugausfuhr
. Ohne diesen Schritt bleibt das Auto in der Schweiz offiziell angemeldet, auch wenn es längst auf Mallorca steht.
Was es kostet, wenn die Befreiung nicht greift
Wer die Fristen verpasst oder die Nachweise nicht vollständig vorlegen kann, zahlt die volle Einfuhrabgabe. Am Beispiel eines Fahrzeugs mit einem Zollwert von 20.000 EUR sieht das grob so aus:
| Posten | Kosten | Dauer |
|---|---|---|
| Zoll (ca. 10% des Zollwerts) | 2.000 EUR | einmalig |
| Einfuhr-IVA (21% auf Zollwert plus Zoll) | ca. 4.620 EUR | einmalig |
| Zulassungssteuer (0-16%, je nach CO2-Ausstoss) | 0-3.200 EUR | einmalig |
| ITV, Homologation, Kennzeichen | 150-600 EUR | einmalig |
| Gesamt ohne Befreiung (Beispiel) | ca. 6.800-10.400 EUR | einmalig |
Ohne Franquicia werden bei der Einfuhr pauschal rund 10 Prozent Zoll plus 21 Prozent Einfuhr-IVA auf den Zollwert des Fahrzeugs fällig, zusätzlich zur Zulassungssteuer von bis zu 16 Prozent auf den Balearen (Stand 2026). Mit einer vollständig anerkannten Franquicia entfallen Zoll und Einfuhr-IVA komplett, die Zulassungssteuer läuft dann separat über das Modelo 06.
Genau deshalb lohnt es sich, die Nachweise für Besitz und Nutzung des Fahrzeugs schon vor dem Umzug zusammenzustellen: Fahrzeugbrief, alte Versicherungspolicen und, wenn vorhanden, die Hauptuntersuchung aus dem Herkunftsland.
Achtung: Keine Franquicia ohne lückenlose Nachweise
Fehlt der Nachweis über sechs Monate Besitz und Nutzung, lehnt die Zollstelle die Befreiung ab, selbst wenn der Umzug selbst unstrittig ist. Hebe Kaufbeleg, Versicherungsnachweis und, falls vorhanden, den ausländischen Fahrzeugschein zusammen auf, bevor du das Auto verschiffst oder selbst überführst.
Häufige Fragen
Brauchen Schweizer, Briten und US-Amerikaner unterschiedliche Fristen für die Franquicia?
Nein. Die Regelung richtet sich nach dem bisherigen Wohnsitz außerhalb der EU, nicht nach der Staatsangehörigkeit. Für alle drei Gruppen gelten dieselben Mindestzeiten: 12 Monate Wohnsitz im Ausland, 6 Monate Fahrzeugbesitz und 12 Monate Frist für die endgültige Einfuhr nach dem Umzug.
Kann ich mein Auto schon vor dem offiziellen Umzug nach Spanien einführen?
Ja, das ist möglich. Du musst dich dann verpflichten, den spanischen Wohnsitz innerhalb von sechs Monaten anzumelden, und dafür meist eine Sicherheitsleistung beim Zoll hinterlegen.
Was passiert, wenn ich das Auto innerhalb von zwölf Monaten nach der Einfuhr verkaufe?
Verkauf, Vermietung oder Verleih innerhalb dieser Frist musst du vorher dem Zoll melden. Ohne Meldung werden die ursprünglich befreiten Einfuhrabgaben nachträglich fällig.
Lohnt sich eine Gestoria für diesen Prozess?
Bei einer Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land mit Zollanmeldung, Homologation und Franquicia-Antrag lohnt sich fachliche Unterstützung in den meisten Fällen, da schon ein fehlendes Dokument die Steuerbefreiung kippen kann.
Fazit
Ein Auto aus der Schweiz, UK oder USA nach Mallorca einzuführen, kostet mehr Schritte als bei einem Umzug aus der EU, weil zuerst der Zoll ins Spiel kommt. Wer die drei Fristen der Franquicia einhält, zwölf Monate Wohnsitz im Ausland, sechs Monate Fahrzeugbesitz und zwölf Monate für die endgültige Einfuhr, spart Zoll und Einfuhr-IVA und bleibt oft nur mit der Zulassungssteuer übrig. Fehlt ein Nachweis, wird es schnell teuer. Die Schritte nach der Zollanmeldung, von der ITV bis zur Zulassung, übernehmen wir auf Wunsch komplett für dich über unsere Ummeldungs-Leistung.
