Wie wird die ITP auf den Balearen berechnet?
Die Grunderwerbsteuer ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) fällt beim Kauf einer Bestandsimmobilie an und ist auf den Balearen progressiv gestaffelt. Die Staffel wird tranchenweise angewendet, wie bei der Einkommensteuer: Nicht der gesamte Kaufpreis wird mit einem Satz besteuert, sondern jede Tranche mit ihrem eigenen Satz.
- bis 400.000 EUR: 8%
- 400.000 bis 600.000 EUR: 9%
- 600.000 bis 1.000.000 EUR: 10%
- 1.000.000 bis 2.000.000 EUR: 12%
- über 2.000.000 EUR: 13%
Ein Beispiel: Bei 500.000 EUR Kaufpreis zahlst du 8% auf die ersten 400.000 EUR (32.000 EUR) und 9% auf die restlichen 100.000 EUR (9.000 EUR), zusammen 41.000 EUR. Maßgeblich sind die aktuellen Sätze der ATIB.
Neubau: IVA statt ITP
Beim Erstverkauf durch den Bauträger fällt keine ITP an, sondern 10 Prozent IVA (die spanische Mehrwertsteuer) plus 1,5 Prozent AJD (Beurkundungssteuer) auf den Kaufpreis. Bei hochwertigen Neubauten ist das oft günstiger als die progressive ITP-Staffel, bei kleineren Objekten teurer.
Gibt es ermäßigte ITP-Sätze?
Ja, für bestimmte Käufergruppen mit Wertgrenzen: zum Beispiel 2 Prozent für Käufer unter 36 Jahren beim Erstwohnsitz, sowie Ermäßigungen bei Behinderung oder Familia numerosa. Diese Sonderfälle rechnet das Tool bewusst nicht, weil die Bedingungen im Detail geprüft werden müssen. Die aktuellen Regeln findest du bei der ATIB.
Welche Gebühren kommen noch dazu?
Notar und Grundbuch rechnen nach der gesetzlichen Gebührenordnung (Arancel) ab, zusammen meist 0,2 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises mit Mindestbeträgen. Ein Anwalt prüft Verträge, Lasten und Genehmigungen und kostet üblicherweise rund 1 Prozent. Eine Gestoria übernimmt Steueranmeldung und Ummeldungen für pauschal 300 bis 600 EUR. Als Faustregel solltest du auf Mallorca insgesamt 10 bis 13 Prozent des Kaufpreises für Nebenkosten einplanen.