Mallorca

Doppelte Staatsbürgerschaft: Deutschland und Spanien

6 min read#doppelte staatsbürgerschaft deutschland spanien
Sandor Farkas

Sandor Farkas

Mallorca-Experte & Autor

Viele Deutsche, die dauerhaft auf Mallorca leben, fragen sich irgendwann: Soll ich spanischer Staatsbürger werden - und darf ich meinen deutschen Pass behalten? Lange war die Antwort unbefriedigend. Doch seit Juni 2024 hat sich die Rechtslage in Deutschland grundlegend geändert: Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun offiziell möglich. Was das konkret für dich bedeutet, wie das Einbürgerungsverfahren in Spanien abläuft und wann sich die Mühe lohnt, erklärt dieser Beitrag.

Auf einen Blick

Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland Mehrstaatigkeit. Deutsche können sich jetzt in Spanien einbürgern lassen, ohne ihren deutschen Pass abgeben zu müssen. Voraussetzung auf spanischer Seite sind in der Regel zehn Jahre legaler Aufenthalt in Spanien. Das Verfahren dauert aktuell ein bis drei Jahre und erfordert Sprachnachweis, einen Verfassungstest und einen Notartermin.

Was sich 2024 in Deutschland geändert hat

Bis zum Sommer 2024 galt in Deutschland das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Wer freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft annahm, verlor in der Regel automatisch die deutsche. Ausnahmen gab es nur in engen Grenzen, etwa bei Staatsangehörigen anderer EU-Länder oder wenn man nachweislich unzumutbare Nachteile hätte.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), die am 27. Juni 2024 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber diesen Grundsatz aufgegeben. Mehrstaatigkeit wird seitdem generell hingenommen. Das bedeutet: Du kannst dich in Spanien einbürgern lassen und behältst deinen deutschen Reisepass. Umgekehrt können Spanier, die sich in Deutschland einbürgern lassen, ihren spanischen Pass behalten.

Tipp: Einbürgerungsantrag vor oder nach der Reform gestellt?

Wenn du deinen Antrag auf Einbürgerung in Spanien schon vor Juni 2024 gestellt hattest und die Genehmigung noch aussteht, gilt für die Folgen für deine deutsche Staatsangehörigkeit das Recht zum Zeitpunkt der Vollendung des Erwerbs der neuen Staatsangehörigkeit - also bei Aushändigung der spanischen Einbürgerungsurkunde. In aller Regel profitierst du damit von der neuen Regelung.

Wie das Einbürgerungsverfahren in Spanien funktioniert

Spanien selbst hat an seinen Einbürgerungsregeln nichts geändert. Wer die spanische Staatsangehörigkeit durch "residencia" erwerben will, braucht in der Regel zehn Jahre legalen und ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien. Die Frist beginnt ab dem Tag der Registrierung als Resident - also ab dem Datum deiner gültigen Residencia (TIE oder früher: grüne Karte).

Für bestimmte Personengruppen gelten verkürzte Fristen:

  • Zwei Jahre für Staatsangehörige ehemals spanischer Kolonien (Lateinamerika, Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal, Andorra, Teile des Maghreb)
  • Ein Jahr für Personen, die mit einem Spanier verheiratet sind und seit mindestens einem Jahr legal in Spanien leben, sowie für Kinder von Spaniern

Als Deutscher ohne spanischen Ehepartner bleibst du also bei den vollen zehn Jahren.

Was du für die Einbürgerung brauchst

Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Registro Civil (Standesamt) gestellt, heute überwiegend online über die Sede Electrónica des Justizministeriums. Folgende Unterlagen und Nachweise sind erforderlich:

  • Gültiger Reisepass und NIE-Nachweis
  • Nachweis des legalen Aufenthalts für die gesamten zehn Jahre (Padron-Bescheinigungen, TIE-Karten, Visa-Dokumente)
  • Nachweis Spanischkenntnisse: DELE A2 oder höher (oder gleichwertiger Abschluss)
  • Bestandener CCSE-Test (Conocimientos Constitucionales y Socioculturales de España) - ein Multiple-Choice-Test über die spanische Verfassung und Gesellschaft, abgenommen vom Instituto Cervantes
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland und aus Spanien
  • Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Mittel
  • Geburtsurkunde, beglaubigt und mit Apostille

Achtung: Ununterbrochener Aufenthalt

Der Aufenthalt muss legal und ununterbrochen sein. Längere Abwesenheiten können die Frist unterbrechen. Als Faustregel gilt: mehr als sechs Monate pro Jahr außerhalb Spaniens gefährdet die Kontinuität. Halte deinen Padron aktuell und erneuere deinen TIE rechtzeitig.

DELE- und CCSE-Test: Was dich erwartet

Der DELE A2 ist die Mindestvorgabe, aber viele Behörden empfehlen B1. Der Test wird vom Instituto Cervantes durchgeführt und kann auf Mallorca in Palma abgelegt werden. Prüfungstermine gibt es mehrmals im Jahr, die Anmeldung muss Wochen bis Monate im Voraus erfolgen.

Der CCSE-Test besteht aus 25 Multiple-Choice-Fragen zu Spaniens Verfassung, Geschichte, Gesellschaft und Geographie. Zum Bestehen reichen 15 richtige Antworten. Das Instituto Cervantes stellt einen offiziellen Fragenkatalog mit 300 möglichen Fragen zur Vorbereitung bereit - wer diesen auswendig lernt, besteht den Test problemlos.

Kosten und Wartezeiten

PostenKostenDauer
DELE A2 Prüfungsgebührca. 130 EUReinmalig
CCSE-Test (Instituto Cervantes)ca. 85 EUReinmalig
Apostillierung Dokumente (Deutschland)ca. 25-50 EUR pro Dokumenteinmalig
Übersetzungen (vereidigter Übersetzer)ca. 50-120 EUR pro Dokumenteinmalig
Notartermin zur Eidesleistungca. 30-60 EUReinmalig
Gesamt ca. (ohne Anwalt)500-900 EUReinmalig

Die Bearbeitungszeit beim Registro Civil und Ministerio de Justicia ist das eigentliche Problem: Aktuell dauert es ein bis drei Jahre vom vollständigen Antrag bis zur Genehmigung. Ein Anwalt (Gestor oder Abogado) kann den Prozess begleiten und Fehler bei der Dokumentenzusammenstellung vermeiden - er beschleunigt das Verfahren selbst aber nicht.

Praktische Überlegungen: Wann lohnt es sich?

Die spanische Staatsbürgerschaft bringt einige konkrete Vorteile mit sich:

  • Freizügigkeit in der EU bleibt ohnehin bestehen, da du als Deutscher bereits EU-Bürger bist
  • Wahlrecht bei spanischen Kommunal-, Regional- und Nationalwahlen
  • Vereinfachter Zugang zu bestimmten öffentlichen Stellen und Berufen (z.B. Beamtenstellen, die spanische Staatsangehörigkeit voraussetzen)
  • Spanischer Reisepass - nützlich bei Reisen in Länder, die mit Spanien bessere Einreisebedingungen haben als mit Deutschland (in der Praxis selten relevant)
  • Sicherheit: Keine Abhängigkeit vom EU-Aufenthaltsstatus, falls sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern

Auf der anderen Seite steht der erhebliche zeitliche und bürokratische Aufwand. Zehn Jahre Aufenthalt müssen dokumentiert werden, Prüfungen müssen abgelegt werden, und das Verfahren zieht sich über Jahre hin. Wer nicht konkret von den oben genannten Vorteilen profitiert, wird oft feststellen, dass die Residencia als Dauerlösung praktisch ausreicht.

Steuerlich ändert sich durch die Staatsbürgerschaft übrigens nichts. Entscheidend für die Steuerpflicht ist der Wohnsitz, nicht der Pass. Mehr dazu findest du im Ratgeber zur Steuerpflicht auf Mallorca.

Tipp: Zehnjahresfrist im Blick behalten

Wenn du schon einige Jahre auf Mallorca lebst, lohnt es sich, das genaue Datum deiner ersten Residencia herauszusuchen. So weißt du, wann du frühestens den Antrag stellen kannst - und kannst DELE und CCSE rechtzeitig vorbereiten.

Fazit

Seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform vom Juni 2024 steht dem Traum vom deutschen und spanischen Pass nichts mehr im Wege - zumindest aus deutschem Recht heraus. Spanien verlangt zehn Jahre legalen Aufenthalt, Sprachkenntnisse auf mindestens A2-Niveau und das Bestehen eines Verfassungstests. Das Verfahren ist aufwendig und dauert mehrere Jahre, aber es ist machbar. Wer dauerhaft auf Mallorca lebt und das Gefühl einer vollständigen Integration anstrebt, findet hier einen klaren Weg. Alle anderen sind mit einer gut geführten Residencia meist genauso gut aufgestellt.

Wenn du Geld zwischen deutschen und spanischen Konten bewegst, lohnt sich ein Blick auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien - es regelt, wer auf welche Einkünfte Steuern erheben darf.