Mallorca

Hund auf Mallorca anmelden: Chip, Register und Haftpflicht

6 min read#hund anmelden mallorca
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Gründer und Redaktion von Mallorca Plus

Begleitet Auswanderer und Residenten bei Behörden-, Wohn- und Alltagsfragen rund um das Leben auf Mallorca.

Wer seinen Hund auf Mallorca anmelden will, hat es mit zwei Ebenen zu tun: dem spanischen Tierschutzgesetz, das seit 2023 für das ganze Land gilt, und den Regeln der Balearen, die bei Chip-Registrierung und Tollwutimpfung strenger sind als viele deutsche Halter erwarten. Die gute Nachricht: Der Papierkram ist überschaubar, wenn du die Reihenfolge kennst. Dieser Beitrag erklärt die Registrierung im balearischen Chip-Register, die Impfpflicht, den Stand bei der Haftpflichtversicherung und die Sonderregeln für als gefährlich eingestufte Rassen. Die Grundlagen zur Einreise mit Tier findest du im Ratgeber Haustiere auf Mallorca.

Auf einen Blick

Hunde müssen auf den Balearen gechippt und im Register RIACIB eingetragen sein, die Tollwutimpfung ist ab dem dritten Lebensmonat Pflicht. Das Tierschutzgesetz 7/2023 sieht eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vor, die Durchführungsverordnung dazu steht aber noch aus. Für Rassen auf der Gefährlichkeitsliste brauchst du eine kommunale Lizenz samt Versicherung über mindestens 120.000 €.

Chip und RIACIB: So wird dein Hund offiziell registriert

Das RIACIB (Registre d'Identificació d'Animals de Companyia de les Illes Balears) ist das amtliche Haustier-Register der Balearen. Es wird vom Veterinärkollegium der Inseln geführt und verknüpft die Nummer des Mikrochips mit den Daten von Tier und Halter. Ohne diesen Eintrag gilt dein Hund auf Mallorca als nicht angemeldet.

Die Chippflicht für Hunde besteht auf den Balearen bereits seit 1999, deutlich länger als in vielen deutschen Bundesländern. Entsprechend voll ist die Datenbank: Mitte 2024 waren laut dem Veterinärkollegium über 451.000 Tiere im RIACIB eingetragen, rund 85 Prozent davon Hunde. Das nationale Tierschutzgesetz 7/2023 hat die Chippflicht inzwischen auf Katzen und Frettchen ausgeweitet.

Wichtig für den Umzug: Der deutsche Chip deines Hundes bleibt gültig, die Registrierung bei Tasso oder Findefix zählt in Spanien aber nicht. Ein Tierarzt auf Mallorca liest den vorhandenen Chip aus und trägt ihn mit deinen spanischen Kontaktdaten ins RIACIB ein.

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Tierarzt-Termin vereinbaren

Jede Tierarztpraxis auf Mallorca kann die Registrierung vornehmen. Nimm EU-Heimtierausweis und deine NIE-Nummer mit.

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Chip auslesen und eintragen lassen

Der vorhandene ISO-Chip wird übernommen. Nur wenn dein Hund noch keinen Chip hat, wird einer gesetzt.

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Tollwutimpfung prüfen

Der Tierarzt kontrolliert, ob die Impfung den balearischen Vorgaben entspricht, und trägt sie ins telematische Impfregister ein.

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Halterdaten aktuell halten

Umzug innerhalb der Insel, neue Telefonnummer oder Halterwechsel meldest du ebenfalls über den Tierarzt ans RIACIB.

Tollwutimpfung: Auf den Balearen Pflicht

Anders als in Deutschland ist die Tollwutimpfung auf den Balearen gesetzlich vorgeschrieben, geregelt im Dekret 21/2015 der Balearen-Regierung. Pflicht ist sie für alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten, für Katzen und Frettchen wird sie empfohlen. Vor der Impfung muss das Tier identifiziert, also gechippt sein.

Seit Mai 2026 gibt es eine spürbare Erleichterung: Mit dem Dekret 12/2026 ist die starre jährliche Auffrischung Geschichte. Jetzt gilt das Intervall, das der Impfstoffhersteller angibt, je nach Präparat ein bis drei Jahre. Verpasst du den eingetragenen Termin allerdings auch nur um wenige Tage, zählt die nächste Impfung rechtlich als Erstimpfung, und der volle Schutz gilt erst wieder nach 21 Tagen. In dieser Zeit nehmen Hundepensionen und Guarderías das Tier nicht an.

Tipp: Impftermin im Heimtierausweis prüfen

Der Tierarzt trägt das nächste Fälligkeitsdatum in den EU-Heimtierausweis ein. Auf Mallorca lohnt eine Erinnerung im Kalender, denn eine abgelaufene Tollwutimpfung fällt oft erst auf, wenn du die Pension oder die Fähre buchen willst.

Welche Praxis in deiner Nähe auch nachts erreichbar ist, steht im Beitrag zum Tierarzt-Notdienst auf Mallorca.

Haftpflicht und das Tierschutzgesetz 7/2023

Das spanische Tierschutzgesetz (Ley 7/2023) ist seit dem 29. September 2023 in Kraft und hat die Pflichten für Halter deutlich erweitert. Es verbietet unter anderem, Hunde länger als 24 Stunden unbeaufsichtigt zu lassen, und schreibt eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vor.

Genau bei dieser Versicherungspflicht liegt aber der Haken: Sie steht zwar im Gesetz, die Durchführungsverordnung mit Mindestdeckung und Übergangsfristen fehlt Stand August 2026 weiterhin. Das Verfahren für das entsprechende Real Decreto läuft seit Sommer 2025. Bis es verabschiedet ist, kann die allgemeine Versicherungspflicht nicht durchgesetzt werden. Sinnvoll ist eine Hundehaftpflicht trotzdem, denn für Schäden haftest du als Halter auch ohne Versicherungspflicht unbegrenzt. Prüfe bei einer deutschen Police, ob sie einen dauerhaften Wohnsitz in Spanien abdeckt. Viele Verträge gelten im Ausland nur für begrenzte Aufenthalte.

Verstöße gegen das Gesetz sind teuer. Der Rahmen reicht von 500 bis 10.000 € bei leichten Verstößen über bis zu 50.000 € bei schweren bis zu 200.000 € in besonders schweren Fällen, etwa bei Misshandlung mit Todesfolge. Auch die Gemeinden auf Mallorca kontrollieren: Ein nicht registrierter oder nicht geimpfter Hund kann bereits ein Bußgeld auslösen.

Als gefährlich eingestufte Rassen: Ohne Lizenz geht nichts

Für Hunde auf der spanischen Gefährlichkeitsliste (perros potencialmente peligrosos, kurz PPP) gilt weiterhin das alte Regime aus Ley 50/1999 und Real Decreto 287/2002. Das neue Tierschutzgesetz hat es nicht abgelöst. Zur Liste gehören unter anderem Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu.

Wer einen solchen Hund hält, braucht eine Lizenz der Gemeinde. Die Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit und ein aktuelles Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen
  • Ein psychologisch-physisches Eignungszertifikat (ähnlich dem Test für den Waffenschein)
  • Eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 120.000 € Deckungssumme
  • Eintrag des Hundes ins kommunale PPP-Register

Achtung: Maulkorb- und Leinenpflicht

PPP-Hunde müssen in der Öffentlichkeit Maulkorb tragen und an einer nicht ausziehbaren Leine von maximal zwei Metern geführt werden. Die Lizenz ist fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Wer ohne Lizenz erwischt wird, riskiert ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich.

Häufige Fragen zur Hunde-Anmeldung

Muss ich meinen in Deutschland gechippten Hund auf Mallorca neu anmelden?

Ja. Der Chip selbst bleibt gültig, aber die deutsche Registrierung zählt in Spanien nicht. Ein Tierarzt auf Mallorca trägt die Chipnummer mit deinen spanischen Daten ins balearische Register RIACIB ein. Das dauert einen Praxisbesuch und ist damit erledigt.

Ist die Hundehaftpflicht auf Mallorca schon Pflicht?

Für normale Hunde noch nicht durchsetzbar, weil die Verordnung zum Tierschutzgesetz 7/2023 aussteht. Für PPP-Hunde ist sie mit mindestens 120.000 € Deckung seit Jahren verpflichtend. Freiwillig lohnt sie sich in jedem Fall.

Was kostet die Anmeldung?

Die RIACIB-Eintragung rechnet der Tierarzt zusammen mit dem Praxisbesuch ab, die Preise unterscheiden sich je nach Praxis. Frag am besten direkt bei der Terminvereinbarung nach, was Registrierung und Tollwutimpfung zusammen kosten.

Fazit

Die Anmeldung deines Hundes auf Mallorca ist in einem einzigen Tierarztbesuch erledigt: Chip auslesen, RIACIB-Eintrag, Tollwutimpfung nach balearischem Recht. Deutlich mehr Aufwand entsteht nur bei Rassen von der PPP-Liste, bei denen Lizenz, Eignungstest und Versicherung vor dem Umzug organisiert sein sollten. Die Haftpflicht für alle Hunde kommt, sobald Madrid die Verordnung nachliefert. Wer sie schon jetzt abschließt, ist auf der sicheren Seite. Und wenn die Bürokratie geschafft ist, zeigt dir der Beitrag zu den Hundestränden auf Mallorca, wo dein Hund ins Wasser darf.

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