Mallorca

Apostille für Spanien: Wann du sie brauchst und wann nicht

7 min read#apostille spanien
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Die Apostille für Spanien ist der Stempel, an dem viele Umzüge nach Mallorca hängen bleiben. Geburtsurkunde, Führungszeugnis, Heiratsurkunde oder Vollmacht: Irgendwann sagt jemand am Schalter, das Papier sei ohne Apostille und ohne beglaubigte Übersetzung wertlos. Manchmal stimmt das. Häufig stimmt es seit 2019 nicht mehr, und wer es nicht weiß, zahlt für Beglaubigungen, die niemand verlangt. Welche Unterlagen du überhaupt aus Deutschland mitbringen solltest, steht im Ratgeber Dokumente für den Umzug nach Mallorca. Hier geht es um die Frage danach: beglaubigen, übersetzen, oder beides sparen.

Auf einen Blick

Für Personenstandsurkunden und ein eintragungsfreies Führungszeugnis entfällt die Apostille innerhalb der EU seit dem 16. Februar 2019, ein mehrsprachiges Formular ersetzt zusätzlich die Übersetzung. Für alles andere gilt: Die Apostille kommt aus Deutschland, die beglaubigte Übersetzung von einem in Spanien vereidigten Traductor Jurado, und beides ist wertlos, wenn das Ausstellungsdatum zu weit zurückliegt.

Was die Apostille ist und was sie nicht ist

Die Haager Apostille ist ein Beglaubigungsvermerk nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Sie bestätigt, dass Unterschrift, Siegel und Amtseigenschaft auf einer öffentlichen Urkunde echt sind. Sie sagt nichts über den Inhalt aus und ersetzt keine Übersetzung. Deutschland und Spanien sind beide Vertragsstaaten, eine weitere Legalisation durch das Konsulat entfällt deshalb.

Wichtig ist die Unterscheidung, die am Schalter oft untergeht: Die Apostille beglaubigt die Urkunde, die beglaubigte Übersetzung macht sie lesbar. Das sind zwei getrennte Schritte bei zwei getrennten Stellen, und die Reihenfolge ist nicht beliebig. Die Apostille gehört auf das Original, bevor übersetzt wird, denn ein Traductor Jurado übersetzt auch den Apostillentext mit. Wer erst übersetzen lässt und dann die Apostille holt, bezahlt die Übersetzung zweimal.

Für diese Urkunden brauchst du seit 2019 keine Apostille mehr

Das ist der Punkt, der die meisten Kosten spart. Die EU-Apostillenverordnung, Verordnung (EU) 2016/1191, gilt seit dem 16. Februar 2019 und befreit bestimmte öffentliche Urkunden aus einem EU-Mitgliedstaat von jeder Beglaubigungsformalität in einem anderen. Das Bundesamt für Justiz listet in seiner Übersicht Anerkennung von Urkunden ohne Apostille elf Urkundenarten auf, für die zusätzlich in der Regel auch keine Übersetzung nötig ist:

  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Eheurkunde und Ehefähigkeitszeugnis
  • Lebenspartnerschaftsurkunde und Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Einfache Meldebescheinigung zu Leben und Wohnsitz
  • Erweiterte Meldebescheinigung zu Familienstand und eingetragener Partnerschaft
  • Führungszeugnis ohne Eintragung

Statt Apostille und Übersetzung bekommst du auf Antrag ein mehrsprachiges Formular, das den Inhalt der Urkunde wiedergibt und der Urkunde beigefügt wird. Ausgestellt wird es von der Stelle, die auch die Urkunde ausstellt, also vom Standesamt oder von der Meldebehörde. Für Führungszeugnisse macht das Bundesamt für Justiz das selbst und verlangt dafür 13 Euro plus 3,50 Euro Auslagenpauschale.

Achtung: Die Behörde vor Ort entscheidet

Das mehrsprachige Formular ist eine Übersetzungshilfe, kein Rechtsanspruch auf Annahme. Ob die Angaben für den konkreten Zweck reichen, entscheidet die spanische Stelle, der du die Urkunde vorlegst. Frag deshalb vorher nach, ob Formular oder beglaubigte Übersetzung erwartet wird. Bei Gerichten und Notaren ist die Übersetzung oft trotzdem gewünscht.

Nicht erfasst sind notarielle Urkunden, Zeugnisse, Diplome, Handelsregisterauszüge und Vollmachten. Wenn du eine Vollmacht für einen Notartermin auf Mallorca brauchst, führt an Apostille und Übersetzung kein Weg vorbei. Wie das abläuft, steht im Beitrag Poder notarial in Spanien.

Welche deutsche Stelle die Apostille ausstellt

Es gibt in Deutschland keine zentrale Apostillenstelle. Zuständig ist immer die Ebene, auf der die Urkunde entstanden ist:

1

Personenstandsurkunden

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden kommen vom Standesamt und werden von der Landesbehörde apostilliert, je nach Bundesland Bezirksregierung, Regierungspräsidium oder Innenministerium.

2

Gerichtliche und notarielle Urkunden

Vollmachten, Erbscheine und Gerichtsbeschlüsse apostilliert das Landgericht, in dessen Bezirk der Notar oder das Gericht sitzt.

3

Bundesurkunden

Alles von Bundesministerien, Bundesgerichten und dem Bundesamt für Justiz geht an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel. Voraussetzung ist eine Vorbeglaubigung durch die ausstellende Bundesbehörde.

4

Zeugnisse und Diplome

Schulzeugnisse und Hochschulabschlüsse laufen über die Kultusbehörde des Bundeslandes. Die Reihenfolge unterscheidet sich von Land zu Land, also vorher anrufen.

Beim Führungszeugnis ist die Reihenfolge kontraintuitiv und kostet regelmäßig Wochen. Laut Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten beantragst du zuerst die Apostille online, bezahlst die Gebühr und beantragst erst danach das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz unter Angabe der BfAA-Antragsnummer. Dann wandert das Zeugnis im Postaustausch direkt weiter. Umgekehrt herum musst du das Original selbst hin- und herschicken. Das Bundesamt für Justiz weist derzeit ausdrücklich auf verlängerte Bearbeitungszeiten bei Anträgen mit Auslandsbezug hin, plane also nicht mit zwei Wochen.

PostenKostenDauer
Führungszeugnis (Nr. 1130 JVKostG)13,00 €je Zeugnis
Mehrsprachiges Formular statt Übersetzung13,00 € + 3,50 €je Zeugnis
Endbeglaubigung beim BfAA (seit 01.07.2025)22,00 €je Urkunde
Beglaubigte Übersetzung Traductor Jurado40 bis 80 €je Seite
Postweg Deutschland und zurück10 bis 30 €je Vorgang

Beglaubigte Übersetzung: Traductor Jurado statt deutschem Übersetzer

Eine Übersetzung ist in Spanien nur dann offiziell, wenn sie von einer Person stammt, die den Titel Traductor Jurado oder Intérprete Jurado des spanischen Außenministeriums trägt. Das steht so im Reglamento der Oficina de Interpretación de Lenguas, Real Decreto 724/2020. Das Ministerium führt dazu ein Verzeichnis aller vereidigten Übersetzer mit Suchfunktion nach Sprache und Provinz.

Der praktische Fallstrick: Ein in Deutschland beeidigter Übersetzer ist in Spanien nicht automatisch anerkannt. Eine in Deutschland angefertigte beglaubigte Übersetzung wird auf Mallorca regelmäßig zurückgewiesen, obwohl sie in Deutschland vollkommen korrekt ist. Umgekehrt ist es egal, wo der spanische Traductor Jurado sitzt. Die meisten arbeiten ortsunabhängig, du kannst also problemlos jemanden aus Madrid oder Valencia beauftragen. Worauf du bei der Auswahl achten solltest, steht im Ratgeber Vereidigte Übersetzer auf Mallorca.

Digitale Fassungen mit qualifizierter elektronischer Signatur akzeptieren spanische Behörden seit 2020 grundsätzlich. Verlass dich trotzdem nicht darauf: Registro Civil, Notare und einzelne Ayuntamientos verlangen weiterhin Papier mit Stempel und Unterschrift.

Das Ausstellungsdatum entscheidet mit

Der teuerste Fehler ist nicht die fehlende Apostille, sondern die abgelaufene Urkunde. Für die Einbürgerung regelt das die Orden JUS/1625/2016 im Anhang ausdrücklich: Alle Unterlagen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein, und bei Führungszeugnissen ohne aufgedrucktes Ablaufdatum gilt eine Gültigkeit von sechs Monaten ab Ausstellung. Dieselbe Verordnung nennt Deutschland namentlich als Bundesstaat, für den das Führungszeugnis das gesamte Bundesgebiet abdecken muss und nicht nur ein einzelnes Bundesland.

In der Praxis übertragen viele spanische Stellen diese Frist auf andere Vorgänge. Registro Civil, Extranjería und Notare wollen Personenstandsurkunden meist nicht älter als drei bis sechs Monate sehen. Das gilt auch dann, wenn sich am Inhalt einer Geburtsurkunde seit Jahrzehnten nichts geändert hat.

Wie lange dauert die Apostille in Deutschland?
Bei Landesbehörden meist ein bis drei Wochen ab Eingang. Beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten kommt der Postweg dazu, und für Führungszeugnisse mit Auslandsbezug meldet das Bundesamt für Justiz aktuell verlängerte Bearbeitungszeiten. Rechne für den kompletten Vorgang mit sechs bis acht Wochen.

Tipp: Erst fragen, dann beglaubigen

Frag die spanische Stelle vor dem ersten Antrag schriftlich, welche Form sie verlangt: mehrsprachiges Formular, Apostille plus beglaubigte Übersetzung oder beides. Eine Mail an das Registro Civil oder die Gestoría kostet nichts und spart im Zweifel 60 Euro und drei Wochen. Bestell dir gleich zwei Ausfertigungen jeder Urkunde, dann hast du für den nächsten Vorgang eine in Reserve.

Fazit

Bevor du irgendetwas beglaubigen lässt, prüf zuerst, ob deine Urkunde unter die EU-Apostillenverordnung fällt. Bei Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie beim eintragungsfreien Führungszeugnis reicht innerhalb der EU oft das mehrsprachige Formular, und du sparst Apostille und Übersetzung komplett. Für Vollmachten, Zeugnisse und notarielle Urkunden bleibt der klassische Weg: Apostille bei der zuständigen deutschen Stelle, danach Übersetzung durch einen in Spanien vereidigten Traductor Jurado, und alles frisch genug ausgestellt. Wenn du deinen Abschluss anerkennen lassen willst, hängt daran ein eigener Papierberg, den wir im Beitrag Berufsabschlüsse anerkennen in Spanien auseinandernehmen.

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